Zitat Für die alten Führerscheine besteht grundsätzlich Besitzstandsschutz. Es werden beim freiwilligen Umtausch auch die Klassen BE und C1E eingetragen. Wer künftig auch Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12.000 kg mit dem Pkw-Führerschein fahren möchte, muss einen Antrag auf Erteilung der Klassse CE 79 stellen.
Ab 50 Jahre aber nur mit Ärztlicher Untersuchung
Gruß Jochen, der einen Arzt kennt der beide Untersuchungen für zusammen 50€ macht!
Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten!!!
Aber das alle 5 Jahre. Ich gebe ja gar nicht gerne her, was ich erst mal habe. Aber ich habe in meinem ganzen leben nur ein einziges Mal einen großen LKW gefahren und das ist schon lange her. Ich habe nach langem Überlegen den Schein verfallen lassen.