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Dieses Thema hat 62 Antworten
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Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

11.11.2010 19:45
#31 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Taxifahrer glauben an ihre Wiedergeburt!
als OA Angestellte in F midde Laserpistoll

Hans-Peter Offline




Beiträge: 26.614

11.11.2010 19:46
#32 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Zitat von Eulekatz
Taxifahrer glauben an ihre Wiedergeburt!
als OA Angestellte in F midde Laserpistoll



Neee, als Laserpistoll

Gruß
Hans-Peter

"Kurz vor dem Treffen 2011 werden dann auch rechtzeitig die Fotos vom 2010er Treffen veröffentlicht werden."

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

11.11.2010 19:48
#33 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Neee, als Laserpistoll

da dede sich awwer manche Wiedergeborene suizide
Dotpistoll sozusache.

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

11.11.2010 19:51
#34 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Maggi,


das ist für mich wirklich kein Firlefanz mehr! Eine Willkür in diesem Staate...

Richte deinen Unmut über diese Begebenheit doch bitte an das Regierungspräsidium Kassel mit deiner Beschwerde!
Das wär konsequent und schlüssig!

------
Willkür


Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien.

Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht. Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Dabei ist Willkür im objektiven Sinn zu verstehen und enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf.[1]

Sofern Grundrechtsträger betroffen sind, stellt eine willkürliche Entscheidung zugleich einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Willkürverbot) gemäß Art. 3 Abs. 1 GG dar und kann auf die Verfassungsbeschwerde hin aufgehoben werden, wenn kein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung gegeben ist.

Auch im Zivilprozessrecht ist der Begriff der Willkür von Bedeutung: Eine gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bindende Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht hat ausnahmsweise keine Bindungswirkung, wenn die Verweisung willkürlich ist.[2]
-------


Gruß
Monti

Dem Nationalisten verkauft man auch seinen eigenen Tod als sicherheitsrelevante Notwendigkeit, und fürwahr, denn nur ein toter Nationalist ist auch ein guter... (Monti)

Maggi Offline




Beiträge: 47.823

11.11.2010 19:59
#35 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Natürlich hat er Recht, das steht außer Frage, aber wenn er so was auf den Widerspruch schreibt...

"...Sollten Sie sich mit dieser Erklärung nicht zufrieden geben, die Sache "aufbauschen", dann geht es damit zur Presse! Keine Drohung!
Das ist mein Ernst!"

...wird mehr aus der Sache gemacht, als nötig wäre, denn eigentlich würde bei dem Widerspruch dieser Satz völlig ausreichen:

"Ich gebe den Verstoß nicht zu, weil gar kein Verstoß vorliegt!!!..."

Mal Grundsätzlich:
Ich weiß ja nicht zu welcher Sorte Taxifahrer Du gehörst, aber die, die ich hier kenne halten sich an gar nix, die fahren grundsätzlich zu schnell, halten selten bis gar nicht am Zebrastreifen, fahren meistens bei "Taxiorange" über die Kreuzung und parken wo sie lustig sind, solltest Du zu der Sorte gehören, die sich tatsächlich immer an alle Verkehrsregeln halten, dann bist Du selten und kannst diesen Satz ignorieren, wenn nicht, weiß ich nicht warum Du Dich überhaupt aufregst.

Tschööö

Maggi

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

11.11.2010 20:30
#36 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Maggi,


sicherlich hätte der Hinweis "weil gar kein Verstoß vorliegt" gereicht, aber...


... ich will mit denen Stunk! Das hat seine Gründe in mehreren unschönen Begeben- und Frechheiten vom Reg.-Prä. Kassel.
Wenn sowas einmal vorkommt, dann ist's ok und ein Einzelfall, aber wenn ich genau damit öfter konfrontiert werde, dann platzt mir der Geduldsfaden und mein Verständnis für die Sesselpuper tendiert gegen Null!

...geht dieser ungerechtfertigte Vorwurf zu meinen Lasten , d.h. ich muß wieder einmal meine Zeit opfern, Portokosten, Briefumschlag kostet mich auch Geld und nicht zuletzt werden solche Leute auch noch von meinem Steuergeld bezahlt, daß sie einen solchen Unfug verzapfen.

Darf ich in diesem Falle dann auch meine Kosten und Auslagen, womöglich mit einer heftgen Gebühr, von diesem "Verein" einfordern, geradewegs wie sie es auf der Rückseite des Anschreibens mir androhen?

Ich zitiere von der Rückseite des Anschreibens:

>Bei einem Bußgeldbescheid kommen zusätzlich die Verwaltungsgebühr sowie die Auslagen für die Postzustellung auf Sie zu.<




Zitat
Mal Grundsätzlich:Es gibt Sonderrechte für das Taxigewerbe!
Ich weiß ja nicht zu welcher Sorte Taxifahrer Du gehörst, aber die, die ich hier kenne halten sich an gar nix, die fahren grundsätzlich zu schnell, halten selten bis gar nicht am Zebrastreifen, fahren meistens bei "Taxiorange" über die Kreuzung -wenn sie eine Busspur befahren-muß allerdings extra per Schild fürs Taxi freigegeben sein, dann dürfen sie an Ampelkreuzungen gar bei ROT drüber, wenn die spezielle Bussignalanlage die Fahrt freigibt und parken wo sie lustig sind dürfen in zweiter Reihe anhalten!





