da hier doch ein ganze Menge Selbstständige sind, hätte ich da mal ein Frage: An mich hat sich heute ein kleines Handwerksunternehmen gewandt, die Probleme mit ihrer Krankenkasse haben. Der Hintergrund: Der letzte Laden von ihnen ist in die Insolvenz gegangen, sie haben die Beiträge nicht gezahlt und damit ihren Versicherungsschutz verloren. Jetzt haben sie einen neuen Laden und durch die neue Gesetzgebung müssen sie sich wieder krankenversichern. Ihre alte Krankenkasse verlangt jetzt, so ist auch die Rechtslage, Krankenkassebeiträge rückwirkend bis 2007 von ihnen zurück, auch vollkommen nach Recht und Gesetz, sie haben Ratenzahlung vereinbart. Jetzt zahlt die Firma die Raten nicht pünktlich und ihnen hat die Krankenkasse jetzt deshalb die Pfändung der Konten angedroht und darum haben sie sich jetzt an mich gewandt, so nach dem Motto, jetzt wird uns unsere Existenz zustört. Eigentlich habe ich dazu ein ganz klare Meinung, die haben ihre Beiträge nicht bezahlt, ihre Versicherungsbeiträge müssen letztendlich die anderen Versicherten mitbezahlen, die Pfändung der Konten geht hier vollkommen in Ordnung, schließlich haben sie ja auch schon eine Insolvenz hingelegt und damit ihre Sozialabgaben den anderen Versicherten augerlegt- sehe ich das zu eng, kann mir da mal einer was aus der „Praxis“ dazu sagen?
Jeder Unternehmer sollte wissen, dass die Sozialversicherungsbeiträge Zahlungs-Prio 1 haben. Wenn das Geld nicht reicht, diese einigermaßen pünktlich zu bezahlen, dann machen die das böswillig oder verstehen ihr Geschäft nicht oder es ist ein Fall für die Insolvenz. Kann ich nicht nachvollziehen.
„Jetzt wird uns unsere Existenz zerstört?“ Finde ich da schon eine sehr eigenwillige Auffassung.
Liquidität geht über Rentabilität. Und wenn über Monate vorher schon keine KK-Beiträge gezahlt werden konnten, ist es mit der Geschäftsfähigkeit diese Unternehmens nicht weit her. Hart aber herzlich
---------------------------------------------- I'm not fat! I'm big-boned!
das die kasse sich auf ratenzahlung eingelassen hat ist für mich schon erstaunlich, kenn ich so nicht. ein kleiner handwerksbetrieb aus meinem bekanntenkreis hat mal über jahre abgaben nicht richtig berechnet.( wurde mir zumindest so dargestellt ) bei der rückforderung hat er auch um ratenzahlung gebeten. wurde nicht zugelassen. das wars dann auch mit seiner klitsche. der hatte aber auch nur zwei mitarbeiter. bei größeren betrieben bis hin zu den "systemrelevanten" ist man mitunter gesprächsbereiter.
im übrigen seh ich das aber auch so : sozialabgaben sollten an erster stelle zu leisten sein. frag dann auch mal die zulieferer, die schaun in solchen fällen richtig in die röhre.
Dein Eingangsbeitrag ist (pardon) grammatikalisch nicht ganz präzise. Es ist daher nicht exakt ersichtlich, ob wir hier über die Versicherung der Unternehmer (z.B. ein Ehepaar oder eine GbR), über deren Arbeitnehmer oder gar über beides reden.
Kaimann, wo du recht hast, da hast du recht es handelt sich um die Beiträge des Firmeninhabers und seiner Frau, nicht um die ihrer Mitarbeiter (soweit ich das verstanden hab, haben die auch nur einen), die Firma ist eine GbR und das Insolvenzverfahren ihrer alten Firma ist auch noch nicht abgeschlossen
Demnach sind die beiden nicht pflichtversichert, sondern müssen sich "freiwillig" versichern, also privat oder bei einer gesetzlichen Kasse.
Wenn es sich um eine GbR handelt, haften die Unternehmer mit ihrem Privatvermögen (sogar gesamtschuldnerisch, ich glaube, so heißt das, wenn man einen für den anderen belangen kann). Zwischen privatem und einem Firmenvermögen wird hier in der Haftung kein Unterschied gemacht.
Demnach bleiben die Verbindlichkeiten aus einer früheren Unternehmung auch beim Konkurs der alten Unternehmung weiter bestehen und lasten auf den Mirgliedern der Gesellschaft.
Verdienen die nun anderweitig Geld, so kann sicherlich vollstreckt werden, auch wenn dadurch eine neue Unternehmung zahlungsunfähig werden sollte (sonst könnte man ja monatlich was Neues aufmachen und gegen den Baum fahren).
So würde ich das mal ganz laienhaft und allgmein einschätzen.
Kaimann (gerne bereit, sich eines Besseren belehren zu lassen)
soweit ich das überblickene, hast du mit dem vollkommen recht, nur darum ging es mir eigentlich nicht, es ist nicht die Frage, ob sie rechtlich in der Pflicht stehen zu zahlen, das sind sie auf jeden Fall. Mir ging es mehr darum, dass sie so tun, als würde die Krankenkasse sie jetzt in den Ruin trieben, nachdem sie sich wieder einen Laden aufgebaut haben, weil die Krankenkass darauf bersteht, dass sie ihre Raten bezahlen, was sie, wie sie selber sagen, nicht nicht zu den vereinbarten Terminen tun und ihnen jetzt deshalb die Pfändung durch die Krankenkasse droht, was wiederum zum aus ihres Ladens führen würde. Sie möchsten jetzt gerne an die Öffentlichkeit nach dem Motto "Böse, böse Krankenkasse treibt armen Unternehmer in den Ruin", was für mich allerdings ganz sicher in Moment so nicht sehe, ganz im Gegenteil, für mich sehen die eigentlich danach aus, als wollten sie mal fleißig den Sozialstaat ausnehmen, weil sie nicht in der Lage sind, ihr Unternehmen anständig zu führen. Aber vielleicht ist die Sache ja komplizierter, darum wollte ich wissen, wie das die Selbstständigen hier so sehen.
