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Dieses Thema hat 32 Antworten
und wurde 1.446 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
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Falcone Online




Beiträge: 112.422

25.08.2011 20:14
#16 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Zitat
Ganz einfach. Man überzeugt einen willigen Dampfkesselwart das an das Mopped bauartbedingt nur ein 130x240mm Kennzeichen gehört.

Sagen wir es mal vorsichtig so: "Alles eine Frage der überzeugenden Argumente."



Dann habt ihr aber eine schlappe Zulassungsbehörde. Bei uns könnte der gesamte Dampfkesselverein nackich auf dem Tresen tanzen und Gutachten schreiben, wie er will, die Größe des Kennzeichens bestimmt die Zulassungsstelle. Und mit Recht sogar.
Wenn die Zweifel haben - und das haben sie immer - muss man mit dem Mopped antanzen. Das war´s dann.

Grüße
Falcone

thomasH Offline




Beiträge: 5.871

25.08.2011 20:59
#17 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Die Vorschriften haben sich wieder gelockert: Im Saarland haben die Zulassungsstellen
kapiert, dass es soviel Amischlitten gar nicht geben kann und die Dreier-Kombinationen
wieder für Motorräder freigegeben. Auf meiner Breva habe ich Ende Juli SB-JT 7 bekommen.

Liegt alles im Ermessen der Amtsleiter...

Gruß
Thomas

BMW G 650 XCountry
Moto Guzzi Breva 750

Falcone Online




Beiträge: 112.422

25.08.2011 21:07
#18 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

In Fulda ist das wohl auch so, in Marburg (noch) nicht.

Zitat
Liegt alles im Ermessen der Amtsleiter...



Eigentlich nicht. Meist sind die Vorschriften wasserdicht. Aber diese kleinen König schaffen ihre eigene Auslegung. Und wer geht schon dagegen vor ...

Grüße
Falcone

Peter67 ( gelöscht )
Beiträge:

25.08.2011 21:26
#19 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Zitat von Falcone

Zitat
Ganz einfach. Man überzeugt einen willigen Dampfkesselwart das an das Mopped bauartbedingt nur ein 130x240mm Kennzeichen gehört.

Sagen wir es mal vorsichtig so: "Alles eine Frage der überzeugenden Argumente."



Dann habt ihr aber eine schlappe Zulassungsbehörde. Bei uns könnte der gesamte Dampfkesselverein nackich auf dem Tresen tanzen und Gutachten schreiben, wie er will, die Größe des Kennzeichens bestimmt die Zulassungsstelle. Und mit Recht sogar.
Wenn die Zweifel haben - und das haben sie immer - muss man mit dem Mopped antanzen. Das war´s dann.




Na, na, die wahren Sachverständigen sind doch die Kittelträger und nicht die ausführende Behörde. Die muß sich halt auf die Kompetenz der Beurteilung von der vorgeschalteten Institition verlassen können. Bei etwatigen Zweifeln können die dich noch an dem Rennen "Pontius nach Pilatus" teilnehmen lassen.

Wenn der 2.Mann ebenfalls wie der erste entscheidet, kann man das kaum noch anzweifeln. In dem Falle trägt die anfallende Gebühr dann der "Auftraggeber", also diejenige Partei die die Fachliche Kompetenz des ersten Gutachten anzweifelt.

Ein Behördenleiter läßt es in aller Regel nicht zu einer Verwaltungsklage kommen. Man will ja nicht bei seinem Vorgesetzten wg. einer Kennzeichengröße unangenehm auffallen. Gewisse Leute mit dem nötigen finaziellen Background sowie rechtlicher Unterstützung gehen diesen Weg..... (wenn er denn sein muß)

Merke: "Keine Regel ohne Ausnahme!" Das nennt sich dann Ausnahmeregel nach § bla,bla,bla.

Ausnahmeregelung und einsweilige Verfügungen sind dem Reg.Präsi vorbehalten. Mir ist in NRW nur ein Fall bekannt in dem der alte Antwerpes davon Gebrauch gemacht hat. Es spielte sich mal in der Kölner Innenstadt ab. Auf dem Weg zu seinem Regierungssitz stand ein (entmilitarisierter) US WK II-Panzer an der Ampel. Der war regulär mit einem K-Kennzeichen versehen und auf eine Privatperson zugelassen. Per einsweiliger Verfügung wurde das "Fahrzeug" von ihm stillgelegt.