Gruß
Monti

Dem Nationalisten verkauft man auch seinen eigenen Tod als sicherheitsrelevante Notwendigkeit, und fürwahr, denn nur ein toter Nationalist ist auch ein guter... (Monti)

pelegrino Offline




Beiträge: 51.260

11.11.2010 22:09
#37 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Hmm, ich schnalle mich im Auto immer an - egal, ob ich Fahrgäste befördere oder nicht.

Andererseits bin ich gegen die Gurtpflicht (bei Erwachsenen).

"Wo viel Freiheit ist,
ist viel Irrtum!"


Sprichwort

Maggi Offline




Beiträge: 47.823

11.11.2010 22:36
#38 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Ja, Monti, das weiß ich, Busspuren gibt's hier nicht und ich rede hier nicht vom parken, wenn Fahrgäste ein- oder ausgeladen werden, sondern wenn der Herr Taxichauffeur sich z.B. in der Imbißbude ein Döner holt.
Gibt's denn auch 'ne Sondergenehmigung für Taxifahrer grundsätzlich mit 70-90km/h durch die Ortschaft zu brettern?
Und da Du mein Statement ja nicht ignoriert hast, folgere ich daraus, daß Du Dich genau so verhältst.

Tschööö

Maggi

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

Blaublut ( gelöscht )
Beiträge:

12.11.2010 21:07
#39 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Verkehrssünder sind organisierte Kriminelle!
Richter Köner hat Anlass zur Diskussion über die Anwendung des § 100h StPO auf Lichtbildaufnahmen zum Zwecke der Verkehrsüberwachung gegeben.

Wenn man nun die Diskussion aufgreift und sich vergegenwärtigt, aus welchem Legislativakt dieses Gesetz eigentlich stammt, findet man die Einführung der Vorschrift im Jahre 1992 im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (kurz: OrgKG, verkündet am 15. Juli 1992 in BGBl I S. 1302).

Hier wird diese Vorschrift als neuer § 100c in die Strafprozessordnung eingeführt. Mittlerweile wurde der Standort der Vorschrift zweimal verschoben, die Vorschrift wurde nahezu inhaltsgleich zu § 100f und nun zu §100h. Der Text ist freilich fast gleich geblieben.

Schaut man sich mal die Begründung des OrgKG (BT-Drs. 12/989) an, so findet man unter anderem folgende Wendungen:

Die Rauschgiftkriminalität ist nur ein Teil, wenn auch ein besonders bedeutender und besonder vordringlich zu bekämpfender Teil der organisierten Kriminalität. Auch in anderen Kriminalitätsbereichen, etwa dem bandenmäßigen Diebstahl und Einbruchsdiebstahl vor dem Hintergrund von Hehlerringen, der Verschiebung hochwertiger Kraftfahrzeuge ins Ausland, dem illegalen Waffenhandel, der Kriminalität im Zusammenhang mit dem "Nachtgewerbe" und der Erpressung von Schutzgeld treten in verstärktem Maß kriminelle Organisationen in Erscheinung. (...) Mit herkömmlichen Ermittlungsmethoden lassen sich oft nur Straftaten von Randfiguren aufklären...

Der besonderen Bedrohung durch die organisierte Rauschgiftkriminalität und das sonstige organisierte Verbrechen wird das bestehende gesetzliche Instrumentarium nicht gerecht. Die Lücken im Verfahrensrecht müssen alsbald geschlossen werden.

unter Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs heißt es dann gar:

In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht werden, über die Peripherie der kriminellen Organisationen hinaus in deren Kernbereich einzudringen, ihre Strukturen zu erkennen und zu zerschlagen und die hauptverantwortlichen Straftäter (...) zu überführen. Herkömmliche Ermittlungsmethoden müssen hier versagen. Notwendig ist daher die Verbesserung des Ermittlungsinstrumentariums.

Im Rahmen dieses Gesetzes wurden u.a. eingeführt:

* der Einsatz verdeckter Ermittler
* Rasterfahndung
* verbessertes Zeugenschutzprogramm
* Einführung der Vermögensstrafe
* erweiterter Verfall
* Strafschärfungen für bandenmäßiges Vorgehen und kriminelle Vereinigungen

usw usf.

Und eben im Zuge dessen die Möglichkeit, verdeckt Lichtbilder aufzunehmen bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, ehemals § 100c Abs. 1 Nr. 1 lit. a StPO, jetzt § 100h Abs. 1 Nr. 1 StPO.

Nun meinen die Oberlandesgerichte, diese Vorschrift, die erkennbar auf die Bekämpfung von Terroristen und Schwerkriminellen zugeschnitten ist (vgl. auch die Bezeichnung als "Observationsmaßnahmen"), ließe sich über die schöne Vorschrift des § 46 Abs. 1 OWiG auch für Verkehrsverstöße heranziehen.