Also, als Frischlinge im Gewerbe wurden wir so oft und ausdrücklich und immer wider darauf hingewiesen dass diese Beiträge wie auch die Steuer umgehend zu bezahlen sind. Wenn ein Laden so unrentabel ist dass noch nicht mal die Beiträge hängen bleiben läuft da etwas ganz entscheidend schief. In jedem Vorbereitungskurs, Beratungsgespräch usw wurden wir darauf hingewiesen dass wir uns ein Polster anschaffen sollten um auf jeden Fall für mindestens drei Monate diese Beiträge bezahlen zu können sonst wird der geldhahn zugedreht und fleissig gepfändet und das ist rechtens.
Von wegen böhse Krankenkassen, in diesem Fall hat die Kasse recht weil jeder sogar von HWK/IHK usw auf diese Beitragspflicht hingewiesen wird und eine stille Reserve für mindestens drei Monate dringend empfohlen wird. Das wurde meiner besseren Hälfte fast schon Gebetsmühlenartig vorgepredigt bis er es nicht mehr hören konnte.
Zitat "Böse, böse Krankenkasse treibt armen Unternehmer in den Ruin"
Andersherum wird erst ein Schuh draus: weshalb schwächelt das deutsche Krankenkassensystem denn? Nicht zuletzt wegen solchen Würstchen...
Ey hömma,
dat war ja wohl nix jetzt !
Das Gesundheitswesen krankt nicht wegen solcher "Würstchen", sondern weil allein schon ein Drittel der Beiträge in den Verwaltungen der Krankenkassen verschwindet, sodann ein weiteres Drittel in den Verwaltungen der Krankenhäuser, Ärztepraxen, Einrichtungen etc. und am Schluß noch so ein bisken Hokus Pokus fürn Patienten gemacht wird.
Da durch die Praxisgebühr bereits erfolgreich ein großer Teil der "Ichweißauchnichtwasichhab"-Patienten zurück gedrängt wurde, wird nun der Verwaltungsanteil immer augenfälliger.
Ich finde auch, daß man mit diesen Dingen den Kleinstunternehmern andere Konditionen einräumen sollte. In anderen Ländern wird da nicht so ein Spiel drum gemacht, da ist man froh, wenn jemand sich aus eigener Kraft ernähren kann. (Siehe Italien, wo kaum einer der Gemüsehändler überhaupt Steuern bezahlt => Durchschnittlicher Zeitraum zwischen zwei Steuerprüfungen 45 Jahre )
In der Regel sind diese Kleinschaffenden wesentlich weniger krank, weil sie ja arbeiten müssen. Gelegentlich haben sie allerdings mehr Kinder, als normal, aber bitte, bei unserer Gesellschaftsstruktur mittlerweile politisch höchst erwünscht.
Zitat Ihre alte Krankenkasse verlangt jetzt, so ist auch die Rechtslage, Krankenkassebeiträge rückwirkend bis 2007 von ihnen zurück, auch vollkommen nach Recht und Gesetz, sie haben Ratenzahlung vereinbart. Jetzt zahlt die Firma die Raten nicht pünktlich und ihnen hat die Krankenkasse jetzt deshalb die Pfändung der Konten angedroht und darum haben sie sich jetzt an mich gewandt,
Moin Sirion,
das ist eigentlich klar geregelt. Sie müssen sich an den Insolvenzverwalter wenden, nicht an Dich.
Es kann passieren, daß nach einer Insolvenz bei zaghaftem Wiederaufstieg gleich die nächste Insolvenz aufgrund von Nachforderungen eingeleitet wird. Damit sowas nicht passiert, wird das von Profis begleitet, die den Auftrag haben, wieder einigermaßen Ordnung in den ganzen Kuddelmuddel zu bringen.
So muß z.B. geklärt werden, ob die KV überhaupt berechtigt ist, Nachforderungen zu stellen. Es ist möglich, daß sie das gar nicht darf. Aber Insolvenzrecht ist ne dicke Schwarte, das kann man nicht mal so eben im Forum . . . .
da ich mit meinen Recherchen gerade ein ganzes Stück weiter bin, mal ein paar Anmerkungen zu deinen Ausführungen zu den Verwaltungskosten der Krankenkassen, die, nicht böse gemeint, wirklich der letzte Schwachsinn sind. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen belaufen sich mal gerade auf 5,3 Prozent und mittlerweile bekommen die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds eine genaue Summe pro Versicherten für die Verwaltungsaufgaben zugewiesen, die nicht überschritten werden darf. Ich frag mich immer, woher diese Mähr mit den immensen Verwaltungskosten kommt und warum das immer wieder nachgekäut werden.
Und was nun die Krankenkassebeiträge angeht, die haben in diesem Fall nichts mit der Insolvenz des Unternehmens oder dem Insolvenzrecht zu tun, sondern damit, dass seit dem 01.04.2007 eine Versicherungspflicht für alle Menschen in Deutschland besteht und für diesen Zeitraum haben die beiden halt keine Beiträge gezahlt, für die Rückzahlung haben sie eine Ratenzahlung vereinbart, die sie halt auch nicht einhalten, darum wird jetzt ein Pfändung ihrer Konten angestrengt