Zitat Ganz einfach. Man überzeugt einen willigen Dampfkesselwart das an das Mopped bauartbedingt nur ein 130x240mm Kennzeichen gehört.
Sagen wir es mal vorsichtig so: "Alles eine Frage der überzeugenden Argumente."
Dann habt ihr aber eine schlappe Zulassungsbehörde. Bei uns könnte der gesamte Dampfkesselverein nackich auf dem Tresen tanzen und Gutachten schreiben, wie er will, die Größe des Kennzeichens bestimmt die Zulassungsstelle. Und mit Recht sogar. Wenn die Zweifel haben - und das haben sie immer - muss man mit dem Mopped antanzen. Das war´s dann.
Die Vorschriften haben sich wieder gelockert: Im Saarland haben die Zulassungsstellen kapiert, dass es soviel Amischlitten gar nicht geben kann und die Dreier-Kombinationen wieder für Motorräder freigegeben. Auf meiner Breva habe ich Ende Juli SB-JT 7 bekommen.
Zitat Ganz einfach. Man überzeugt einen willigen Dampfkesselwart das an das Mopped bauartbedingt nur ein 130x240mm Kennzeichen gehört.
Sagen wir es mal vorsichtig so: "Alles eine Frage der überzeugenden Argumente."
Dann habt ihr aber eine schlappe Zulassungsbehörde. Bei uns könnte der gesamte Dampfkesselverein nackich auf dem Tresen tanzen und Gutachten schreiben, wie er will, die Größe des Kennzeichens bestimmt die Zulassungsstelle. Und mit Recht sogar. Wenn die Zweifel haben - und das haben sie immer - muss man mit dem Mopped antanzen. Das war´s dann.
Na, na, die wahren Sachverständigen sind doch die Kittelträger und nicht die ausführende Behörde. Die muß sich halt auf die Kompetenz der Beurteilung von der vorgeschalteten Institition verlassen können. Bei etwatigen Zweifeln können die dich noch an dem Rennen "Pontius nach Pilatus" teilnehmen lassen.
Wenn der 2.Mann ebenfalls wie der erste entscheidet, kann man das kaum noch anzweifeln. In dem Falle trägt die anfallende Gebühr dann der "Auftraggeber", also diejenige Partei die die Fachliche Kompetenz des ersten Gutachten anzweifelt.
Ein Behördenleiter läßt es in aller Regel nicht zu einer Verwaltungsklage kommen. Man will ja nicht bei seinem Vorgesetzten wg. einer Kennzeichengröße unangenehm auffallen. Gewisse Leute mit dem nötigen finaziellen Background sowie rechtlicher Unterstützung gehen diesen Weg..... (wenn er denn sein muß)
Merke: "Keine Regel ohne Ausnahme!" Das nennt sich dann Ausnahmeregel nach § bla,bla,bla.
Ausnahmeregelung und einsweilige Verfügungen sind dem Reg.Präsi vorbehalten. Mir ist in NRW nur ein Fall bekannt in dem der alte Antwerpes davon Gebrauch gemacht hat. Es spielte sich mal in der Kölner Innenstadt ab. Auf dem Weg zu seinem Regierungssitz stand ein (entmilitarisierter) US WK II-Panzer an der Ampel. Der war regulär mit einem K-Kennzeichen versehen und auf eine Privatperson zugelassen. Per einsweiliger Verfügung wurde das "Fahrzeug" von ihm stillgelegt.
Ihr erinnert euch bestimmt. Der Fall ging durch alle Ticker und hat die lokale Berühmtheit, Bundesweit bekannt gemacht.
Ich glaube kaum, das ein Kennzeichen der Größe 130x240 an einem Motorrad, in einem gesteigerten öffentlichen Interesse liegt, es zu verhindern.
Es freut, mich persönlich, jedes mal wenn einer es geschafft hat ein kleines Kennzeichen zu bekommen.
...immerhin hat es Dich nicht davon abgehalten, Deinen Senf hierzu abzuladen.
Roger
P.S. Ein Freund von mir hat in den 90ern mal das Kennzeichen K-N 4 für seine AC Cobra zugeteilt bekommen - gegen eine kleine Spende für die Kaffeekasse (DM 1.000,-).
pelegrino, der jede Woche zweimal bei der Cobra-Werkstatt in Dortmund LPG tankt (ist die billigste Autogastankstelle weit und breit). Ich guck' dann schonmal gern den Mechanikern über die Schulter - sind schon interessante Kisten, die da immer 'rumstehen ...
Zitat Na, na, die wahren Sachverständigen sind doch die Kittelträger und nicht die ausführende Behörde.
