Also ich hab' am Freitag 125,- € für den hinteren Reifen bezahlt. Ganz klassisch beim Reifenhändler, inkl. Montage etc. Der Reifen: natürlich auch klassisch - TT100GP
Hi,moin moin Da hab ich jetzt auch mal eine frage zu ,( nicht zu den Preisen,denn die hab ich noch nicht ) Aber,ich hab mal bei meinem Freundlichen... per Mail angefragt,wie es aus sieht, die eingetragenen Reifensorten ( TT 100 , AC03G u. AC04G ) auszutragen, und BT 45 eintragen.
Seine Antwort Es wird nichts ausgetragen,die Zulassung kommt vom Reifenhersteller,und ich würde eine ABE bekommen.
So jetzt meine Frage ?? -die eingetragenen Reifensorten bleiben im Schein drin ( nicht gelöscht )! -die ABE leg ich dazu ! -wie sieht es bei einer Kontrolle aus ( Rechtlich )? -oder Versicherungstechnisch ( nach einem Unfall )oder so.?
In einer Irrsinnigen Welt vernünftig sein zu wollen, ist schon wieder ein Irrsinn für sich. Voltaire
da bringst Du was durcheinander und der Händler weiß nix über BT45.
Wird die Reifenbindung ausgetragen, steht bloß noch die Reifengröße drin. Meistens noch die Auflage: "vorne und hinten gleicher Reifenhersteller und Typ" oder so.
Alternativ kannst Du den BT45 eintragen lassen.(wenns der TÜV macht) Der kommt dann zu den bereits eingetragenen dazu.
Von Bridgestone gibt es aktuell(noch) keine BT45-Freigabe für die W!
Hunter, dein Reifenhändler hat sich nicht genau informiert. Ausgetragen wird nichts, warum auch? Kann ja sein, dass du noch mal die wunderschönen TT100 aufziehen willst Da hat er Recht. Du kannst aber die Reifenbindung generell austragen lassen, war der TÜV nur sehr ungerne macht. Die Freigabe der Reifenhersteller für einen bestimmten Reifen bekommst entweder vom Händler mit oder du lädst sie dir als pdf-Datei von der Homepage des Herstellers im Internet herunter und druckst sie aus. Mitführen kann bei einer Kontrolle hilfreich sein, ist aber nicht mehr unbedingt vorgeschrieben. Ich habe immer eine verkleinerte Kopie beim Schein liegen. Aber eigentlich kräht heute außer vielleicht bei der HU kein Hahn mehr danach. Aber nun: Für den guten BT45 gibt es leider keine Freigabe - mit dem musst du zum TÜV (alte Bundesländer) oder zur Dekra (neue Bundesländer). Dort bekommst du nach einer Begutachtung ein Gutachten mit der Eintragung - falls sie bereit dazu sind, was keinesfalls sicher ist. Dies musst du entweder mitführen oder du musst es in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I) übertragen lassen. Wenn es für den Reifen eine Freigabe gibt oder der Reifen per Gutachten bestätigt wurde, ist das auch versicherungstechnisch kein Problem,. Gibt es keine Freigabe/Gutachten und du fährst sozusagen illegal mit einem Reifen herum, dann kann die Versicherung dann herummucken, wenn der Reifen ursächlich zum Unfall beigetragen hat.