Heute früh wollte ich nämlich die oben erwähnte W 800 ummelden. 14 Monate alt, also noch nicht fällig zur Hauptuntersuchung (TÜV). Nun wird ja immer ein TÜB Bericht verlangt, wenn man um - oder anmeldet.
Zur Sicherheit also erstmal die Konformitätsbescheinigung des Herstellers eingepackt.
Leider konnte dennoch ohne TÜV nicht angemeldet werden: Der Händler hatte die W vier Monate als Vorführer angemeldet und dann meinem Verkäufer verkauft. Daraus schloß nun die Zulassungsstelle, es habe sich in besagter Zeit um ein Vermietfahrzeug gehandelt, da wäre jährlicher TÜV Pflicht. Der Verkauf vor Ablauf der Jahrespflicht sei damit unerheblich. Es hätte den Vertragspartnern damals frei gestanden, beim Verkauf den TÜV zu erneuern, dann hätte die Frist für Neufahrzeuge gegeben werden müssen.
Da das unterblieben sei, wäre die HU abgelaufen.
Aha.
Ab zur Dekra, Abnahme, fertig. Nun ist sie umgemeldet.
Ihr habt aber sonderbare Vögel in eurer Zulassungsstelle. Ein Mietfahrzeug ist doch meines Wissens als solches in der ZulBesch. gekennzeichnet und ein Vorführer ist kein Mietfahrzeug.
Ich hatte das gar nicht gesehen, wird aber sicher dort so gestanden haben. Mir war nicht klar, daß Mietfahrzeuge die TÜV Frist verkürzen, obwohl die ursprüngliche Frist von 2 Jahren bei Neufahrzeugen noch nicht um ist und das Krad ja von privat kam.
Zitat von Zephyr im Beitrag #11808Ich hatte das gar nicht gesehen, wird aber sicher dort so gestanden haben. Mir war nicht klar, daß Mietfahrzeuge die TÜV Frist verkürzen, obwohl die ursprüngliche Frist von 2 Jahren bei Neufahrzeugen noch nicht um ist und das Krad ja von privat kam...
von wem die Kiste kommt ist im Prinzip egal (der Verkäufer hätte dich freundlicherweise drauf hinweisen können), es kommt auf den HU Stempel in den Papieren an. Diese leidvolle Erfahrung durfte ich bei meiner brunetten Kilohamsterbacke auch machen. HU überschritten, keine Anmeldung.
Ich gehe mal davon aus, dass die Angabe Vorführer oder Mietfahrzeug bei der Erstinbetriebnahem geklärt sein muss, und wenn mich nicht alles täuscht, gibt es bei Kawa reguläre Vorführer seit längerem nicht mehr, Bruno hat mir damals etwas von Haftung etc. erzählt (falls ich mich da noch richtig erinnere). Ich bin dann jedenfalls mit Hänger und unzugelassenem Fahrzeug hier zum Tüv in der Nachbarschaft gefahren und habe anschließend zugelassen. Das war für mich die günstigste Lösung.
@Axel, das wird auch sicher so dringestanden haben. Ich bin aber gar nicht auf die Idee gekommen, daß ein Neufahrzeug nach bereits 15 Monaten keinen TÜV mehr haben könnte. Für mich war klar: Neu = mindestens 2 Jahre.
Zitat von Zephyr im Beitrag #11810 ...Für mich war klar: Neu = mindestens 2 Jahre.
So kann man irren...
mir ging es genauso: ich wollte zulassen fahren und schau noch mal versonnen auf die Zulassungsbescheinigung xyz, da trifft mich doch der Schlag, HU schon abgelaufen (im März Erstzulassung, im Nov. gekauft, im April sollte dann zugelassen werden, mit dem reservierten alten Nummernschild). Also Anruf beim Strassenverkehrsamt: was tun. Antwort: ohne HU keine Zulassung, ich könnte aber ein Kurzkennzeichen käuflich erwerben (Versicherung), damit zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle. Das wäre aufwändiger gewesen (2 x Zulassungsbehörde bedeutet 2 x warten (auch wenn es besser geworden ist, mit der Warterei)) als mir hier nebenan einen Hänger für 2 h zu mieten und damit zum TÜV. Blöde war es trotzdem.
Hab mal geguckt, knappe 800 Kilometer. Könnte man bestimmt ne schöne Tour von machen. Mal sehen, bis Oktober ist noch ne Weile hin und letztendlich braucht es auch Wetter.