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Dieses Thema hat 48 Antworten
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Nisiboy Offline




Beiträge: 5.694

02.05.2011 10:46
#16 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

So ein Mist... Aber was wäre, wenn Dein Sohn das Erbe ausschlagen würde. Geht dann seine Hälfte nicht automatisch an Dich (und was Du damit machst, steht ja auf einem anderen Blatt...)

Nur so als Idee.

Grüße aus dem Norden

Nisiboy

Axel J Offline




Beiträge: 13.006

02.05.2011 10:47
#17 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zitat von pelegrino
... hätten wir daran gedacht, und ein Testament gehabt, hätte ich erstmal alles allein geerbt...


Nicht wirklich, leider, zumindest das Pflichtteil hätte Deinem Sohnemann zugestanden, und ich glaube kaum, dass die ARGE darauf verzichtet hätte. Trotzdem: in Deinem Fall kann euch eigentlich nur ein cleverer Steuerberater oder RA weiterhelfen.

Axel

-

Axel J Offline




Beiträge: 13.006

02.05.2011 10:49
#18 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zitat von Nisiboy
So ein Mist... Aber was wäre, wenn Dein Sohn das Erbe ausschlagen würde...


Deshalb ja: Steuerberater, andererseits hat beim Ausschlagen das Amt sicher etwas mitzureden ...

Axel

-

pelegrino Offline




Beiträge: 51.236

02.05.2011 10:54
#19 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zum Ablehnen des Erbes isses jetzt wohl zu spät (jedenfalls dauert das dann endlos lange , und solange der Erbschein nicht vom Amtsgericht da ist, komme ich auch nicht an die Konten (obwohl ich eine Verfügungsberechtigung hatte ), was z.Zt. langsam lästig wird (mein eigenes Konto fällt so langsam trocken ... ). Hinterher ist man immer schlauer .

...am Besten wäre, wenn der pelegrinio 'n Job hätte ...

"Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."
Antoine de Saint-Exupery

Turtle Offline




Beiträge: 15.051

02.05.2011 10:56
#20 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zitat
mein Sohn und ich jeweils zur Hälfte alles, was der pelegrina gehört hat.



Mensch Pele, dafür gibts doch ein BERLINER Testament. Hatte ich hier auch schon mal angesprochen.
freaky Werner

Die Kalender haben früher länger gehalten.

3-Rad Offline



Beiträge: 34.494

02.05.2011 10:57
#21 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Aus diesem Grund empfiehlt sich eigentlich für Ehepartner ein sogenanntes Berliner Testament zu verfassen.
Das sicher den Ehepartner in der Regel erst mal als Alleinerben ab. Der Pflichtteil für die Kinder wird dann meist erst mal verschoben, bis der zweite Ehepartner stirbt, bzw verringert den Pflichtteil auf ein Minimum.

Wichtig z.B. wenn die Kinder ansonsten das elterliche Wohnhaus verscherbeln wollen und den überlebenden Elternteil vor die Tür setzen.

Besser, sich früh mit der Materie auseinander zusetzen.
Beim Erben hört auch in den besten Familien schnell jede Verwandtschaft auf.

Gruß Norbert

Axel J Offline




Beiträge: 13.006

02.05.2011 10:58
#22 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zitat von Turtle

Zitat
mein Sohn und ich jeweils zur Hälfte alles, was der pelegrina gehört hat.



Mensch Pele, dafür gibts doch ein BERLINER Testament. Hatte ich hier auch schon mal angesprochen.
freaky Werner



Das hilft in solchen Fällen aber auch nicht wirklich, Stichwort "Pflichtteil"

Axel

-

Axel J Offline




Beiträge: 13.006

02.05.2011 11:00
#23 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zitat von 3-Rad
Aus diesem Grund empfiehlt sich eigentlich für Ehepartner ein sogenanntes Berliner Testament zu verfassen.
Das sicher den Ehepartner in der Regel erst mal als Alleinerben ab. Der Pflichtteil für die Kinder wird dann meist erst mal verschoben, bis der zweite Ehepartner stirbt, bzw verringert den Pflichtteil auf ein Minimum.



Nochmal: bei nur einem Kind ist die Sache mit dem Pflichtteil nicht so ganz ohne, Berliner Testament hin oder her.

Axel

-

3-Rad Offline



Beiträge: 34.494

02.05.2011 11:03
#24 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Ist schon richtig Axel.

In vielen anderen Fällen aber sehr vernünftig.
Z.B. wenn beide Ehepartner Kinder mit in die Ehe bringen, oder bei Adoptionen.

Gruß Norbert

Turtle Offline




Beiträge: 15.051

02.05.2011 11:05
#25 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Nö, wenn der Sohn ( mit Berliner Testament) auf das Pflichtteil besteht, dann ist er beim Tod des zweiten Eltern raus, dann gibbet da nix mehr.

Die Kalender haben früher länger gehalten.

3-Rad Offline



Beiträge: 34.494

02.05.2011 11:09
#26 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Das schrekt ja nicht jeden ab.

Axel J Offline




Beiträge: 13.006

02.05.2011 11:11
#27 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zitat von 3-Rad
Das schrekt ja nicht jeden ab.


Vor allem keine ARGE, wenn nur 1 Kind da ist

Und eine steuerliche Seite gibt es da durchaus auch noch.

Axel

-

pelegrino Offline




Beiträge: 51.236

02.05.2011 11:16
#28 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Für'n Testament isses jetzt zu spät ... höchstens noch für mich, aber bei nur einem verzogenen Einzelkind auch egal. Zum Glück vertragen wir uns prächtig, und den Hund und den Kater würde er auch adoptieren , im Fall der Fälle ...

"Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."
Antoine de Saint-Exupery

Turtle Offline




Beiträge: 15.051

02.05.2011 11:20
#29 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Pele du hast doch den gaaanzen Tach Zeit gehabt, da kümmert man sich doch mal. Es kam doch auch nicht aus heiterem Himmel...

Die Kalender haben früher länger gehalten.

piko Offline




Beiträge: 16.462

02.05.2011 11:24
#30 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Mensch Pele, dir bleibt auch nix erspart(in letzter Zeit) ...

Mein Tip für diesen Fall: dein Sohn sollte wieder zu dir ziehen?!

grüße piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

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