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Dieses Thema hat 48 Antworten
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Elric Tengwar Offline




Beiträge: 1.793

02.05.2011 12:47
#31 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zitat
Abstraktes Schuldversprechen


hab' ich noch nie gehört, klingt für mich aber wie eine "verdeckte Eigentümergrundschuld": Bank ist mit 100.000 drin, ich habe aber 80.000 schon getilgt, Ergebnis: ich selbst habe eine Grundschuld über 80.000 an meinem eigenen Grundstück, es ist bloß für niemanden aus dem Grundbuch heraus ersichtlich, da diese Eigentümergrundschuld halt verdeckt ist.

Sieh mal in den Vertragsunterlagen nach, da steht mit Sicherheit was drin über "Ablösung durch Eigentümergrundschuld" und "Nachrangigkeit" dieser

Ursächlich für dieses Szenario ist schlicht die Tatsache, daß der gemeine Grundstückserwerber die Scholle finanzieren muß (Bank), aber noch kein Grundstück zur Sicherheit hat (soll ja erst noch gekauft werden).

Eigentümer unbelasteter Grundstücke hinwiederum können sich selbst eine erstrangige Grundschuld in angemessener Höhe auf ihren eigenen Namen eintragen lassen, und hernach einer Bank ihrer Wahl diese "offene" Eigentümergrundschuld gegen entsprechende Kreditüberlassung abtreten.
Jepp!

pelegrino Offline




Beiträge: 51.252

02.05.2011 13:02
#32 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zitat
...Sohn...wieder zu dir ziehen?!...

...soweit kommt's noch ... nö - er hat mir zwar angeboten, ob ich nicht zu ihm ziehen wolle: wollte ich aber nicht !

"Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."
Antoine de Saint-Exupery

Turtle Offline




Beiträge: 15.055

02.05.2011 13:23
#33 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Der vergrault dir nur die Mädels....

Die Kalender haben früher länger gehalten.

Maggi Offline




Beiträge: 47.798

02.05.2011 13:24
#34 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Wie wär's denn wenn Dein Sohn Dir sein Erbteil schenkt? Sind Schenkungen nicht bis zu einem gewissen Grad steuerfrei und ich glaub' kaum das die ARGE da was machen kann, wenn der seinen Besitz verschenkt.

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

Turtle Offline




Beiträge: 15.055

02.05.2011 13:27
#35 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Solche Schenkungen können noch bis zu 10 Jahre rückgängig gemacht werden.
Werner

Die Kalender haben früher länger gehalten.

Maggi Offline




Beiträge: 47.798

02.05.2011 13:30
#36 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Von wem?

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

Turtle Offline




Beiträge: 15.055

02.05.2011 13:34
#37 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Von Behörden. Wenn z.B. eine Mutter von drei Blagen einem Blag ne Menge Kohle schenkt weil das Gör sich so toll um Muttern gekummert hat und stirbt kurz drauf können die anderen beiden veranlassen, daß diese Schenkung wieder zur Erbschaft gehört, also praktisch nie stattgefunden hat. ( Im Bekanntenkreis so geschehen).
Werner

Die Kalender haben früher länger gehalten.

Maggi Offline




Beiträge: 47.798

02.05.2011 13:35
#38 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

O.K., aber in Peles Fall ist das doch nur ein Sohn oder gibt's da noch mehr, wer soll denn da die Schenkung aufheben wollen?

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

Axel J Offline




Beiträge: 13.006

02.05.2011 13:38
#39 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zitat von Maggi
O.K., aber in Peles Fall ist das doch nur ein Sohn oder gibt's da noch mehr, wer soll denn da die Schenkung aufheben wollen?



Das (Sozial)Amt, machen die z.B. auch, wenn Muttern ins Pflegeheim muß und sie ein paar Jahre zuvor ihr Häuschen verschenkt hat. Wie gesagt, 10 Jahre.

Axel

-

pelegrino Offline




Beiträge: 51.252

02.05.2011 15:22
#40 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Geschenkt ist geschenkt - wiederholen ist gestohlen! (Heute Abend wieder Monty Python auf arte )

Außerdem will ich nix geschenkt haben - vielleicht kauf' ich ihm seinen Teil für 1,- € ab ... hat's alles schon gegeben, solche Geschäfte ...

"Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."
Antoine de Saint-Exupery

Turtle Offline




Beiträge: 15.055

02.05.2011 15:24
#41 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Ich biete 2€!

Die Kalender haben früher länger gehalten.

pelegrino Offline




Beiträge: 51.252

02.05.2011 15:27
#42 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Du meinst, ich sollte vielleicht bei ebay ...?

apropos ebay:
die pelegrina und ich haben ihren ebay-Account immer gemeinsam, also beide benutzt - der lautet aber auf ihren Namen. Wenn ich den jetzt ändere, dann bin ich auch alle die vielen guten Bewertungen und Aktionen los. Sollte ich das eigentlich tun, oder müßte ich das?

"Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."
Antoine de Saint-Exupery

Turtle Offline




Beiträge: 15.055

02.05.2011 15:38
#43 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Guck doch mal in die allg. Geschäftsbedingungen oder ruf die mal an.

Die Kalender haben früher länger gehalten.

Axel J Offline




Beiträge: 13.006

02.05.2011 16:35
#44 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Zitat von Turtle
Nö, wenn der Sohn ( mit Berliner Testament) auf das Pflichtteil besteht, dann ist er beim Tod des zweiten Eltern raus, dann gibbet da nix mehr...


Kam mir gleich so komisch vor, Deine Aussage. Schau mal hier:

Durch sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln wird im "Berliner Testament" in der Regel verfügt, daß ein Kind, das seinen Pflichtteil fordert, dadurch bestraft wird, daß es nach dem Tod des überlebenden Elternteiles auch nur den Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bekommt.

Habe ich auch so in Erinnerung, nutzt also nix bei Einzelkindern.

Axel

-

3-Rad Offline



Beiträge: 34.494

02.05.2011 16:38
#45 RE: Abstraktes Schuldversprechen Antworten

Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, das alle vorher mal miteinander reden.
Man kann auch freiwillig auf seinen Erbteil verzichten, solange noch ein Elternteil lebt.
Muß aus Steuerrechtlichen Gründen aber Notariel gemacht werden.

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