Also das meiste ist ja schon besprochen worden. Leider habe ich in meiner langjährigen Praxis als Werkstatt immer wieder die Erfahrung machen müssen das leider ein Punkt immer im Raum steht Recht haben heißt noch lange nicht recht bekommen! Ich kann leider nicht weiter auf weitere Details mit der Abwicklung deines Schadens gehen da man heute immer aufpassen muß das nicht ein windiger Rechtsanwalt mich dann noch wegen unerlaubter Rechtsauskunft abmahnt. Auf jeden Fall mußt du deinen Schaden in einer Werkstattt zeigen denn wie auch die anderen beschrieben haben gehe ich mal stark davon aus das bei einem solchen Aufprall von 20 km/h noch einige Überrraschungen drin sind denn Plastik gibt gerne nach und springt dann zurück. Da haben wir schon manche Überraschung gehabt. Auch ich kann nur den Tipp geben einen Unfall bei der Polizei anzugeben, denn meist erinnert sich der Verursacher plötzlich ganz anders speziell wenn er davor dann noch seine Kumpels oder Eltern befragt hat. So wie neulich bei meiner Tochter und Sohn. Die waren Zeuge wie ein Mädchen auf dem Schulparkplatz rückwärts fuhr und auf ein anderes stehendes Auto auffuhr. Ja ich bin schuld ist ja klar! heulte sie gleich los aber einen Tag später sagte sie die andere sei rückwärts gefahren und sie deshalb drauf gefahren. Trotz ca. 8 Zeugen die eindeutig sahen wie es lief landete dies jetzt bei den Rechtsanwälten die sich jetzt darum streiten. Bei so einem eindeutigen Fall wo man nicht mal überlegen müsste! Also da ist immer alles drin bei einem Crash. Allerdings zeigt auch die Erfahrung das sehr viele dieser Unfälle auch ohne jegliche Komplikationen ausgehen. Ich würde mal noch nicht schwarz sehen aber vorsichtig alles in die Wege leiten was sein muß. Bei Körperschäden sollte man meinen Erfahrungen nach immer einen Anwalt einschalten. Gruß Michael
In Antwort auf:Also in so einem Fall hätte ich unbedingt auf das Erscheinen der Polizei bestanden!!!
Gnauuu!
Das ist das Unverständliche an der Geschichte. Nicht fragen, sondern auffordern: "Jungs, Arbeit! Draußen hat es geknallt!"
So muß das gehen. Daß die Polizei oft auch keinen Bock hat und versucht, sich rauszuhalten, ist leider bekannt. Aber dafür sind die da und wenn es wirklich nicht nötig ist ("Bagatellschaden" etc.), dann war das doch kein Weg für die, wenn sie gleich daneben wohnen.
Ich würde der hübschesten Frau mit den längsten Beinen nichts glauben, sondern immer den vorgesehenen Amtsweg gehen. Zum Essen verabreden kann man sich nach einer Gerichtsverhandlung immer noch.
bei Unfall gehe ich folgendermaßen vor Polizei eigene Fotos Versicherung Gegner anrufen meinen Anwalt anrufen meinen Gutachter anrufen und tätig werden lassen überlegen ob die Kohle eingesteckt wird oder das Fahrzeug repariert wird
ihr meint das sei übertrieben? Tut mir leid aber ich muss zu hart für meine Kohle arbeiten, Mitleid finde ich da eher fehl am Platz
Gruß Matthias, der zum Glück die letzten Jahre verschont geblieben ist
In Antwort auf:Ich würde der hübschesten Frau mit den längsten Beinen nichts glauben, sondern immer den vorgesehenen Amtsweg gehen. Zum Essen verabreden kann man sich nach einer Gerichtsverhandlung immer noch.
Also mir ist da mal so ein A... vor vielen Jahren in die Seite gefahren (ich übrigens mit Krad!!!) Der machte erst auch einen auf Kumpel und "das kriegen wir schon geklärt...." später hat er dann die wildesten Geschichten erfunden. Wie ich über eine gute Bekannte erfuhr, welche in derselben Firma wie der .... arbeitete, war er unerlaubterweise des Abends mit nem Firmanauto unterwegs und hatte mit diesem auch schon mal nen Unfall gebaut!!! Da ging dem wohl die Düse ... Na ja, zum Glück war seinerzeit aber auch die Polizei vor Ort und hatte alles genau zu Protokoll genommen. Später konnten die dem Kerl dann anhand der seinerzeit gesicherten Spuren einwandfrei nachweisen, das er das Blaue vom Himmel herunter lügt ...
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
was neues gibt es kaum noch zu sagen, nur soviel : spätestens in dem moment, wo sich der fahrer nicht ausweisen kann wäre ich wieder drinnen gewesen in der Polizeiwache und hätte auf ein erscheinen eines Beamten bestanden.
und von den fahrer des wagens vor dir und den hinter dem verursacher hätte man sich die Personalien als zeugen sichern sollen (der davor als nachweiß dafür das das bremsen unumgänglich war, den hinter den anderen als beweiß dafürr das ein auffahren nicht unumgänglich war und das der der hintendrauf gefahren ist diese auch wirklich getan hat)
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
In Antwort auf:und hätte auf ein erscheinen eines Beamten bestanden.
in dem beschriebenen Fall sicher kein Problem ! aber: wie ist es denn wenn man irgendwo einen Unfall hat und die zwei beteiligten Fahrzeuge stehen dermaßen im Weg rum und behindern den Verkehr und die Polente kommt und kommt nicht... hatte ja schon mal irgendwo gefragt ob die überhaupt kommen müssen bei "kleinen" Schäden ohne das ein Fahrer "verletzt" ist ??? man kann ja schließlich nicht ne komplette Kreuzung für ne Stunde blockieren das gibt dann bestimmt auch noch hinterher eine Anzeige usw. ist leider eine schwierige Geschichte was man da macht...
