Das Mitführen kann Diskussionen vermeiden. In der ABE steht in der Regel, ob sie mitgeführt werden muss. Das Nichtmitführen kann mit 10 Euro Bußgeld belegt sein. Hat das Bauteil aber ein nationales oder ein EU-Prüfzeichen, muss man nichts mitführen.
ZitatHat das Bauteil aber ein nationales oder ein EU-Prüfzeichen, muss man nichts mitführen.
Dieses EU Prüfzeichen ist aber doch auch eher Makulatur oder? In einem der vielen Berichte über Polizei, die Motorradfahrer anhält, war einer dabei, der Spiegel montiert hatte, die zwar ein EU Prüfzeichen hatten, aber wohl eine zu kleine Spiegelfläche aufwiesen. Die Polizei monierte das und ließ den Hinweis auf das EU Prüfzeichen nicht gelten. Heißt das, wenn ich ein Teil mit EU Prüfzeichen montiere, daß ich dann immer erstmal überprüfen muss, ob das der deutschen STVzO entspricht?
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Ja, das ist wohl leider so ... z.B. beim Thema "Nachrüstauspuffanlagen" mit ABE/e-Zulassung wird's für Besitzer vermutlich zukünftig "ungemütlich" ... diese dürfen praktisch den in den Originalpapieren eingetragenen "Standgeräuschwert" am jeweiligen Krad auch nicht überschreiten ... was m.W. bisher kaum eine Rolle gespielt hat, sich aber durch die aktuelle, diesbezügliche Sensibilisierung zeitnah ändern dürfte?!
Da müsste man den fall genau kennen. Es könnte sein, dass ein übermäßig genauer Poliziest ein älteres Motorrad geprüft hat, dass noch nach StVZO zugelassen war. Da müssen die Spiegel etwas größer sein als mit einer der EU(ECE)-Zulassung. Genaugenommen darf ein StVZO-Motorrad auch nur StVZO-Anbauteile aufweisen, also mit schlangenlinie. Aber inzwischen ist es Usus, dass alle EU-Bauteile auch an älteren Fahrzeugen akzeptiert werden. Schon vor ein paar Jahren gab es entsprechende Anweisungen bei den Prüforganisationen. Aber wenn ein Polizist das nicht weiß oder der fahrer ihm dumm gekommen ist, kann so was passierten. Wie gesagt, ohne Kenntnis der Umstände schwierig. Die EU-Spiegel hätten jedenfalls nicht beanstandet werden dürfen.
Piko, wo siehst du da ein rechtliches Problem? Wenn die Anlage eine ABE hat und das Standgeräusch bei einer Kontrolle im gesetzlichen Rahmen bleibt (siehe Datenbank), ist doch alles in Ordnung. Da das Standgeräusch sich in den Papieren nicht ändert und in Tirol z.B. ja nicht gemessen, sondern nur nach Stand in den Papieren geurteilt wird, ändert sich auch da nichts. Überschreitet die Anlage aber das zulässige Standgeräusch, war hat man auch jetzt schon ein Problem. Einzig dass künftig mehr geprüft werden könnte, mag unangenehm sein.
Anders ist es bei aktuellen, neu gekauften Motorrädern mit Euro5 - da ist das Nachrüsten erschwert.
Das Motorrad war recht neu, irgendsoein Chopperding.
ZitatAber wenn ein Polizist das nicht weiß oder der fahrer ihm dumm gekommen ist, kann so was passierten.
Dumm ist der dem eigentlich nicht hingekommen, er hat nur darauf hingewiesen, daß da ein E Prüfzeichen drauf wäre und er dann davon ausgehe, daß er es dann auch anbauen darf. Der Polizist meinte nur, ihm wäre egal, ob da ein E Prüfzeichen drauf wäre, die Spiegelfläche wäre zu klein.
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Zitat von FalconeEinzig dass künftig mehr geprüft werden könnte, mag unangenehm sein.
Genau das wollte ich damit sagen ... aber auch das vermutlich viele Nachrüstanlagen die im Schein eingetragenen Standgeräuschwerte(+/-3dbA) eben doch überschreiten?! Spielte ja bisher auch keine Rolle. Habe meine LeoVince an der 500er mal mittels Henndie "geschätzt", was den subjektiven Eindruck leider bestätigt hat - mit knapp 10db reichlich über den eingetragenen 85 ... damit würde ich bei einer spezifischen Kontrolle ein Problem bekommen, denn wie mir ein "Insider" berichtet hat, wird sehr wohl nachgemessen wenn ein (hörbarer)Verdacht besteht ... komplett egal ob ABE vorhanden oder nicht.