also ich habe letztes Jahr im August richtig den Bock geschossen. Abzüglich der Toleranz 70 kmh zu schnell. Ich weiss, bitte keine Komentare. Nachdem der Bogen kam habe ich gar nichts gemacht und bis heute nichts mehr gehört. Zugegeben bin ich sehr froh darüber, weil es wirklich richtig teuer und Fahrverbot bedeutet hätte.
Es ist eigentlich nicht meine Art aber das habe ich versucht auszusitzen.
Ich geb' zu: da war ich noch nie, und ich kenn' das auch nur als Versicherung ...
Zitat ...aber ich schweife ab... musste aber mal raus...
Hmm, tja - kann ich verstehen ... manchmal gibt's aber doch hin und wieder Erlebnisse der anderen, angenehmen Art (zugegeben: selten). Aber das reißt's dann doch schonmal unerwartet 'raus, und der Tag ist gerettet, wenn man mal auf ehrliche, freundliche und unegoistische Menschen trifft .
Mir will jetzt spontan kein konkretes Beispiel einfallen , bin mir aber sicher, sowas zumindest hier im Forumsdunstkreis bereits erlebt zu haben ...
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar." Antoine de Saint-Exupery
Oft wird mit Fahrtenbuch gedroht. Das kann, muß aber nicht verhängt werden, wenn kein Fahrer ermittelt wird. Dies hängt das von der Bereitschaft des Halters ab, bei der Feststellung des Fahrers mitzuwirken. Um dem Buch zu entgehen, sollten Tatzeitpunkt und Eingang des Anhörungsbogen mehr als zwei Wochen auseinanderliegen. Nach mehr als zwei Wochen wird von den Gerichten in der Regel ein "vergessen" anerkannt.
Eine aktive Mitwirkung (und gleichzeitige Nebelkerze) könnte es sein, anzugeben, man könne den Fahrer auf dem Foto nicht zweifelsfrei identifizieren und bräuchte ein besseres Foto.
Das reicht erfahrungsgemäß, um nie wieder was davon zu hören und auch mit Büchern verschont zu werden.
Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich! (Sir Peter Ustinov)
@Zephyr, Richtig: Fahrtenbuchauflage ist ein stumpfes Schwert, wird zwar angedroht aber angewendet wird es eh nur bei Wiederholungstätern die evtl. nicht zu ermitteln sind/waren (z.B. bei Firmenfahrzeugen..)Besseres Bild anfordern usw. bringt nichts, es ist Dein Recht keine Angaben zur Sache zu machen, also Halterdaten (NICHT Fahrerdaten) angeben und gut ist.
Also ich würd's auch erstmal mit den reinen Halterangaben versuchen und warten was passiert. Damit hat man sich nichts vergeben und hat eventuell Glück.
Bei uns (bzw. meiner Frau) war es so das sie auch über 70 km/h mit dem Auto zu schnell war. Auf dem Photo sah Sie sogar 10 Jahre jünger aus ;-)
Da das ihr Firmenwagen war den nur Sie fährt und auch Fahrtenbuch geführt wird, wäre es auch unsinnig, da was zu unternehmen. Wir sind hier einfach zum Amt und haben erklärt das Sie auf den Führerschein beruflich angewiesen ist (Punktekonto war bei 0).
Statt Fahrverbot wurde die Strafe auf € 1100,- hochgesetzt und auf ein Fahrverbot verzichtet. War zwar schmerzlich...aber besser als der Lappen weg.
Ich wollte damit nur sagen das es durchaus Verhandlungsspielraum gibt (zumndest wenn der Sachverhalt klar ist). Bei uns hat die Stadt lieber mehr Geld in den Kassen als das der Sünder bestraft wird ;-)
Zitat über 70 km/h mit dem Auto zu schnell war. .... auf den Führerschein beruflich angewiesen
dämliche kombination ... wer sein Führerschein wirklich braucht sollte vernüftiger fahren (vor einem W-Treff fahre ich z.b. auch immer nicht ganz so flott )
ich wäre eigentlich sogar dafür geldstrafen ganz abzuschaffen und dafür früher und länger fahrverbote auszusprechen, ich bin sicher, dass das besser erziehen würde
Die Strafen müßten mit der Höhe des Verdienstes gekoppelt werden. Bei der Bemessung in Tagessätzen würden Leute mit viel Kohle dann nicht mehr bevorzugt.