auf Autobahnen darf man rechts überholen, wenn man auf einem abgetrennten Fahrstreifen fährt.
So weit, so gut, doch was bezeichnet einen abgetrennten Fahrstreifen? Was trennt diesen Fahrstreifen von der anderen Fahrbahn?
Gilt dies auch, wenn diese unterbrochene Strichlinie in breit ausgeführt ist und in eine Autobahnausfahrt mündet?
--------------------------------------------------- Gruß Monti, qui pro veritate militat in mundo. „In einer Zeit allgegenwärtigen Betruges ist es ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen.“
Meiner Meinung nach bedeuten die Extrabreiten gestrichelten Linien, dass die Fahrstreifen abgetrennt sind. Sonst dürfte man, wenn sich zum Beispiel an einer Steigung eine Autobahn teilt, kaum schneller als 60 Fahren, weil da links neben Dir ein polnischer Laster den Berg kaum bewältigt kriegt... Tatsächlich darf man sogar rechts überholen, wenn keine Fahrstreifen abgetrennt sind: Haben sich Kolonnen (mindestens drei Fahrzeuge) gebildet, darf die rechte schneller fahren als die linke. Allerdings darf die Schlange rechts nur maximal 20 km/h schneller sein, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h eingehalten wird.
Nee, man darf auf der Autobahn rechts vorbeifahren (ok, überholen ist vielleicht falsch gesagt), wenn man sich auf einem abgetrennten Fahrstreifen befindet.
§42 StVO (6) Nr.1 e) Sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen f) gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiteren Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;
Da steht nun etwas von einer breiteren Leitlinie... Darf diese breite Leitlinie denn nun unterbrochen sein oder muß das eine durchgehende Linie sein!? Woran erkenne ich einen Beschleunigungsstreifen , woran einen Verzögerungsstreifen, was ist, wenn ein Beschleunigungsstreifen in einen Verzögerungsstreifen übergeht??? Darum geht es mir!
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dies war von mir etwas blöde ausgedrückt... Wo ich bremsen muß, wo beschleunigen, ist mir schon klar. War auch im Zusammenhang mit etwas anderem gemeint, nämlich dann, wenn Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen ineinander übergehen, da Anfangs eine Einfahrt und am Ende eine Ausfahrt ist!
Ob nun Reißverschluß oder "rechts vor links" ist mir erst einmal Wurscht! Mir geht's ums rechts Überholen auf solchen Streifen und dann wieder auf die Autobahn auffahren, da ich doch die Ausfahrt nicht benutzen will (plötzlich entdeckt, daß es die falsche Ausfahrt ist -dabei dann gleich mehrere Fahrzeuge rechts überholt und auf die AB wieder eingeschert)
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Ich meine, man darf nur schneller fahren, solange die Linie durchgezogen ist. Aber ich finde da im Moment auch nichts beweiskräftiges bzw. schriftliches. Grüße Falcone
Stau auf AB, doch da gibt es einen freien Verzögerungsstreifen, welchen Du benutzt um auf die Parkbucht/ den Rastplatz/ den Rasthof zu fahren. Entdeckst dann aber urplötzlich, daß Dein eigentliches Ansinnen (beispielsweise Pippi machen) nicht gar so dringlich ist und fährst diese Parkbucht/ diesen Rastplatz/ diesen Rasthof durch, sodaß Du mehrere Fahrzeuge rechts überholst und wieder auf die AB auffährst?
Verboten oder erlaubt?
Wird wahrscheinlich geahndet, denn das Abbiegen vor einer roten Ampel (Umfahren) auf ein Grundstück und wieder einscheren in die kreuzende Strasse gilt m.M. auch als "Rotlichtverstoss". Dabei hat man gar kein Rotlicht (bzw. Haltelinie) überfahren...
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