Ab 01.01.2012 soll die Rückdatierung der Plaketten zur HU völlig abgeschafft werden, eine Rückdatierung als Strafe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, da dies technisch und juristisch nicht begründbar ist. Ein Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums liegt vor und soll dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser sieht vor, dass die Rückdatierung zwar entfällt, bei einem Überschreiten der HU von mehr als 2 Monaten wird aber mit einem Verwarnungsgeld und einer zusätzlich umfangreicheren Überprüfung des Fahrzeugs zu rechnen sein. Jedoch haben sich noch nicht alle Bundesländer auf dieses Vorgehen geeinigt. Hierzu ist aber lediglich die Mehrheit der Stimmen im Bundesrat erforderlich. Sollte die Zustimmung der Bundesländer nicht erfolgen wird die Rückdatierung aus juristischen Gründen ersatzlos gestrichen. Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit dem Inkrafttreten zum 1. April 2012, der ursprüngliche Termin ist wohl nicht zu halten.
Ich finde es ja so erstaunlich wie immer noch ärgerlich, das man erst jetzt darauf kommt, das ein rückdatieren der HU-Plakette nicht rechtlich haltbar ist. Sei´s drum, hauptsache, diese Schwachsinnsregelung kommt wieder weg!
Zitat bei einem Überschreiten der HU von mehr als 2 Monaten wird aber mit einem Verwarnungsgeld und einer zusätzlich umfangreicheren Überprüfung des Fahrzeugs zu rechnen sein.
Mir war im Juni bei einem meiner Fahrzeuge aufgefallen, dass ich die TÜV Prüfung für einen kompletten Zeitraum von zwei Jahren vergessen hatte und ich durfte die TÜV Gebühr dann exakt zwei Mal bezahlen. Umgerechnet waren das 240 Mark nur für diesen elenden TÜV-Scheiss.
Zitat Umgerechnet waren das 240 Mark nur für diesen elenden TÜV-Scheiss.
Ob das mit der neuen Lösung günstiger geworden wäre, wage ich zu bezweifeln ... die Prüforganisationen werden bei der "Preisgestaltung" dieser für diesen Fall vorgesehenen "umfangreicheren Prüfung" sehr kreativ sein ... die werden doch nicht auf geplante Einnahmen verzichten wollen?!
In Anbetracht der Tatsache, dass die TÜV-Prüfung in ca. einer Minute erledigt war, weil dem Prüfer der perfekte Pflege- und Wartungszustand bekannt war, jedenfalls sehr ärgerlich.
Hmm, die zum November fällige HU hätte ich locker bis zum Januar verschoben, aber bis April wird das 'n Glückspiel. Den Anhänger (fällig diesen Monat) zieh' ich dann vielleicht doch bis dahin ... , aus reiner Gehässigkeit.
Zitat ...bei einem Überschreiten der HU von mehr als 2 Monaten wird aber mit einem Verwarnungsgeld und einer zusätzlich umfangreicheren Überprüfung des Fahrzeugs zu rechnen sein...
Was will mir das sagen: wer verpetzt denn dann den bösen Terminüberzieher - die Prüforganisation? Oder kassieren die dann selbst, vertretungsweise? Und was für eine umfangreichere Überprüfung bitte? Prüfen die dann zusätzlich, ob das Fzg. auch sauber geputzt ist, und der Fahrer auch sein Hemd in der Hose hat, oder was? Ich dachte immer, es geht um die Verkehrssicherheit ... vielleicht müssen aber die terminüberzogenen Kfz. dann besonders verkehrssicher sein : also, z.B. min. 3 mm Profil an den Reifen, alle Lampen grundsätzlich 10% heller als die anderen, und die AU und eine Lautstärkemessung min. 25% sauberer/leiser als ursprünglich ? Oder wie oder was ...?
PS: Frau Edith fragt sich noch, ob das nur für Motorräder gelten soll, oder warum steht das hier unter "Motorrad"
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
Zitat von BSAIn Anbetracht der Tatsache, dass die TÜV-Prüfung in ca. einer Minute erledigt war, weil dem Prüfer der perfekte Pflege- und Wartungszustand bekannt war, jedenfalls sehr ärgerlich.
Zitat Mir war im Juni bei einem meiner Fahrzeuge aufgefallen, dass ich die TÜV Prüfung für einen kompletten Zeitraum von zwei Jahren vergessen hatte und ich durfte die TÜV Gebühr dann exakt zwei Mal bezahlen. Umgerechnet waren das 240 Mark nur für diesen elenden TÜV-Scheiss.
Wenn das wirklich erst im Juni war, würde ich noch mal vorstellig werden. Vorher eine Mail-Anfrage ans Verkehrsministerium NRW machen. Die Plakette darf meines Wissens maximal ein Jahr zurückgedreht werden, darauf hatten sich die Länder geeinigt. Und es darf ganz sicher nur eine Prüfung berechnet werden, denn es hat ja auch nur eine stattgefunden. Ein Versuch ist es also wert.
Zitat von FalconeDas ist nicht besser, sondern genauso wie heute auch schon. Auch jetzt zahlst du eine Verwarnung, wenn du mehr als zwei Monate überziehst.
Aha, wäre also nur bei einer (allgemeinen)Verkehrskontrolle fällig?! Hatte ich anders interpretiert
ich mache da jetzt nicht die Welle, weil ich mir den Typ warmhalten möchte. So wie es aussieht, habe ich den TÜV ab sofort bei Bedarf auf dem Hof und dann können im Sommer immer gleichzeitig mehrere Fahrzeuge auf einen Rutsch abgenommen werden. Für mich ist das Luxus pur und dann soll der gute Mann das zuviel gezahlte Geld von mir aus im Puff verballern.
Ich habe bei einem Fahrzeug nur eine sehr kurze Saison - von Juni bis August - mit TÜV-Fälligkeit jeweils im April. Ich bin dann also regelmäßig mit deutlich überzogenem TÜV im Juni bei den Pfeifen vorstellig geworden und Du glaubst ja nicht, dass die blöden Hornochsen sich je dazu überreden ließen, den TÜV auf den Juni zu setzen. Da hätte ich dann beim nächsten Mal hoffentlich Chancen.
Grüßchen
Roger
P.S. @Piko Ja, Du musst erst von der Polizei oder dem Ordnungsamt erwischt werden, der TÜV hat mit dem Verwarngeld nichts zu tun.
Zitat von FalconeDie Plakette darf meines Wissens maximal ein Jahr zurückgedreht werden, darauf hatten sich die Länder geeinigt.
Das wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Bei mir wurde auch mal 2 Jahre zurück datiert, also doppelt für eine Untersuchung bezahlt. Bei TÜV NORD Mobilität wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.
Hatte ich genauso auch (hier in NRW) mit einem steuer- und versicherungsfreien Bootsanhänger, der mehrere Jahre keine HU erlebt hatte: einmal prüfen, aber doppelt kassiert ...
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