gerade eben beim Abholen meiner Holden in München passiert: fahre mit meinem Auto an eine Kreuzung. Ampel wird grün, ich fahre los, muß aber wieder bis zum Stillstand abbremsen, weil einer der Vordermänner irgendwie nicht in die Gänge kommt. Im Rückspiegel sehe ich noch ein Auto auf mich zukommen, der Fahrer hat offensichtlich nicht gemerkt, das die Schlange vor ihm wieder steht und kracht mir mit geschätzen 20km/h hinten drauf. Beim meinem Smart 44 sieht man an der Stoßstange nur Kratzer und Lackspuren, aber wie das bei den plastikverkleideten Autos so ist, weiß man natürlich nicht, wie es drunter aussieht. Es hat jedenfalls schon ordentlich gerumst. Das Ganze passierte genau neben einer Polizeistation: ich also rein und gefragt, was zu tun ist. Der Beamte meinte, wir sollen einfach nur die Personalien austauschen und gut. Das haben wir dann auch gemacht: aber weil ja immer irgend was ist, war der Fahrer nicht der Halter und hatte keine Papiere dabei, nur den KFZ-Schein mit den Angaben des Halters. Er gab mir noch seine Handynummer die ich gleich anrief, und es klingelte bei ihm. Soweit so gut. Dann meinte der Fahrer, das ich das bitte nicht der Versicherung melden solle, da er nicht wolle, das beim Halter die "Prozente" steigen. Ich sagte, das es mir gleich wäre, wer den Schaden übernimmt, ob er oder die Versicherung, aber das ich mangels Fachkenntnis erst einen Gutachter aufsuchen müsse.
So, nun die Fragen, die mich beschäftigen:
- Soll/muß ich meiner Versicherung den Schaden trotzdem melden, oder erst, wenn der Verursacher doch nicht selbst zahlt? - Kann ich zu einem Gutachter meiner Wahl gehen, oder laufe ich Gefahr, das die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht zahlt (sofern der Verursacher nicht zahlen will)? - Reicht eine (evtl. kostenlose) Pi-mal-Daumen-Schätzung des Gutachters aus, um die geschätzte Summe vom Verursacher zu fordern und was macht man, wenn der Verursacher nun doch nicht selbst zahlen will, weil ihm die Summe zu hoch ist? Ein "richtiges" Gutachten erstellen oder erst mit der eigenen Versicherung klären? - Wenn das Ganze dann doch über die Versicherungen geregelt wird, wer fordert das Gutachten bzw. habe ich das Recht, einen Gutachter meiner Wahl aufzusuchen? - Was ist sonst noch zu beachten? Was soll ich als Nächstes unternehmen? - Und letztlich: ist ein Aufprall bei geschätzten 20kmh (vielleicht auch etwas mehr) als "harmlos" einzustufen oder kann da unter dem Plastik schon richtig was kaputt sein?
Lass dich bei allem Mitleid mit dem Fahrer auf nix ein. Auf jeden Fall der Versicherung melden. Der Schadenfreiheitsrabatt geht ja nur dann verloren, wenn der Fahrer/Halter den Schaden nicht selbst begleicht. Er hat ja die Wahl und dann passiert seinem SF gar nichts. Auf jeden Fall zu einem richtigen Gutachter oder zur Markenwerkstatt gehen, um den Schaden feststellen zu lassen. Und dieses Gutachten reichst du bei der generischen Versicherung ein. Als Geschädigter hast du immer das Recht, einen Gutachter / eine Werkstatt deiner Wahl zu nehmen. Unter dem Plastik kann richtig was kaputt sein. Das kann man als Laie nicht beurteilen.
Ich würde keine Rücksichten nehmen und den Smart in eine Fachwerkstatt bringen. Wenn der Schaden wirklich nur gering ist, kann der Verursacher ihn ja aus seiner Tasche bezahlen, wenn nicht, übernimmt seine Versicherung - deswegnen unbedingt die gegnerische Versicherung unverzüglich benachrichtigen. Die haben dafür eine Schadenstelefon.
Danke Falcone für deine Einschätzung. Die gegnerische Versicherung kann ich allerdings nicht benachrichtigen, weil ich sie nicht kenne. Der Fahrer wußte auch nicht, bei wem der Halter versichert ist.
Das heißt also, das der Fahrer trotz Meldung an die Versicherung immer noch die Möglichkeit hätte, den Schaden selbst zu begleichen? Handelt das dann die Versicherung des Halter mit dem Fahrer aus oder wie funktioniert das?
Hast du das Kennzeichen? Es gibt so etwas wie einen Zentralruf der Versicherer, darüber bekommst du seine Versicherung raus. Normalerweise läuft das so, dass die Versicherung dir den Schaden aufgrund der vorgelegten Rechnung bezahlt. Das tut sie in der Regel sogar sehr schnell und unbürokratisch (wenn nicht zu hoch). Dann wird der Versicherungsnehmer, also der Halter benachrichtigt, und der bezahlt ggf. dann den Betrag seiner Versicherung und behält dafür den Schadenfreiheitsrabatt. Du musst es der Versicherung auf jeden Fall melden, denn auch die Kosten für einen Gutachter möchtest du ja wieder haben, auch wenn der feststellt, dass eigentlich nichts passiert ist. Lass es nicht anstehen!