Ihr erinnert euch bestimmt. Der Fall ging durch alle Ticker und hat die lokale Berühmtheit, Bundesweit bekannt gemacht.

Ich glaube kaum, das ein Kennzeichen der Größe 130x240 an einem Motorrad, in einem gesteigerten öffentlichen Interesse liegt, es zu verhindern.

Es freut, mich persönlich, jedes mal wenn einer es geschafft hat ein kleines Kennzeichen zu bekommen.

Gruß
Peter

pelegrino Offline




Beiträge: 51.236

25.08.2011 22:54
#20 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Zitat
...den Bullen ist das scheinbar wurscht!?...

Mir auch ...

"Wer plant, irrt präzise."
(Ist nicht von mir)

BSA Offline




Beiträge: 2.708

25.08.2011 22:57
#21 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

...immerhin hat es Dich nicht davon abgehalten, Deinen Senf hierzu abzuladen.



Roger

P.S.
Ein Freund von mir hat in den 90ern mal das Kennzeichen K-N 4 für seine AC Cobra zugeteilt bekommen - gegen eine kleine Spende für die Kaffeekasse (DM 1.000,-).

pelegrino Offline




Beiträge: 51.236

25.08.2011 23:25
#22 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

...für'n blöden Kommentar hab' ich immer Zeit ...


pelegrino, der jede Woche zweimal bei der Cobra-Werkstatt in Dortmund LPG tankt (ist die billigste Autogastankstelle weit und breit). Ich guck' dann schonmal gern den Mechanikern über die Schulter - sind schon interessante Kisten, die da immer 'rumstehen ...

"Wer plant, irrt präzise."
(Ist nicht von mir)

Falcone Online




Beiträge: 112.422

26.08.2011 07:22
#23 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Zitat
Na, na, die wahren Sachverständigen sind doch die Kittelträger und nicht die ausführende Behörde.



Jain - hast du ja im Prinzip schon selbst geschrieben.
Der Sachverständige setzt seinen Sachverstand ein, um den Sachverhalt sachgemäß zu beurteilen, die Zulassungsbehörde entscheidet dann, ob sie das mit Sachverstand erstellte Sachvertändigengutachten umsetzt. Sie hat die Entscheidungsgewalt.
In aller Regel tut sie das, was der Sachverständige vorgibt. Aber Kennzeichen sind nun mal so was wie Zepter und Reichsapfel zusammen für eine Zulassungsbehörde - hier übt sie noch die Macht aus. Und das lässt sie sich auch nicht durch Sachverstand nehmen (außerdem wissen die auch, wie es bei dem einen oder anderen Prüfer zugeht).
Die hessische Lösung ist noch etwas komplizierter: hast du dein Fahrzeug (z.B. §19) durch einen Sachverständigen prüfen lassen, werden die Papiere nicht einfach bei der Zulassungstelle geändert (erneuert), sondern der ganze Papierkram geht entweder nach Marburg (Südhessen) oder nach Fulda (Nordhessen) und wird noch mal auf Plausibilität, Logik und Gesetzestreue geprüft. Bei Zweifel ruft der dort Prüfende den Sachverständigen an, um sich sein Urteil bestätigen zu lassen. Ein ziemlicher Affenzirkus, der auf allen Seiten durchaus kritisiert wird. Die beiden Sachbearbeiterinnen in Marburg z.B. kenne ich und muss ihnen zwar Freundlichkeit und Bemühtheit bescheinigen, aber halt leider keinen Sachverstand.
Insofern sehr verwunderlich war für mich diese Einführung einer zusätzlichen Behörde, weil im Bundesvergleich sich das Verkehsrministerium in Hessen in der Vergangenheit durch besondere Aufgeschlossenheit, Praxisnähe und eben Sachverstand auszeichnete. Und jetzt das.

Die Panzergeschichte mit Antwerpes habe ich noch hautnah miterleben dürfen, hat sie doch dazu geführt, das bis heute Behörden- und Militärfahrzeuge nicht mehr auf Privatpersonen zugelassen werden dürfen. Allerdings muss man sagen, dass dieser Künstler, der ja auch die Autos im Wald verrotten lässt, es darauf angelegt und provoziert hat. Er hat der ganzen Oldtimerszene nachhaltig Schaden zugefügt. Wir hatten viel Stress, die Wogen zu glätten.
In Fankfurt fuhr in de 70er Jahren ein Hotchkiss regelmäßig rum und kein Hahn krähte danach. Zu Beginn war er mal in der Presse, als Besitzer und Frau in Abendgarderobe vor der Oper ausstiegen, aber dann hatte man sich dran gewöhnt und bald wurde dem Besitzer der Sprit wohl auch zu teuer. Jedenfalls verschwand der Panzer auch wieder sang und klanglos.

