MIr hat jemand erzählt, den Vesparoller mit den 2 Rädern vorn dürfte man mit Klasse 3 fahren!? Stimmt das ? Ist das dann ein Trike mit nur einem angetrieben Rad, oder wie? Warum denn dann ein Gespann wieder nicht? Wann ist denn genau ein Fahrzeug für Klasse A oder B?
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Zitat MIr hat jemand erzählt, den Vesparoller mit den 2 Rädern vorn dürfte man mit Klasse 3 fahren!?
ja das stimmt ! ein Kollege von mir hat so ein Ding und auch nur den 3er Schein aber bei den ersten Modellen von denen ging das glaube ich nicht da musste dann nachträglich die Spur vorne verbreitert werden ! aber lass die Finger weg von diesem mp3 Gefährt !!! was an der Kiste von dem Kollegen schon alles defekt war ist echt heftig !! und die war neu...
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
Homologationsmäßig wird die ursprüngliche, 2006 auf den Markt gebrachte Version des MP3 als Einspurfahrzeug betrachtet und unterliegt den entsprechenden Regeln, von der Helmpflicht bis zum Motorrad-Führerschein für alles ab 125 Kubikzentimeter und den Führerschein A1 für den 125er. Das gilt nicht für die MP3-LT-Modelle, die mit dem Autoführerschein gefahren werden dürfen, aber dennoch der allgemeinen Helmpflicht unterliegen. Hier nutzt Piaggio seit gut einem Jahr eine Lücke in den EU-Homologationsvorschriften, indem bei den LTs die vordere Spur breiter ausgeführt ist: Sie misst exakt 465 Millimeter gegenüber 420 Millimeter bei der Normalversion - deshalb gilt der LT als Zweispurfahrzeug.
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
Zitat von Hobby... Hier nutzt Piaggio seit gut einem Jahr eine Lücke in den EU-Homologationsvorschriften, indem bei den LTs die vordere Spur breiter ausgeführt ist: Sie misst exakt 465 Millimeter gegenüber 420 Millimeter bei der Normalversion - deshalb gilt der LT als Zweispurfahrzeug...
Jedenfalls bin ich deutlich länger als vor einem Jahr mit dem Ding gefahren (125er, war nicht Mr. Horstbauer auch dabei???), und da war die Aussage eben, dass die Blinker breiter sein müßten, war aber auch ein "Einzelexemplar", für alte 3er Führerscheine.