Zitat von pelegrinoimmerhin hatte ich die Ladung derart gut gesichert, daß das Auto mit den Rädern nach oben, und der Anhänger da in der selben Art drauf lag ...
hättest du den wagen mit dach nach unten auf den hänger geschnallt hättest du gleich so weiter fahren können
Zitat ...diese kleinen Abbschleppachsen, wo man ein Auto mit den Vorderrädern drauf/'reinstellen, und dann lustig durch die Gegend ziehen kann
Ich glaube, da hat sich nichts geändert. Da gelten nach wie vor die Regeln phür´s Abschleppen und Schleppen. Der Hund ist ja kein zugelassener Anhänger sondern eine Hilphe, wie eine Abschleppstange.
Zitat von pelegrinound die Sache mit den Schleppachsen hab' ich immer noch nicht so richtig begriffen .
Hängt der Hund leer hinterm Auto ist er Teil des Zugfahrzeugs, hängt ein Auto drin, ist er Teil des gezogenen Fahrzeugs - er braucht also keine Zulassung.
edit meint noch: Gängige Bezeichnungen: Hund, Schleppachse, Nachläufer oder Brille
Eure Worte in des Schupos Ohr ... ich weiß ja nicht, ob die das auch so sehen - schließlich gibt es da allerhand Gerüchte, um diese Schleppachsen, Nachläufer, Brillen oder Hunte - so z.B. jenes, daß man den Führerschein der Klasse 2 dafür braucht(e) .
... mußte jetzt doch noch sein, der kleine Klugschiß. Der Begriff "Hunt" kommt nämlich meines Wissens aus dem Bergbau, und bezeichnet eine Transportlore (die stehen hier im Ruhrgebiet öfters, mehr oder weniger dekorativ, im Vorgarten) ...
Zitat o z.B. jenes, dass man den Führerschein der Klasse2 dafür braucht .
Hab ich doch oben geschrieben: Die Regeln über Abschleppen und Schleppen werden durch den neuen Phührerschein nicht verändert. Wenn du dir zum Spaß ein Auto auf den Hund oder Hunt lädst, brauchst du nach wie vor den Zweier bzw. CE
Zitat ...brauchst du nach wie vor den Zweier bzw. CE...
Gestern hab' ich doch noch extra auf dem Scheckkartenführerschein mit der Lupe das kleine Auto mit Zweiachsanhänger und der Bezeichnung BE davor entdeckt. Oder gilt das jetzt nur für Diabetiker, welche die entsprechenden Broteinheiten intus haben ... ?
pelegrino, der bekennt, daß er Nostalgiker und Neue-Rechtschreibung-Verweigerer ist
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
Also: Wenn du einen Scheckkartenschein hast, darfst du mit dem im Rahmen der zulässigen Gesamtgewichte und Anhängelasten auch einen Anhänger mit zwei Achsen ziehen. Mit dem alten 3er darfst du das nicht. Ein Hunt ist kein Anhänger. Ein Auto ist kein Anhänger.
Kannst du noch folgen?
Hängst du also ein Auto an ein Auto, egal ob mit Seil, Hunt oder Abschleppstange, so wird aus dem Auto nicht ein Anhänger, sondern ein Schleppvorgang. Zum Schleppen eines Fahrzeuges brauchst du den Führerschein 2 oder CE und eine Genehmigung. Ist das ganze aber eine Notsituation nach einer Panne etc., handelt es sich um abschleppen. Und das geht auch mit dem 3er oder B. Direkt zu nächsten Werkstatt etc. bzw nur bis zur nächsten Autobahnabfahrt - oder (als Sonderform) von der Theke nach Hause. Der Lenker im abgeschleppten Auto braucht kurioserweise nicht mal einen Führerschein.
Nicht alles, aber doch manches ... bin aber lernwillig und aufmerksam ! Und: ich hab' das jetzt wohl doch verstanden .
Wenn ich so darüber nachdenke, wie wir 1973 das Auto von meinem Kumpel, das mit dem Getriebeschaden, von Ostende nach Dortmund geschleppt haben - teilweise mit Tempo > 100 und mit Seil und 2m Abstand ...
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
Meine damalige Freundin war mit meinem geliebten R16 in Oldeslöh liegen geblieben. Und dann bin ich mit meinem Freund im Nasenbär da hin gefahren und er hat mich nach Braunschweig zurück geschleppt. Alles ok, bis auf dass ich nicht daran gedacht habe, dass es im Januar stattfand und ein abgeschlepptes Auto naturgemäß keine Heizung hat