Hab das gerade durch, weil Töchterchen auch einem draufgebrummt ist. Erst mal kein sichtbarer Schaden, aber dann doch über 2000 Euro
1. DEINER Versicherung musst Du garnichts melden. Wennschon, dann der Versicherung des Unfallgegeners.
2. Natürlich Gutachter Deiner Wahl. Versicherung muss zahlen, kann aber auch noch einen eigenen Gutachter (auf eigene Kosten) beauftragen.
3. Grundsätzlich: Der Schuldige trägt die Kosten! Diese kann er von seiner Versicherung bezahlen lassen (gegen Verlust des SFR). Er kann sich aber auch bei seiner Versicheung ausrechnen lassen, wie hoch die Beitragsmehrbelastung durch Rückstufung in den nächsten Jahren ist und dann entscheiden, ob er den von seiner Versicherung Dir gegenüber beglichenen Schaden der Versicherung zurückzahlt und damt seinen SFR behält.
Das ist aber eine Entscheidung zwischen ihm und seiner Versicherung.
Du machst Gutachten und reichst bei seiner Versicherung die Schadensmeldung ein. Incl. Nutzungsausfall und evt Schmerzensgeld wg Auffahrunfall Schleudertrauma... falls vorhanden!
bei mir endete so etwas nach 2,5 Jahren vor dem Richter und "NEIN" Recht habe ich nicht bekommen. Es hat viel Zeit und Ärger gekostet und ich hätte nie gedacht soviel hochintelligente Spezialisten bei Versicherung und Juristerei kennenzulernen, die jeglichen Verstand abschalten und sich der Plausibiltät des Unfallherganges widersetzen. Nie wieder ohne Aufnahem des Unfalls durch die Polizei. In den Minuten nach dem Unfall regiert noch ein wenig die Schuld und dann kommt die Berechnung.
Manche machen Versicherungsbetrug auf diese Weise. Einer fährt voraus und läßt einen dazwischen dan Vollbremsung ohne Grund und weg, der Hintermann fährt auf tut ganz schuldbewust und du wiegst dich in Sicherheit, Tage später bekommst du Post von seinem Rechtsanwalt, du hättest den Unfall provoziert da du ohne ersichtlichen Grund gebremst hast.
So, ich habe den Zentralruf der Versicherer angerufen und mir die Versicherung des Unfallgegners mitteilen lassen, die Nummer lautet übrigens: 0180-25 0 26 . Der nette Mann meinte, ich müsse umgehend die Versicherung verständigen. Dies tat ich dann auch, die Nummer hat er mir gegeben. Ich staunte nicht schlecht, als der selbe Mann wieder abhob, als ich die Hotline der Versicherung anrief: wir lachten und er erklärte mir, das an Wochenenden die Versicherungen auf ein zentrales Callcenter umleiten Ich gab ihm also alle Daten nochmal...
Eine Frage tauchte noch auf: der Mann meinte, einen Gutachter "brauche es nicht bei Schäden unter 3000,- EUR" und ich solle einfach eine Werkstatt aufsuchen. Habe ich trotzdem das Recht, einen Gutachter aufzusuchen und nach Gutachten abrechnen zu lassen, wenn ich den Schaden nicht reparieren lassen möchte?
In Antwort auf:Habe ich trotzdem das Recht, einen Gutachter aufzusuchen und nach Gutachten abrechnen zu lassen, wenn ich den Schaden nicht reparieren lassen möchte?
Das Recht hast Du sicher, denn woher sollst Du als Laie sonst wissen, dass der Schaden unter 3000 € liegt? Du kannst das Auto aber auch in die Werkstatt bringen und dort angeben, dass, wenn der Schaden grenzwertig hoch ist, ein Gutachten eingeholt werden soll.
.......................................................................................................................................... Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt. ..........................................................................................................................................
In Antwort auf:Danke Falcone für deine Einschätzung. Die gegnerische Versicherung kann ich allerdings nicht benachrichtigen, weil ich sie nicht kenne. Der Fahrer wußte auch nicht, bei wem der Halter versichert ist.
Also in so einem Fall hätte ich unbedingt auf das Erscheinen der Polizei bestanden!!! Die machen dann auch ne Dokumentation und sollte das Ganze irgwendwann doch mal vor Gericht enden, ist das ganz gut, wenn ein Beamter was dazu sagen kann!!! Das wiegt vor Gerischt einfach schwerer!!!
Außerdem unbedingt nen Gutachter hinzuziehen, die Stoßstangen sind meist nur auf so Plasteschienen draufgeklippst, das hält eigendlich überhaupt nix aus ...kostet dafür aber umso mehr!!!
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Zitat von Lex Luthor.... Ich staunte nicht schlecht, als der selbe Mann wieder abhob, als ich die Hotline der Versicherung anrief: wir lachten und er erklärte mir, das an Wochenenden die Versicherungen auf ein zentrales Callcenter umleiten .....
schöne, neue Welt
Glückwunsch dennoch zum erreichen eines echten Menschen, und ne zusätzliche Gratulation zu einem nicht dummen, echten Menschen!