Was ist, wenn die im europäischen Ausland zulässig waren/sind: müssen die dann nicht heutzutage auch hier zulässig sein, oder gelten so Ausnahmen (wie z.B. die mit den erwähnten Pendelwinkern an <-1.4.'74-Fahrzeugen) dann immer nur im jeweiligen EU-Teilstaat?
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
Zitat vor 20 Jahren durfte man bloß keine weitere Bremsleuchte im Auto verbauen und heutzutage ist das Pflicht...
Unsinn. Bei Autos mit EZ vor 61 genügt eine Bremsleichte, in der Mitte oder links. Danach gab es zwei symmetrisch anzubringende Bremsleuchten. Schon um 1975 durfte man zwei Zusatzbremsleuchten anbringen ("Opa-Leuchten" in der Hutablage), was auch schnell Mode wurde und auch genauso schnell wieder verschwand. Seit 1993 ist auch eine einzelne Zusatzbremsleuchte erlaubt, aber keinesfalls Pflicht.
Zitat Was ist, wenn die im europäischen Ausland zulässig waren/sind: müssen die dann nicht heutzutage auch hier zulässig sein, oder gelten so Ausnahmen (wie z.B. die mit den erwähnten Pendelwinkern an <-1.4.'74-Fahrzeugen) dann immer nur im jeweiligen EU-Teilstaat?
Jedes Land hat seine eigenen Regeln gehabt. Bis zu Einführung der EU-Vereinheilchung mussten die eingehalten werden. Das Datum der Erstzulassung gilt. Ein französischer Bus mit Wechselblinkern muss also umgerüstet werden, weil die StVZO in der Fassung zur Anwendung kommt, die galt, als der der Bus in Frankreich erstzugelassen wurde.
Mit Vereintheitlich fielen solche Sachen ja weg. Es gibt also keine Sonderregelungen der Länder mehr bei EU-Zulassung seit 2003. Alle Fahrzeuge werden nach den selben Kriterien abgenommen.
Also: bei ab 2003 neu zugelassenen Fahrzeugen - richtig?
Zitat ...alles fürn Mist erzählt...
Es gibt noch so'n paar erstaunlich weit verbreitete Irrmeinungen:
ich habe es jetzt schon mehrfach erlebt, daß Leute der festen Meinung sind, das man mit PKW-Anhängern jetzt generell 100 Km/h fahren darf ! Und wenn man so täglich über die Autobahnen fährt, sind das eigentlich alle ...
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
Und öffentliche Internet-Foren machen es nicht besser. Frag mal meine Moppedwerkstatt, der Meister verdreht schon immer die Augen, wenn jemand meint "im Forum wurde aber was anderes behauptet".
Hast recht, das mit der dritten Leuchte stimmt. Ich hatte die ECE-Regelung nicht bedacht, denn die ist in der StVZO nicht erwähnt:
Zwei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 und eine der Kategorie S3 oder S4 bei allen Fahrzeugklassen. Bei Einrichtungen der Kategorie S3 oder S4: Der Bezugspunkt muss in der Fahrzeuglängsmittelebene liegen. Sind die beiden Einrichtungen der Kategorie S3 jedoch nach den Vorschriften des Absatzes 6.7.2 angebracht, so müssen sie sich jeweils auf jeder Seite und möglichst nahe der Längsmittelebene befinden.
Zitat Frag mal meine Moppedwerkstatt, der Meister verdreht schon immer die Augen, wenn jemand meint "im Forum wurde aber was anderes behauptet".
Das kann ich einerseits gut nachvollziehen. Andererseits erlebe ich es aber auch (oder viel öfters?) umgekehrt: Die alten Meister, die ihr altes Wissen pflegen und nicht auf Vordermann bringen, erzählen manchmal gar merkwürdige Dinge Es kommt halt darauf an, dem Internet nicht alles zu glauben, gut zu filtern und sich seine eigenen Gedanken zu machen. Oder eben zu hinterfragen, wie du es gerade gemacht hast.
Sach mal Falcone, was liest du eigentlich alles den ganzen Tag lang? Kein Wunder, daß du immer um Rat gefragt wirst, ist einfacher als googlen
Aber im ernst, welcher Laie soll da auch noch durchblicken, die STVO will dies, die ECE will wieder jenes, dann steht die ECE ja an sicher über der STVO, andererseits hat man ggf. ein Fahrzeug, daß noch vor dem ECE Zeugs zugelassen wurde, gilt dann da die STVO oder ECE Richtlinie etc. Ich zumindest finde, daß das ein ziemlich komplexes Thema ist.
Da hast du völlig Recht. Im Grunde ist es so, dass bei Neufahrzeugen die ECE die Landesvorschriften (bei uns die StVZO) abgelöst hat. Trotzdem findet die noch Anwendung bei älteren Fahrzeugen. Und wann man was anzuwenden hat, ist oftmals unklar, zum Glück auch den Prüfern bei den Prüforganisationen. Aber eigentlich gibt es da kaum Lücken, wenn man sich richtig mit auseinandersetzt. Vereinfacht kann man es so sagen: ist dein Fahrzeug noch nach nationalen Richtlinien zugelassen worden, kannst du entweder Bauteile anbauen, die noch national geprüft wurden oder du baust komplett ECE-geprüfte Bauteile an, dann aber alle (jetzt auf Beleuchtung bezogen), mischen ist nicht zulässig. Aber de facto kräht da kein Hahn mehr danach: Hat das Teil ein e-Zeichen, sind alle glücklich. Was aber nicht zulässig ist und was auch oft bemängelt wird, ist das Anbauen eines alten Teils mit StVZO-Zulassung (K-Prüfzeichen) an ein ECE-Fahrzeug. Da es die e-Prüfzeichen aber schon sehr lange gibt, gibt es nur wenige alte Teile, die nur ein K-Prüfzeichen haben.
Zitat ...de facto kräht da kein Hahn mehr danach...
Wenn ich mir so manche Kirmesbeleuchtung an Fernverkehrs-Lastautos so ansehe, dann frage ich mich manchmal, warum die anscheinend ungestraft so durch die Gegend fahren können, wärend man auf der anderen Seite bei Motorrädern ... ach, was reg' ich mich auf ...
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