... noch was zu den Oxenaugen. Hat jemand noch den "Beipackzettel" zu solchen? - Ich meine mal auf einem gelesen zu haben, dass die nur bis zu einer Lenkerkröpfung von bis zu 12 Grad zugelassen sind.
Falls du jetzt die Hella meinst: Da kannst du es selbst ganz gut sehen: Die Gläser für vorne und hinten sind ja unterschiedlich. Und die umlaufenden Ringe müssen halt in etwa rechtwinklig zum Fahrzeug stehen.
Tun sie an meiner Hochlenker-W definitiv nicht (Lenkerenden sind zu weit nach hinten gekröpft) - hat aber noch nie irgendwen gestört. Wenn doch mal, biege ich den Lenker grade ...
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
Stimmt, Pele. Beim Hochlenker sind die streng verboten. Aber die Kerle von der Dekra haben halt keine Ahnung. Du solltest mal besser zum TÜV gehen, die merken es vielleicht.
Und hier die "Vorschriften"
Grüße Falcone
Angefügte Bilder:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden! Ochsenaugen Anbau 1.jpg Ochsenaugen Anbau 2.jpg
Zitat Montage: • Die Lenkerendenblinker sind für alle Lenker von Zweirädern geeignet, die mindestens auf eine Länge von 60 mm mit einem Innendurchmesser von 11 - 22 mm hohl sind und eine Lenkerenden-Kröpfung von bis zu max. 12 Grad aufweisen. Sie können also für eine große Anzahl handelsüblicher Zoll- und 22 mm Lenker aus Stahl, Aluminium oder Edelstahl verwen- det werden.
Der Titel des Freds deutet zwar an, dass es um eine Diskussion der Vorschriften zum Anbau von Blinkern gehen soll, aber wichtig ist doch, so denke ich, "was hinten rauskommt". Ich habe hinten miniblinker mit halogen und vorne dieselben als "Hängeblinker" verbaut. Sehr unauffällig, sehr hell und null Probleme bei der HU ! Die Blinker sind von kickstarter classics und haben EU-Prüfzeichen für vorne und hinten. Ich finde es so sehr gut und schön. Wer es sehen will - bei meinem letzten Beitrag "low-budget basteleien... im März 2011 nachsehen
Gruss Klaus
P.S. inzwischen gibt es ein kleines Nummernschild -klasse - nur leider nicht schwarz auf gelb
Ich hätte da nochmal 'ne Frage an die Blinker-Rechtskundigen :
früher hab' ich mal an Bussen in Belgien (oder Frankreich, oder Holland) so Wechselblinker gesehen, also eigentlich zwei Blinker übereinander, die im Wechsel hin und her blinkten (oben an, unten aus - dann oben aus, unten an, immer im Wechsel), die waren sehr auffällig , und ich fand' die obendrein auch lustig . Sind die eigentlich heutzutage (noch) zulässig?
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
Kann ich mir kaum vorstellen. Das Springlicht an Rettungsfahrzeugen (abwechselnd Abblendlicht und Fernlicht) wurde ja auch schon vor einiger Zeit verboten. Irgendwie ist es eh alles eigenartig, vor 20 Jahren durfte man bloß keine weitere Bremsleuchte im Auto verbauen und heutzutage ist das Pflicht...
Ja, eigenartig, manchmal: kann mich entsinnen, das meine Nachbarn seinerzeit einen Golf-Diesel kauften, weil der besonders schadstoffarm, und deshalb 1 Jahr steuerfrei war ... heute würde der keine Feinstaubplakette mehr bekommen.
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
Sogenannte Wechselblinkanlagen sind in Deutschland nicht zulässig, das wurde am 4.4.1963 so entschieden und ist immer noch in der StVZO verankert
Aber entgegen der landläufigen Meinung sind Winker immer noch erlaubt. Sie müssen aber entweder gelbes Blinklicht ausstrahlen oder als Pendelwinker ausgeführt sein und müssen an Fahrzeugen sein, die damit erstmals vor dem 1.4.74 in den verkehr kamen. (Übergangsvorschrift §54 Abs 3)