Sprich: In der Konsequenz bedeutet das, derjenige, der zu schnell oder über eine rote Ampel fährt, ist auf gleiche Ebene zu stellen mit demjenigen, der organisiert Menschen umbringt, zur Prostitution zwingt, Betäubungsmittel kiloweise vertreibt oder Bomben in Flugzeugen platziert.

Mütterchen Alt, die ein wenig unachtsam ist und in Ludwigshafen auf der Hochstraße (Kraftfahrstraße ohne Fahhräder, Fußgänger usw., die über die Stadt führt) versehentlich mit vorwerfbaren 76 km/h (nichts anderes ist nachweisbar, wenn das Gerät "79" feststellt) bei erlaubten 70 km/h rast, ist genauso schlimm wie der Menschenhändler, der Prostituierte ausbeutet, der Auftragskiller, der Menschen des Geldes wegen umbringt und der Drogenhändler, der durch gestreckten Stoff in rauhen Mengen ganze Heerscharen an heruntergekommenen Menschen dem sicheren Tod zuführt.

Oder mit anderen Worten:
Gebt Acht vor Rasern, denn sie bedrohen die friedliche Lebensform!

In diesem Sinne Prosit. Ich werde mich morgen ins Auto setzen und - selbstverständlich unter Einhaltung aller Regeln - was essen fahren. Ich denke, ich werde die Limits jeweils um 10 km/h unterschreiten und schon 200m vor dem Schild bremsen. Sicher ist sicher, ich will ja kein Schwerverbrecher sein!

____________________________________________________________________________
Es gibt sicher eine mentale Hypothek der DDR. Die besteht darin, dass die Menschen soziale Sicherheit höher gewichten als individuelle Freiheit. (W. B.) Ich glaube, die DDR kehrt zurück!

nobbi Offline



Beiträge: 3.598

12.11.2010 22:46
#40 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Hat aber lange gedauert. Biste nicht mehr so oft im Forum?

ALLES WIRD GUT!

BO NZ 4
BO ZN 4

König-Welle Offline




Beiträge: 1.808

12.11.2010 22:47
#41 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Wurde letzte Woche mit Sabines neuem Vierzylinder
also dem hier
http://www.bilder-hochladen.net/files/gl...mg%5D%5B/url%5D

in Pfaffeneck von hinten geknipst.
Man hatte keine Chance das Gerät zu entdecken,
es lag hinter einem Blumenkübel auf der Erde.Bin mal gespannt wie sich das ausgeht.

Ärgerlich, da ich an dem Morgen echt voll gepennt habe, denn an der Stelle fahre ich wirklich fast immer die vorgeschriebenen 50, da es da eine Bushaltestelle für die Schulkinder gibt.

Ich möchte schlafend sterben, wie mein OPA .... nicht schreiend wie sein Beifahrer

Angefügte Bilder:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
 CIMG3527.JPG 
w-paolo Offline




Beiträge: 25.136

12.11.2010 23:14
#42 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Zitat
...denn an der Stelle fahre ich wirklich fast immer die vorgeschriebenen 50........................



DAS sagen nicht nur Exil-Darmstädter sondern ALLE !


Paule.

Es gibt nur einen Jahrhundert-Reifen !

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

04.03.2011 09:10
#43 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Ha!

Das Verfahren gegen mich ist natürlich eingestellt, der von dem Reg.-Prä. genannte Vorwurf gegen meine Person nicht haltbar, da ich mich gesetzeskonform verhielt! Mein Reden!

Was dieser Verwaltungsakt uns alle wieder kostete!!!


Habe gestern mit einem Mitarbeiter des Reg.-Prä. Kassel telefoniert und mir platzte die Hutschnur!
Soviel dümmlichstes Bürokratengewäsch um rein gar nix, völlig Vernunftresistent!


Auf den nächsten Vorwurf des "nicht angelegten Sicherheitsgurts", auf den nächsten Widerspruch dagegen, auf die nächsten Geldverschwendungen des Steuerzahlers!
Mittlerweile legte ich einen Ordner über zurückgenommene Anschuldigungen und eingestellte Verfahren an.


Was ein Land, was für Bürokratendepperten... Unmöglich!




Gruß
Monti

Wer lästert über mich und die Meinen , gehe nach Hause und betrachte die Seinen!

Turtle Offline




Beiträge: 15.059

04.03.2011 09:14
#44 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Die sind nicht deppert. Ganz im Gegenteil, die machen sich selber Arbeit und erhalten so deutsche Arbeitsplätze.

Die Kalender haben früher länger gehalten.

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

04.03.2011 09:19
#45 RE: Verkehrsrichter Knöner Antworten

Schlimm genug, aber was heisst dies nun für mich als betroffener Bürger, der diese Willkür mit seinem Steuergeld zahlt?
Ich hätte da schon so meine Ideen...


Gruß
Monti

Wer lästert über mich und die Meinen , gehe nach Hause und betrachte die Seinen!

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