Zitat von kasimirDanke für die vielen Antworten. Die Prägung IKON 7610-1622 habe ich inzwischen gefunden (nachdem ich die Spannung auf höchste Stufe gestellt habe, sonst sieht man es nicht), aber keine KBA Nr. Die steht nur in meinem Fahrzeugschein (KBA 90748, genauso wie auf dem Photo von Falcone unten) und in der ABE. Genau diesen ABE Aufkleber auf dem vorigen Photo hätte ich auch gerne. Ich habe keinen. In meiner ABE stehen zwar eine Menge Federbeine 7610-xxxx, aber meine 7610-1622 stehen nicht drin (auch nicht -1603). (Ich habe womöglich eine veraltete Version der ABE die ihr habt). Somit gibt es für mich keinen schlüssigen Zusammenhang zwischen: Fahrzeugschein-Federbeine-ABE.
Hallo Kasimir:
die bei Dir eingebauten Ikons haben keine ABE, da ändert auch die nachträglich TÜV-Eintragung nix dran, darum ist da auch keine Nummer dran und: die ABE ist bei Eintragung auch nicht erforderlich.
Axel
PS: wobei das alles nicht ganz stimmt: ABE haben die Ikons fast alle noch von den früheren Konis, nur der Verwendungsanhang ist seinerzeit neu zusammengestellt worden, denn zu Konizeiten gab es bspw. keine W
Zitat Wenn ich die Darstellung von Falcone richtig verstanden habe, kann ich jetzt auch keine Reifen mit ABE (z.B. Heidenau K65) aufziehen, denn die beziehen sich m.E. auch auf den unveränderten Originalzustand des Fahrzeugs, der ja jetzt nicht mehr vorliegt, d.h. nur noch Accolade oder Dunlop oder wieder Eintragung in den Fahrzeugschein.
Dann lies noch mal richtig, vor allem meine Antwort auf Pikos Nachfrage.
Du hast in der ZulBesch. den Punkt 15, untergliedert in 15.1, 15,2, 15.3 usw. Da werden alle Reifen eingetragen, die vom Fahrzeughersteller im Zusammenhang mit der Erstellung der ABE des Fahrzeuges freigegeben sind. Hie kann der TÜV auch weitere Reifen eintragen, die nachträglich für das Fahrzeug vom Sachverständigen geprüft wurden und keine (!) Freigabe vom Hersteller des Fahrzeuges oder vom Hersteller des Reifens haben (z.B. BT45). Zudem kannst du auch noch alle Reifen fahren, die eine Freigabe des Reifenherstellers haben oder die nachträglich vom Fahrzeughersteller freigegeben wurden.
Kompliziert wird es erst, wenn du deine Radgröße ändern lässt, also z.B. vorne ein 18-Zoll-Rad einbaust. Nun würde das Fahrzeug und damit sein Fahrverhalten geändert. Diese Eintragung würde alle vorherig eingetragenen Reifengrößen und Freigaben zunichte machen.
Noch mal zu den Ikons: So, wie es aussieht, haben alle Ikons eine eingeprägte Typnummer. Das macht ja auch Sinn, sonst könnte man sie nicht zuordnen. Die jeweils aufgrund ihrer Länge und Federrate passenden Ikons wurden nun an diversen Motorrädern geprüft. Ist dies geschehen, tauchen sie in der Sammel-ABE (dem kleinen weißen Heft von Ikon) auf. Da wird nun der Fahrzeugtyp aufgelistet und der dazu passende Stoßdämpfer aufgeführt. In dieser und nur in dieser Kombination gilt die ABE. Sofort du einen anderen Stoßdämpfer an dein Fahrzeug schraubst, der zwar einen ABE-Aufkleber hat, aber eben nicht für die W650, gilt die ABE nicht mehr. Da deine kurzen Dämpfer keine ABE für die W haben, musstest du sie eintragen lassen.
Tatsächlich hätte bei der Eintragung die Typnummer eingetragen werden müssen, also die 7610-1622 damit man nachvollziehen kann, welche Stoßdämpfer drin sind. Die alleinige Eintragung der KBA-Nummer 90748 heißt nämlich nichts anderes, als dass irgendein Stoßdämpfer aus der 7610er Serie nun zulässig ist, für den eine Prüfung für die W650 durchgeführt wurde. Das ist der 7610-1603, und der hat ja ohnehin schon eine ABE, braucht also nicht eingetragen zu werden. Du kannst mit dieser Eintragung genau genommen wieder nur den 1603 fahren, denn für den und nur für den gilt in Zusammenhang mit der W die KBA 90748. Nach meinem Dafürhalten hat der Prüfer da Mist gebaut. Seine Aufgabe wäre es gewesen, den Stoßdämpfer 7610-1622 in einer Einzelabnahme einzutragen, obwohl dieser nach der ABE mit der KBA-Nr. 90748 nicht für die W freigegeben wurde.
