Hi Alex, jetzt muß ich mich auch mal zu Wort melden. Vergiss das mit allen Recht machen wollen.Es geht um deine Kohle. Wickel das mit der Versicherung ab.Wenn der Verursacher nicht hochgestuft werden möchte,hat er bis Jahresende immer noch die möglichkeit. die Schadenssumme seiner Versicherung zurückzuzahlen.Wie,wann und ob er das macht ist dann seine Sache.
Gruß Buggy
Schützt unseren Planeten,es ist der einzige mit Bier! Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas First Member of The Spießers MC Chapter H
Zitat von Lex Luthor... solange ich davon keinen Nachteil habe
Ein Nachteil könnte in dem Fall sogar sein, nicht auf das Barzahlungsangebot des Unfallverursachers einzugehen, weil: die aktuelle Versicherung des Verkäufers die Zahlung unterbinden könnte, da das Fahrzeug veräußert wurde ... und wer weiß, was da noch im Kaufvertrag steht?! Es droht dem Käufer(Unfallverursacher) ohnehin eine Klage der Versicherung - wenn diese zahlen soll, und du darfst dir in diesem Fall die Knete ebenfalls einklagen ... keine schöne Aussicht ... Besser nehmen was man gleich kriegen kann!
Der Typ soll zu seiner Bank gehen, denen den Fall darlegen und die 1600,- besorgen und fertig. Alles andere ist Dummfug. @ Piko: glaub ich so noch nicht, denn das Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet und versichert. Also muß die Versicherung auch zahlen. Alles andere ist Sache von altem und neuem Halter, die können sich gerichtlich streiten.
Zitat von bochumerDer Typ soll zu seiner Bank gehen, denen den Fall darlegen und die 1600,- besorgen und fertig. Alles andere ist Dummfug. @ Piko: glaub ich so noch nicht, denn das Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet und versichert. Also muß die Versicherung auch zahlen. Alles andere ist Sache von altem und neuem Halter, die können sich gerichtlich streiten.
Stimmt. Selbst wenn Beiträge nach einem Halterwechsel nicht gezahlt wurden, gibt es eine Nachhaftungsfrist von 4 oder 6 Wochen (bin da nicht sicher).
In Antwort auf:... gibt es eine Nachhaftungsfrist von 4 oder 6 Wochen (bin da nicht sicher).
Und wer weiß, ob die nicht schon überschritten sind(?) ... Versicherungen sind doch ohnehin sehr kreativ, wenn es um die Vermeidung von Schadenersatzzahlungen geht ... ich würde in diesem Fall Bargeld bevorzugen!
Die ganze Sache stinkt doch zum Himmel ....erst die Lügerei mit dem angeblichen Halter, dann das Rumgeeiere von wegen "später zahlen ..." Am besten Anwalt einschalten ... oder schon mal nach ein paar "Geldeintreibern" Ausschau halten .. Moakau Inkasso soll ja sehr erfolgreich sein ....
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
In Antwort auf:Moakau Inkasso soll ja sehr erfolgreich sein ....
Gibts die noch?
Aber ich kenn da welche,die da durchaus erfolgreich sind!
Gruß Buggy
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Soweit ich weiß ja, über die wurde ja mal im MDR berichtet, als sie sich, mitten in Magdeburg auf dem Breiten Weg, anschickten einen "Kunden" zu besuchen ... da gabs wohl seinerzeit mächtiges Aufsehen ...
Aber ihre Erfolgsquote ist wohl sehr hoch ...
Schotte
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nach mehreren Telefonaten mit Fahrer und Ex-Halter hat sich der gute Mensch nun umentschieden und ich soll das ganze nun doch über die Versicherung einreichen. Trifft sich aber gut, habe nämlich den entsprechenden Fragebogen auch zugeschickt bekommen und habe auch keine große Lust mehr auf das ganze HickHack...
Eine Frage dazu noch an die Experten: wenn man nach Kostenvoranschlag abrechnet, zahlen die Versicherungen wohl die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrags nicht (mehr). Warum eigentlich? Ist das korrekt oder kann man dagegen vorgehen? Wenn ich mir dann doch überlegen würde, den Schade reparieren zu lassen, würden mir ja ein paar Hundert Euro "abgehen", insofern bekommt man ja doch nicht den ganzen Schaden ersetzt, oder wieso wird inzwischen so verfahren? Sollte ich nicht per Definition genau den Betrag bekommen, den ich brauche, um das Auto wieder 100% reparieren lassen zu können (wenn ich es denn machen lassen würde - ist doch meine Entscheidung?)?
Würdest Du den Voranschlag incl. MWST ausgezahlt bekommen, aber nicht reparieren, hättest Du den Steueranteil zu Unrecht bezogen.
Die Versicherung nämlich mindert ihre Steuerzahlung MWST - Einnahmen um die ausgegebenen MWST-Anteile (Alle Einnahmen MWST minus alle Ausgaben MWSt ergibt den monatlichen Umsatzsteuerzahlbetrag der Versicherung an das Finanzamt.)
Hätte man Dir nun den Steueranteil ausgezahlt, ohne daß Du ihn über einen Reparaturbetrieb wieder abführst, würde dem Finanzamt Geld verloren gehen, das Du unberechtigt einstreichen würdest.
Wenn mir jetzt aber nach 1/2 Jahr einfällt, den Schaden doch noch reparieren zu lassen, müßte die Versicherung nachträglich die Mehrwertsteuer noch zahlen, oder muß ich mich jetzt endgültig festlegen?
Ist denn die Schuldfrage schon restlos geklärt, wenn nicht könnte die Versicherungssumme auch noch durch eine "Teilschuld" geschmälert werden - dies ist mittlerweile auch gängige Praxis ...