Grüße
Falcone

der Underfrange Offline



Beiträge: 12.417

26.08.2011 07:41
#24 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Das ist nicht nur bei Kennzeichen kompliziert.

Man bekommt relativ einfach einen VW-Bus vom TÜV als Wohnmobil "typisiert".
(fest installierte Kochgelegenheit, Schlafplatz, Tisch)
Will man dann von der Zulassungsstelle den Eintrag "sonstiges KFZ Wohnmobil", dann wollen die auch noch mal das Fahrzeug sehen.
Wenn keine Wasserversorgung installiert ist und bei der Kochgelegenheit keine Stehhöhe vorhanden ist, gibt's den Eintrag nicht. Selbst vor Jahren erlebt.
Mittlerweile sind sie vielleicht sogar noch pingeliger geworden.

Willi

171
five kicks only

pelegrino Offline




Beiträge: 51.236

26.08.2011 08:32
#25 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Zitat
..."sonstiges KFZ Wohnmobil"...

Ich bin da nicht so auf dem aktuellen Stand - macht das irgend was Besonderes aus, diesen Titel eingetragen zu bekommen? Steuer- oder versicherungstechnisch vielleicht?

Zitat
...der Sachverständige setzt seinen Sachverstand ein, um den Sachverhalt sachgemäß zu beurteilen, die Zulassungsbehörde entscheidet dann, ob sie das mit Sachverstand erstellte Sachvertändigengutachten umsetzt...

Muß das nicht heißen: "zuläßt"? Und sind die dann alle Zulasser, da im Amt? Oder gar Zuhälter - der Begriff

Zitat
...sie hat die Entscheidungsgewalt...

läßt ja darauf schließen!? Wobei ich auch nicht so genau weiß, was die von denen "Betreuten"

Zitat
...in aller Regel...

so tun ... ... komplizierte Sache !

"Wer plant, irrt präzise."
(Ist nicht von mir)

Buggy Offline




Beiträge: 20.362

26.08.2011 10:42
#26 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Verwaltung ist Kompliziert und Überflüssig!
Aber wenn wir die abschaffen dann haben wir noch mehr Arbeitslose.
Und nur welche mit denen man nix anfangen kann.

Gruß
Buggy




Optisch ist meine W lauter!

First Member of The Spießers MC Chapter H

Wännä Offline




Beiträge: 17.488

26.08.2011 12:02
#27 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Genau,

deshalb dürfen auch niemals die Foren abgeschafft werden.




Wännä

Peter67 ( gelöscht )
Beiträge:

26.08.2011 12:49
#28 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Zitat von BSA
...immerhin hat es Dich nicht davon abgehalten, Deinen Senf hierzu abzuladen.



Roger

P.S.
Ein Freund von mir hat in den 90ern mal das Kennzeichen K-N 4 für seine AC Cobra zugeteilt bekommen - gegen eine kleine Spende für die Kaffeekasse (DM 1.000,-).




Ja, das war so die Größenordnung in den `90ern`

Gruß
Peter

Peter67 ( gelöscht )
Beiträge:

26.08.2011 13:04
#29 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Zitat von Falcone

Zitat
Na, na, die wahren Sachverständigen sind doch die Kittelträger und nicht die ausführende Behörde.