Grundsätzlich: Man darf sich die ABE-Prozedur nicht so vorstellen, dass nun jedes der dort aufgeführten Fahrzeuge bei einer vom KBA zugelassenen Prüfstelle vorgeführt wurde. Es werden lediglich die Stereo-Stoßdämpfer 7610 grundsätzlich geprüft, da sie in ihrem technischen Aufbau alle gleich sind. Der Importeur und/oder Hersteller ordnet sie dann je nach Ausstattung den verschiedenen Motorrad-Modellen zu und macht das durch die zweite Nummer kenntlich, die z.B. die Federrate, die Länge und die Aufnahmeteile beschreibt. Diese Kombination ist dann Bestandteil der ABE 90748.
Ich hoffe, etwas mehr Licht in die Sache gebracht zu haben.
Ich habe heute mit Philip Mulkens telefoniert. Er schickt mir den neuen ABE Katalog zu und 2 Aufkleber mit der KBA 90748 zum selber aufkleben. Wenn ich jetzt mit meinem Bürokratengehirn nachvollziehen kann, was ich jetzt von dem Fehler des TÜV Ingenieurs habe, dann habe ich jetzt einen Fahrzeugschein mit der Eintragung für einen Dämpfer mit der KBA Nr. 90748. Heisst das, dass ich jetzt jeden Dämpfer, der einen Aufkleber mit dieser Nummer hat, einbauen kann und keiner sagt was, weder beim TÜV noch ein Polizist? So könnte ich also wahleise mit dem einen oder anderen Federbein von IKON fahren, technische Eignung natürlich vorausgesetzt. Zumindest mit -1622 und -1603.
Das prüft doch ohnehin keiner nach, aber mit dem Aufkleber bist du erst mal auf der sicheren Seite. Und der Eintrag gilt demnach auch für -1603, denn der ist ja Bestandteil der ABE mit der KBA-Nr. 90478 und der Eintrag beschränkt sich ja nicht auf -1622, was eigentlich er Fall sein sollte.
Wenn man es genau nimmt, hat der Eintrag in die Zul.Besch. aber keinerlei Aussagekraft, solange er sich nicht auf explizit auf -1622 bezieht. Da blickt aber eh keiner durch.
ich wollte die ikon 7610-1603 für meine W800 Bj. 2011 kaufen, leider teilte mir der freundliche Mitarbeiter von Wirth-Federn mit dass für die W800 noch keine ABE Eintragung vorliegt, dies aber nächstes Jahr nachgetragen werde.
Nun meine Frage, ob dies den Erfahrungen der W800 Fahrer im Forum entspricht, also die ikon 7610-1603 keine ABE für die W800 haben, und damit dann wohl bei absoluter Legalität nur eine Eintragung beim TÜV bleibt?
Klar haben die eine ABE. Jedem Paar Ikons liegt ein Heftchen bei, in dem die ABEs aufgelistet sind, und dastehen die W650 und die W800 drin. Du kannst sie also einfach so einbauen. Der Aufkleber mit der ABE-Nummer klebt übrigens unten am Stoßdämpfer.
Hallo, habe keine ABE für die 7610-1603 / W800 und muß Donnerstag zum TÜV. Hat jemand ein PDF o.ä., das er mir netterweise mailen kann? Im Netz ist nichts zu finden, und weder Wirth noch der Importeur "kimphi" können mir weiterhelfen. Kimphi würde für 10€ versenden, aber das käme erst nach Ostern an. Danke, Gruß, Onno.
@Onno Henno: Die Ikons haben eine KBA-Nummer. Ein guter TÜV kann in seinen Unterlagen im Computer nachschauen. Die ABE ist ein 44-seitiges Heft, mal eben kopieren ist also schlecht. Die ABE musst du nicht mitführen. Ich hänge dir aber mal den Auszug für die W800 an, falls der Prüfer wirklich danach fragen sollte.
Grüße Falcone
Angefügte Bilder:
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Zitat von Falcone im Beitrag #41...mal eben kopieren ist also schlecht.
Und blöderweise steht auf jeder Seite des Hefts, daß nur das Original mit der Prägung anerkannt wird. Die Vorgehensweise, an Hand der auf dem Federbein ablesbaren Nummer den Prüfer die ABE beim KBA abrufen zu lassen, ist wohl die richtige. Aber wenn dem Prüfer nicht auffällt, daß nicht die originalen Federbeine verbaut sind, braucht man ihn ja nicht mit der Nase draufzustoßen
Dieter (meine sind noch keinem Prüfer aufgefallen)
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
Zitat von woolf im Beitrag #44Irgendwo bin ich jetzt darauf gestoßen, daß ABEs mitzuführen sind. Also nicht für den TÜV sondern für die Hochqualifizierten in Blau. Was ist da dran?
Das ist wohl so, wenn nicht eingetragen. Oder liege ich da falsch?