Jain - hast du ja im Prinzip schon selbst geschrieben. Der Sachverständige setzt seinen Sachverstand ein, um den Sachverhalt sachgemäß zu beurteilen, die Zulassungsbehörde entscheidet dann, ob sie das mit Sachverstand erstellte Sachvertändigengutachten umsetzt. Sie hat die Entscheidungsgewalt. In aller Regel tut sie das, was der Sachverständige vorgibt. Aber Kennzeichen sind nun mal so was wie Zepter und Reichsapfel zusammen für eine Zulassungsbehörde - hier übt sie noch die Macht aus. Und das lässt sie sich auch nicht durch Sachverstand nehmen (außerdem wissen die auch, wie es bei dem einen oder anderen Prüfer zugeht). Die hessische Lösung ist noch etwas komplizierter: hast du dein Fahrzeug (z.B. §19) durch einen Sachverständigen prüfen lassen, werden die Papiere nicht einfach bei der Zulassungstelle geändert (erneuert), sondern der ganze Papierkram geht entweder nach Marburg (Südhessen) oder nach Fulda (Nordhessen) und wird noch mal auf Plausibilität, Logik und Gesetzestreue geprüft. Bei Zweifel ruft der dort Prüfende den Sachverständigen an, um sich sein Urteil bestätigen zu lassen. Ein ziemlicher Affenzirkus, der auf allen Seiten durchaus kritisiert wird. Die beiden Sachbearbeiterinnen in Marburg z.B. kenne ich und muss ihnen zwar Freundlichkeit und Bemühtheit bescheinigen, aber halt leider keinen Sachverstand. Insofern sehr verwunderlich war für mich diese Einführung einer zusätzlichen Behörde, weil im Bundesvergleich sich das Verkehsrministerium in Hessen in der Vergangenheit durch besondere Aufgeschlossenheit, Praxisnähe und eben Sachverstand auszeichnete. Und jetzt das.
Die Panzergeschichte mit Antwerpes habe ich noch hautnah miterleben dürfen, hat sie doch dazu geführt, das bis heute Behörden- und Militärfahrzeuge nicht mehr auf Privatpersonen zugelassen werden dürfen. Allerdings muss man sagen, dass dieser Künstler, der ja auch die Autos im Wald verrotten lässt, es darauf angelegt und provoziert hat. Er hat der ganzen Oldtimerszene nachhaltig Schaden zugefügt. Wir hatten viel Stress, die Wogen zu glätten. In Fankfurt fuhr in de 70er Jahren ein Hotchkiss regelmäßig rum und kein Hahn krähte danach. Zu Beginn war er mal in der Presse, als Besitzer und Frau in Abendgarderobe vor der Oper ausstiegen, aber dann hatte man sich dran gewöhnt und bald wurde dem Besitzer der Sprit wohl auch zu teuer. Jedenfalls verschwand der Panzer auch wieder sang und klanglos.
Man bekommt relativ einfach einen VW-Bus vom TÜV als Wohnmobil "typisiert". (fest installierte Kochgelegenheit, Schlafplatz, Tisch) Will man dann von der Zulassungsstelle den Eintrag "sonstiges KFZ Wohnmobil", dann wollen die auch noch mal das Fahrzeug sehen. Wenn keine Wasserversorgung installiert ist und bei der Kochgelegenheit keine Stehhöhe vorhanden ist, gibt's den Eintrag nicht. Selbst vor Jahren erlebt. Mittlerweile sind sie vielleicht sogar noch pingeliger geworden.
Ich bin da nicht so auf dem aktuellen Stand - macht das irgend was Besonderes aus, diesen Titel eingetragen zu bekommen? Steuer- oder versicherungstechnisch vielleicht?
Zitat ...der Sachverständige setzt seinen Sachverstand ein, um den Sachverhalt sachgemäß zu beurteilen, die Zulassungsbehörde entscheidet dann, ob sie das mit Sachverstand erstellte Sachvertändigengutachten umsetzt...
Muß das nicht heißen: "zuläßt"? Und sind die dann alle Zulasser, da im Amt? Oder gar Zuhälter - der Begriff
Zitat ...sie hat die Entscheidungsgewalt...
läßt ja darauf schließen!? Wobei ich auch nicht so genau weiß, was die von denen "Betreuten"
Verwaltung ist Kompliziert und Überflüssig! Aber wenn wir die abschaffen dann haben wir noch mehr Arbeitslose. Und nur welche mit denen man nix anfangen kann.
Zitat von BSA...immerhin hat es Dich nicht davon abgehalten, Deinen Senf hierzu abzuladen.
Roger
P.S. Ein Freund von mir hat in den 90ern mal das Kennzeichen K-N 4 für seine AC Cobra zugeteilt bekommen - gegen eine kleine Spende für die Kaffeekasse (DM 1.000,-).
Zitat Na, na, die wahren Sachverständigen sind doch die Kittelträger und nicht die ausführende Behörde.