Jain - hast du ja im Prinzip schon selbst geschrieben.
Der Sachverständige setzt seinen Sachverstand ein, um den Sachverhalt sachgemäß zu beurteilen, die Zulassungsbehörde entscheidet dann, ob sie das mit Sachverstand erstellte Sachvertändigengutachten umsetzt. Sie hat die Entscheidungsgewalt.
In aller Regel tut sie das, was der Sachverständige vorgibt. Aber Kennzeichen sind nun mal so was wie Zepter und Reichsapfel zusammen für eine Zulassungsbehörde - hier übt sie noch die Macht aus. Und das lässt sie sich auch nicht durch Sachverstand nehmen (außerdem wissen die auch, wie es bei dem einen oder anderen Prüfer zugeht).
Die hessische Lösung ist noch etwas komplizierter: hast du dein Fahrzeug (z.B. §19) durch einen Sachverständigen prüfen lassen, werden die Papiere nicht einfach bei der Zulassungstelle geändert (erneuert), sondern der ganze Papierkram geht entweder nach Marburg (Südhessen) oder nach Fulda (Nordhessen) und wird noch mal auf Plausibilität, Logik und Gesetzestreue geprüft. Bei Zweifel ruft der dort Prüfende den Sachverständigen an, um sich sein Urteil bestätigen zu lassen. Ein ziemlicher Affenzirkus, der auf allen Seiten durchaus kritisiert wird. Die beiden Sachbearbeiterinnen in Marburg z.B. kenne ich und muss ihnen zwar Freundlichkeit und Bemühtheit bescheinigen, aber halt leider keinen Sachverstand.
Insofern sehr verwunderlich war für mich diese Einführung einer zusätzlichen Behörde, weil im Bundesvergleich sich das Verkehsrministerium in Hessen in der Vergangenheit durch besondere Aufgeschlossenheit, Praxisnähe und eben Sachverstand auszeichnete. Und jetzt das.

Die Panzergeschichte mit Antwerpes habe ich noch hautnah miterleben dürfen, hat sie doch dazu geführt, das bis heute Behörden- und Militärfahrzeuge nicht mehr auf Privatpersonen zugelassen werden dürfen. Allerdings muss man sagen, dass dieser Künstler, der ja auch die Autos im Wald verrotten lässt, es darauf angelegt und provoziert hat. Er hat der ganzen Oldtimerszene nachhaltig Schaden zugefügt. Wir hatten viel Stress, die Wogen zu glätten.
In Fankfurt fuhr in de 70er Jahren ein Hotchkiss regelmäßig rum und kein Hahn krähte danach. Zu Beginn war er mal in der Presse, als Besitzer und Frau in Abendgarderobe vor der Oper ausstiegen, aber dann hatte man sich dran gewöhnt und bald wurde dem Besitzer der Sprit wohl auch zu teuer. Jedenfalls verschwand der Panzer auch wieder sang und klanglos.




Ja, so isses. Verwaltungsrecht ist Ländersache und nicht einheitlich geregelt im Bund. Es mag da durchaus gewisse Nuancen geben, schon klar. Ich wollte mit meinem Beitrag nur zum Ausdruck bringen das ein 130x240er an einem Motorrad über 125cm³ (das kein Oldtimer ist) durchaus geht. Es ist letztendlich nur eine Frage was es einem persönlich wert ist (!)

Früher zu Zeiten der Kuchenbleche war es mehr oder weniger "Muß" dieses zu verhindern. An meiner Harley konnte ich es verhindern....
Aber ganz ehrlich. Ich habe für meine W800 das neue 200er mit Kleinschrift bekommen. Das past, auch im europäischen Vergleich. Es muß in den Entscheidungsgremien wohl richtig zur Sache gegangen sein. Soweit ich weiß ist es auf europäischer Ebene entschieden worden und dann "eingedeutscht" worden.

Ich glaube wirklich das man mit dem 200er gut leben kann!

Gruß
Peter

der Underfrange Offline



Beiträge: 12.417

26.08.2011 16:51
#30 RE: Kleines Kennzeichen Antworten

Zitat von pelegrino

Zitat
..."sonstiges KFZ Wohnmobil"...

Ich bin da nicht so auf dem aktuellen Stand - macht das irgend was Besonderes aus, diesen Titel eingetragen zu bekommen? Steuer- oder versicherungstechnisch vielleicht?



Wie's aktuell ist weiß ich nicht, seinerzeit war es so, daß ein WoMo mit einem zGG von über 2,8t (T4 auf 2,81t auflasten war kein Problem) nach Gewicht besteuert wurde.(wie ein LKW)
Noch früher ging bei nem VW-Bus auch die Zulassung als "Kombinationsfahrzeug", welches dann bei >2,8t auch nach Gewicht besteuert wurde. Das hammse aber schon länger abgeschafft.
Unser Multivan war'n TDI mit Euro2, der Unterschied in der Steuer war 172,-€(nach Gewicht) zu 430,-€(als Pkw-Kombi)

Grüßle, Willi

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