. . Gruß Hobby
Alle Tage sind gleich lang, sie sind nur unterschiedlich breit
In Antwort auf:wie ist es denn wenn man irgendwo einen Unfall hat und die zwei beteiligten Fahrzeuge stehen dermaßen im Weg rum und behindern den Verkehr und die Polente kommt und kommt nicht...
kommt darauf an ... wenn die schuldfrage durch einsicht und unterschrift des verursachers oder durch genügend zeugen eindeutig geklärt ist, hat der verkehrsfluss natürlich vorrang - wenn beide sich sich uneinig sind und es keine zeugen gibt oder die zeugen die sache völlig unterschiedlich sehen, bleibt kaum was anderes übrig als auf die polizei zu warten und zu versuchen den verkehr in eigenregie am geschehen vorbei zu führen
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Unterschrift als Verursacher zählt nicht. Unter Umständen bezahlst du den Schaden selber, weil in fast jeder Versicherungspolice heute drin steht dass du keine Schuldanerkenntnis unterschreiben darfst. Oder irre ich mich?
Zitat von bochumerUnterschrift als Verursacher zählt nicht. Unter Umständen bezahlst du den Schaden selber, weil in fast jeder Versicherungspolice heute drin steht dass du keine Schuldanerkenntnis unterschreiben darfst. Oder irre ich mich?
ich bin alles andere als ein jurist, aber wenn sowas tatsächlich in einem versicherungsvertrag drinen stehen sollte, wäre er nach meinem rechtsempfinden sittenwiedrig und somit komplett ungültig. die versicherung kann mir doch nicht verbieten, es zuzugeben, dass ich schuld habe, wenn ich schuld habe und sich dadurch aus der zahlungsverpflichtung rauswinden - gerade weil ja auch das genaue gegenteil doch der Fall ist, meine versicherung muss nur zahlen, wenn ich schuld (oder teilschuld) habe.
das ein direkt nach dem Unfall gegebena schuldeingeständnis vor gericht vom eigenen Anwalt unter der rubrik "im Schock nicht gewusst was er da gemacht hat" zerfezt wird und dadurch nicht mehr annährend das Gewicht hat wie es zunächst scheint, ist dann eine ganz andere geschichte.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
In Antwort auf:die versicherung kann mir doch nicht verbieten, es zuzugeben, dass ich schuld habe
Doch, kann sie, weil du gar nicht wissen kannst, ob du Schuld hast. Vielleicht bekommt die Versicherung es hin den Schaden jemand anderem aufs Auge zu druecken, dann waerst du nicht Schuld. Und nur aufgrund deines (unwissentlich faelschlichen) Anerkenntnisses muesste sie sonst zahlen. Und da Versicherungen viele Menschen beschaeftigen wollen gilt: Man ist nie Schuld, bis die Versicherung doch der Ansicht ist und die Praemie erhoeht.
In Antwort auf:Doch, kann sie, weil du gar nicht wissen kannst, ob du Schuld hast.
wenn ich z.B. in ein korrekt geparktes Auto fahre, dann habe ich schuld und zwar zu 100% und keine versicherung der welt kann sich da rauswinde, wenn ich das auch zugebe - das einzige was sie versuchen können ist mir grobe farlässigkeit unterzujubeln.
ein schuldeingeständnis muss ja nun auch nicht so aussehen : "ich habe ganz alleine schuld" sondern so (z.B. für den ursprünglichen fall): der wagen vor mir hat bis zum stillstand gebremst, was ich nicht sofort realisiert habe, wodurch ich selber zu spät gebremst habe, weshalb ich ihm von hinten auf sein Fahrzeug Typ ... Zulassungsnr. .... mit einer geschwindigkeit von ca. ... km/h auffuhr. Wie ich nach dem Unfall feststellte, blieb Hr. ... aufgrund des verkehrsgeschehen vor ihm, keine andere Wahl als anzuhalten. das ist kein "schuldeingeständnis", aber ein so formulierter unfallbericht sollte reichen um bei der schuldfrage keine fragen aufkommen zu lassen.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
In Antwort auf:Doch, kann sie, weil du gar nicht wissen kannst, ob du Schuld hast.
wenn ich z.B. in ein korrekt geparktes Auto fahre, dann habe ich schuld und zwar zu 100% und keine versicherung der welt kann sich da rauswinde, wenn ich das auch zugebe - das einzige was sie versuchen können ist mir grobe farlässigkeit unterzujubeln..
Da wäre ich nicht so sicher:
War Dein Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand? Du auch?
Wie sah eigentlich das Umfeld aus? War die Straße einwandfrei, die Beschilderung (oder Beleuchtung) korrekt?
Waren vielleicht Dritte (indirekt) beteiligt?
Ein weites Feld für Versicherungen, was Du durch vorschnelle Unterschriften kaputt machen willst??? Na, da müssen die doch böse werden...
Kaimann (der dieses Rechtsverdrehen auch ekelig findet)
In Antwort auf:Kaimann (der dieses Rechtsverdrehen auch ekelig findet)
ach ? das hätte ich ja nun wieder nicht gedacht .... gerade wo du doch an anderer stelle immer versuchst dich sowohl nach rechts als auch nach links herauszuwinden
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!