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Dieses Thema hat 48 Antworten
und wurde 1.957 mal aufgerufen
 Motorrad
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Serpel Offline




Beiträge: 48.444

07.11.2008 07:29
#46 RE: Unbekanntes Kennzeichen Antworten
Gibts in Deutschland eigentlich einen offiziellen Unterschied zwischen einem motorgetriebenen Rad (Fahrrad mit Hilfsmotor), einem Mofa und einem Moped? Oder sind die vor dem Gesetz alle gleich?

Gruß
Serpel
Wännä Offline




Beiträge: 17.494

07.11.2008 08:42
#47 RE: Unbekanntes Kennzeichen Antworten

Gute Frage,

egal, wie es nun ist, die machen eh, was sie wollen.

Meines Wissens darf ein Fahrrad mit Hilfsmotor auf Radwegen fahren, ohne zu fragen. Ein Mofa nur, wenn dransteht "Mofas frei" und ein Moped nicht.

Falcone wirds wissen - denke ich.

Bei uns auf der Nordbrücke in Bonn fahren alle, die nicht auf die Autobahn dürfen, den Radweg. Gelegentlich sieht man sogar mal eine Ape dort fahren. Da ist manchmal mehr Stau, als auf der Autobahn selbst.


Gruß

Wännä

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

07.11.2008 09:09
#48 RE: Unbekanntes Kennzeichen Antworten
Da muss ich es mit Radio eriwan halten: Im Prinzip ja, ...

Da hat sich einiges geändert in letzter Zeit.
Früher war es so, dass ein Mofa und ein Fahrrad mit Hilfsmotor identisch waren. Beide durften 25 km/h fahren, mussten Pedale haben und man brauchte keinen Führerschein, aber ein Versicherungskennzeichen, fahrbar ab 15 Jahre. Mopeds sahen genauso aus wie Mofas, durften aber 40 fahren und man brauchte einen Führerschein (ab 16). Mockicks hatten keine Pedale, sonst wie Mopeds, und alles was schneller als 40 fuhr und nur 50 ccm hatte, waren Kleinkrafträder.

Das war die gute alte zeit, als alles klar geregelt war.

Heute darf man ab 16 (tatsächlich aber schon ab fünfzehneinhalb) folgende Fahrzeuge fahren: zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km⁄h. Für das Mofa bis 25 km/h benötigt man inzwischen auch einen Führerschein bzw eine Prüfbescheinigung (ab15). Neu ist das Leichtmofa (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit), für das man keinen Helm benötigt aber eine Prüfbescheinigung.

Durch die mehrfach wechselnden Rahmenbedingungen (Fahrzeugklassenänderung, EU-Führreschein), ist es nicht ganz leicht, da durchzublicken.

So gibt es zusätzlich noch die Ausnahme, dass DDR-Mopeds (Schwalbe etc.) nur ein Versicherungskennzeichen brauchen, obwohl sie schneller als 45 km/h fahren. Und es gab auch mal eine 50 km/h-Grenze und, und, und ...

Fahrräder, die einen unterstützenden Motor haben, also der nur zusätzlich Kraft liefert, wenn man in die Pedale tritt, sind meines Wissens von der Versicherungspflicht befreit.

Grüße
falcone
Nisiboy Offline




Beiträge: 5.695

07.11.2008 09:42
#49 RE: Unbekanntes Kennzeichen Antworten

Wenn ich auch bei dem anderen Kuddelmuddel nur die Fakten aus meiner Zeit weiß, das hier stimmt zu 100 %: (Hat sich mein Vater gerade gekauft.)


Zitat von Falcone


Fahrräder, die einen unterstützenden Motor haben, also der nur zusätzlich Kraft liefert, wenn man in die Pedale tritt, sind meines Wissens von der Versicherungspflicht befreit.





Grüße aus dem Norden

Nisiboy


Früher war alles besser - vor allem die Vergangenheit.

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