Mal ne Frage an die Juristen / Häuslebauer/ Bänker... PeWe z.B. Wenn man seinen Baudarlehen abbezahlt hat, kann man ja die Grundschuld austragen lassen. Das abstrakte Schuldversprechen ( Worte gibts), das man ja mit dem Antrag auf den Grundschuldeintrag abgegeben hat, bleibt aber bei der Bank erhalten. Ist glaube ich Teil des Grundbuchantrags beim Notar, kann mich aber irren. Wie wird man denn das hinterher wieder los? Kennt sich da einer aus? freaky Werner
Das mußt du tatsächlich austragen lassen ... ansonsten bleibt die Bank Besitzer oder zumindest am Besitz beteiligt und zwar mit allen rechtlichen Folgen, und das selbst dann wenn das Darlehen schon vollständig abbezahlt ist - mein alter Herr hat das gerade erst gemacht und die Banken und Grundbuchämter rühren sich da von selbst garnicht ...
Das mit dem Austragen der Grundschuld ist klar. Man hat aber zusätzlich unterschrieben, daß man mit seinem ges. Vermögen haftet. Dieses Versprechen bleibt aber wohl erhalten ( ist ja nicht direkt Vertragsbestanteil des Darlehensvertrages) und gilt somit auch im Nachhinein auch fürs Haus, das ja nun zum eigenen Vermögen gehört. Es wäre also (sogar ohne Gerichtsbeschluß) danach pfändbar wenn man theor. sein Konto bei der gleichen Bank überziehen würde. Wie wird man denn dieses Schuldverspechen wieder los? Werner
Du hast Anspruch auf aushändigung der Vollstreckungsunterlagen. Möglich ist auch eine Verzichtserkärung der Bank.
Normalerweise gibt man mit dem Abstakten Schuldversprechen eine Zweckerklärung ab, die genau festlegt, wofür die Schuldversprechung gilt. Ist der festgelegte Zweck erfüllt, kann die Bank nichts anderes damit anfangen.
Piko, eine Grundschuldeintragung muß man nicht austragen lassen.
Falls du später mal einen neuen Kredit, z.B. für eine Renovierung aufnehmen willst, ersparst du dir die teure Eintragung der Grundschuld. Du bekommst in so einem Fall eine Verzichtserklärung der Bank.
Zitat Dieses Versprechen bleibt aber wohl erhalten ( ist ja nicht direkt Vertragsbestanteil des Darlehensvertrages) und gilt somit auch im Nachhinein auch fürs Haus, das ja nun zum eigenen Vermögen gehört. Es wäre also (sogar ohne Gerichtsbeschluß) danach pfändbar wenn man theor. sein Konto bei der gleichen Bank überziehen würde.
Halt stop... Wenn Du es also schaffst, das abstrakte Schuldversprechen bei der Bank wegzubekommen, dann kannst Du also z.B. einen Kredit überziehen und die Bank kann nur an Dein Geld, nicht aber an Dein haus ran? Glaub ich ja nicht, denn auch ohne abstraktes dingens gehört das Haus ja zu Deinem Vermögen, wenn Du mit dem Vermögen haftest, dann spielt doch das Schuldversprechen, so abstrakt es auch sein mag, gar keine Rolle! Wenn also Die Bank mal wieder was von Dir will, dann verschweigst Du alles oder wie willst Du aus der Nummer rauskommen??? So ganz bin ich da noch nicht hintergestiegen... Gruß Buffalo-Bernd
Hallo, hatte ich auch mal so ein Schuldversprechen. Beim Notar beglaubigt und der Bank ausgeliefert. Die brauchten dann, falls ich nicht mehr Zahle, kein Gericht bemühen um sofort bei mir pfänden zu können. Nach Abzahlung des Darlehns war die Sache erledigt. Der zugrunde liegende Vertrag (Darlehn) ist bedient (Abgezahlt) und das Schuldversprechen gegenstandslos und von der Bank nicht mehr verwendbar. Wird von denen Vernichtet - sagen sie jedenfalls.
wenn Du die für die Bank eingetragene Grundschuld, bei Dir war es eine mit sofortiger Unterwerfung zur Zwangsvollstreckung löschen lassen willst, damit das wirklich " erledigt " ist, lass Dir von der Bank eine Löschungsbewilligung geben.Geh damit zum Grundbuchamt / Amtsgericht und lass die Grundschuld löschen Wenn Du aber mal wieder ein Darlehen bei dieser Bank aufnehmen möchtest, sollte die Grundschuld bestehen bleiben, da diese als Sicherheit dann wieder angesetzt werden kann. Macht auch das neue Darlehen günstiger.
Grüße Krozinger
PS Die Grundschuld ist deshalb ein abstraktes Schuldversprechen, da sie nicht an eine bestimmte Forderung ( Darlehen ) gebunden ist. ( § 1191 BGB ) Daher kann sie bspw.für nachfolgende Darlehen eingestzt werden.
Genau, ich hab nach Abzahlung von der Bank für jedes Teildarlehen eine Löschbewilligung angefordert. Diese hat dann die juristische Abteilung der Bank ausgefüllt und mit zu gesendet. Mit diesen Schreiben bin ich zu unserem Grundbuchamt beim Amtsgericht und habe die Grundschuld austragen lassen. Kostet zwar auch wieder Gebühren aber der Grundbucheintrag ist wieder sauber und keiner kann mir noch an deshalb den Karren fahren...
Ich finde die Idee vom Turtle, daß man sich von der Bank eine Grundschuld auf ihre Immobilien eintragen lassen können möchte, für den Fall einer Geldanlage bei denen, immer noch tofte ... !
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar." Antoine de Saint-Exupery
Zitat Glaub ich ja nicht, denn auch ohne abstraktes dingens gehört das Haus ja zu Deinem Vermögen, wenn Du mit dem Vermögen haftest, dann spielt doch das Schuldversprechen, so abstrakt es auch sein mag, gar keine Rolle!
Ja, aber mit Versprechen brauchten die keine Gericht.
Zitat Ich finde die Idee vom Turtle, daß man sich von der Bank eine Grundschuld auf ihre Immobilien eintragen lassen können möchte, für den Fall einer Geldanlage bei denen, immer noch tofte ... !
Scheißimmobilienbesitz ... blöderweise hatten die pelegrina und ich zwar eine notariell abgesicherte Pflege- und Vorsorgevollmacht, aber kein Testament. Hatten wir für nicht soo wichtig gehalten ... jetzt stellt das Amtsgericht einen Erbschein aus (seit ca. 4 Wochen warten wir darauf), da steht dann mit Stempel und Siegel drin, wer was erbt: mein Sohn und ich jeweils zur Hälfte alles, was der pelegrina gehört hat.
Daraufhin sagt die Arge meinem Sohn: prima, Sie sind ja jetzt (u.a., es gibt auch Bankkonten) Immobilienbesitzer -> die können Sie ja dann erstmal versilbern ! Das heißt: gibt keine Kohle, weil er ja jetzt reich ist ... hätten wir daran gedacht, und ein Testament gehabt, hätte ich erstmal alles allein geerbt.
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar." Antoine de Saint-Exupery