hab' ich noch nie gehört, klingt für mich aber wie eine "verdeckte Eigentümergrundschuld": Bank ist mit 100.000 drin, ich habe aber 80.000 schon getilgt, Ergebnis: ich selbst habe eine Grundschuld über 80.000 an meinem eigenen Grundstück, es ist bloß für niemanden aus dem Grundbuch heraus ersichtlich, da diese Eigentümergrundschuld halt verdeckt ist.
Sieh mal in den Vertragsunterlagen nach, da steht mit Sicherheit was drin über "Ablösung durch Eigentümergrundschuld" und "Nachrangigkeit" dieser
Ursächlich für dieses Szenario ist schlicht die Tatsache, daß der gemeine Grundstückserwerber die Scholle finanzieren muß (Bank), aber noch kein Grundstück zur Sicherheit hat (soll ja erst noch gekauft werden).
Eigentümer unbelasteter Grundstücke hinwiederum können sich selbst eine erstrangige Grundschuld in angemessener Höhe auf ihren eigenen Namen eintragen lassen, und hernach einer Bank ihrer Wahl diese "offene" Eigentümergrundschuld gegen entsprechende Kreditüberlassung abtreten. Jepp!
Wie wär's denn wenn Dein Sohn Dir sein Erbteil schenkt? Sind Schenkungen nicht bis zu einem gewissen Grad steuerfrei und ich glaub' kaum das die ARGE da was machen kann, wenn der seinen Besitz verschenkt.
Von Behörden. Wenn z.B. eine Mutter von drei Blagen einem Blag ne Menge Kohle schenkt weil das Gör sich so toll um Muttern gekummert hat und stirbt kurz drauf können die anderen beiden veranlassen, daß diese Schenkung wieder zur Erbschaft gehört, also praktisch nie stattgefunden hat. ( Im Bekanntenkreis so geschehen). Werner
apropos ebay: die pelegrina und ich haben ihren ebay-Account immer gemeinsam, also beide benutzt - der lautet aber auf ihren Namen. Wenn ich den jetzt ändere, dann bin ich auch alle die vielen guten Bewertungen und Aktionen los. Sollte ich das eigentlich tun, oder müßte ich das?
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar." Antoine de Saint-Exupery
Zitat von TurtleNö, wenn der Sohn ( mit Berliner Testament) auf das Pflichtteil besteht, dann ist er beim Tod des zweiten Eltern raus, dann gibbet da nix mehr...
Kam mir gleich so komisch vor, Deine Aussage. Schau mal hier:
Durch sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln wird im "Berliner Testament" in der Regel verfügt, daß ein Kind, das seinen Pflichtteil fordert, dadurch bestraft wird, daß es nach dem Tod des überlebenden Elternteiles auch nur den Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bekommt.
Habe ich auch so in Erinnerung, nutzt also nix bei Einzelkindern.
Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, das alle vorher mal miteinander reden. Man kann auch freiwillig auf seinen Erbteil verzichten, solange noch ein Elternteil lebt. Muß aus Steuerrechtlichen Gründen aber Notariel gemacht werden.