Jain - hast du ja im Prinzip schon selbst geschrieben. Der Sachverständige setzt seinen Sachverstand ein, um den Sachverhalt sachgemäß zu beurteilen, die Zulassungsbehörde entscheidet dann, ob sie das mit Sachverstand erstellte Sachvertändigengutachten umsetzt. Sie hat die Entscheidungsgewalt. In aller Regel tut sie das, was der Sachverständige vorgibt. Aber Kennzeichen sind nun mal so was wie Zepter und Reichsapfel zusammen für eine Zulassungsbehörde - hier übt sie noch die Macht aus. Und das lässt sie sich auch nicht durch Sachverstand nehmen (außerdem wissen die auch, wie es bei dem einen oder anderen Prüfer zugeht). Die hessische Lösung ist noch etwas komplizierter: hast du dein Fahrzeug (z.B. §19) durch einen Sachverständigen prüfen lassen, werden die Papiere nicht einfach bei der Zulassungstelle geändert (erneuert), sondern der ganze Papierkram geht entweder nach Marburg (Südhessen) oder nach Fulda (Nordhessen) und wird noch mal auf Plausibilität, Logik und Gesetzestreue geprüft. Bei Zweifel ruft der dort Prüfende den Sachverständigen an, um sich sein Urteil bestätigen zu lassen. Ein ziemlicher Affenzirkus, der auf allen Seiten durchaus kritisiert wird. Die beiden Sachbearbeiterinnen in Marburg z.B. kenne ich und muss ihnen zwar Freundlichkeit und Bemühtheit bescheinigen, aber halt leider keinen Sachverstand. Insofern sehr verwunderlich war für mich diese Einführung einer zusätzlichen Behörde, weil im Bundesvergleich sich das Verkehsrministerium in Hessen in der Vergangenheit durch besondere Aufgeschlossenheit, Praxisnähe und eben Sachverstand auszeichnete. Und jetzt das.
Die Panzergeschichte mit Antwerpes habe ich noch hautnah miterleben dürfen, hat sie doch dazu geführt, das bis heute Behörden- und Militärfahrzeuge nicht mehr auf Privatpersonen zugelassen werden dürfen. Allerdings muss man sagen, dass dieser Künstler, der ja auch die Autos im Wald verrotten lässt, es darauf angelegt und provoziert hat. Er hat der ganzen Oldtimerszene nachhaltig Schaden zugefügt. Wir hatten viel Stress, die Wogen zu glätten. In Fankfurt fuhr in de 70er Jahren ein Hotchkiss regelmäßig rum und kein Hahn krähte danach. Zu Beginn war er mal in der Presse, als Besitzer und Frau in Abendgarderobe vor der Oper ausstiegen, aber dann hatte man sich dran gewöhnt und bald wurde dem Besitzer der Sprit wohl auch zu teuer. Jedenfalls verschwand der Panzer auch wieder sang und klanglos.
Ja, so isses. Verwaltungsrecht ist Ländersache und nicht einheitlich geregelt im Bund. Es mag da durchaus gewisse Nuancen geben, schon klar. Ich wollte mit meinem Beitrag nur zum Ausdruck bringen das ein 130x240er an einem Motorrad über 125cm³ (das kein Oldtimer ist) durchaus geht. Es ist letztendlich nur eine Frage was es einem persönlich wert ist (!)
Früher zu Zeiten der Kuchenbleche war es mehr oder weniger "Muß" dieses zu verhindern. An meiner Harley konnte ich es verhindern.... Aber ganz ehrlich. Ich habe für meine W800 das neue 200er mit Kleinschrift bekommen. Das past, auch im europäischen Vergleich. Es muß in den Entscheidungsgremien wohl richtig zur Sache gegangen sein. Soweit ich weiß ist es auf europäischer Ebene entschieden worden und dann "eingedeutscht" worden.
Ich glaube wirklich das man mit dem 200er gut leben kann!
Ich bin da nicht so auf dem aktuellen Stand - macht das irgend was Besonderes aus, diesen Titel eingetragen zu bekommen? Steuer- oder versicherungstechnisch vielleicht?
Wie's aktuell ist weiß ich nicht, seinerzeit war es so, daß ein WoMo mit einem zGG von über 2,8t (T4 auf 2,81t auflasten war kein Problem) nach Gewicht besteuert wurde.(wie ein LKW) Noch früher ging bei nem VW-Bus auch die Zulassung als "Kombinationsfahrzeug", welches dann bei >2,8t auch nach Gewicht besteuert wurde. Das hammse aber schon länger abgeschafft. Unser Multivan war'n TDI mit Euro2, der Unterschied in der Steuer war 172,-€(nach Gewicht) zu 430,-€(als Pkw-Kombi)