In Antwort auf:Jörg´s 12 T Eintrag gilt für einen 7,5 Tonner mit Einachsanhänger mit bis zu 12 Tonnen Gesammtgewicht. Das durfte er mit seinem alten Führerschein auch.
nein, ich habe mich extra erkundigt, das mit dem "> 12000 kg" ist kein druckfehler das heißt tatsächlich größer 12 Tonnen, die zugmaschine darf nicht mer als 7,5 T gesammtgewicht haben das abgebilde teil hat alleine 16 T zuladung und ich dürfte wirklich fahren ... der absolute wahnsinn, aber legal
die korrekte erläuterung für Klasse drei bis 1998 ist übrigens "Kraftfahrzeuge bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Züge mit nicht mehr als drei Achsen" ein maxgewicht für den dreiachszug ist NICHT angegeben ... ist irgendwie selbst während der fahrschule nie darauf hingewiesen worden ... erst mit dem neuen schein taucht das auf einmal schriftlich auf - also auch die meisten von euch dürften wenn sie wollen
ich werde übrigens am 7.11. 50 und darf deshalb bis zum 6.11. fahren (ab 50 muss für über 7,5 T die körperliche und geistige Tauglichkeit der Straßenverkehrsbehörde nachgewiesen werden)
Da hat bei der Zulassungsstelle wohl jemand geschlafen. Würde ich mal klären. C1 und C1E hast du, das entspricht der 7,5 Tonnen Regelung der alten Klasse 3. Der Text mit den 12 Tonnen ist bei dir in die falsche Spalte gerutscht.
In Antwort auf:Ihr solltet lieber Eure "Lappen-Fotos" hier reinstellen.
Wieso denn schon wieder mal?
.......................................................................................................................................... Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt. ..........................................................................................................................................
Zitat von 3-RadSchau mal hier Jörg. Da hat bei der Zulassungsstelle wohl jemand geschlafen. Würde ich mal klären. C1 und C1E hast du, das entspricht der 7,5 Tonnen Regelung der alten Klasse 3. Der Text mit den 12 Tonnen ist bei dir in die falsche Spalte gerutscht. http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm Gruß Norbert
dein ansatz ist völlig falsch .. du musst von den regelungen von vor 1999 ausgehen, ich habe mich schon erkundigt, die regelung für den alten Klasse dreier ist tatsächlich so, das es für Züge tatsächlich keine festes zulässige Gesamtgewicht gibt - 40 tonner geht wegen der Achsbeschränkung technisch nicht ca. 25 T ist aber möglich - hole dir mal einen neuen Führerschein, dann hast du es auch schwarz auf rosa das du auch solche Bomber fahren dürftest.
--------------------------------------------------- Gruß Monti, qui pro veritate militat in mundo. Dieser Eintrag wurde Dir präsentiert von der Fleischboutique Haltmeier - der Fleischboutique Deines Vertrauens!;)
Auch ich bekam die Auskunft, dass ich größere Gespanne fahren dürfte, wenn sie bis zu drei Achsen haben. Mein Eintrag sieht auch genauso aus, da ist nichts verrutscht. Aber ich habe den Schein verfallen lassen. Ich hab keine Lust auf die Tests - hab den bis jetzt auch nie gebraucht. Die Berechtigung zum T musste man bei uns beantragen. Ich hab sie auch eingetragen bekommen.
In Antwort auf:hole dir mal einen neuen Führerschein, dann hast du es auch schwarz auf rosa das du auch solche Bomber fahren dürftest.
Moin,
meine Freundin hat einen Patienten, der Fahrlehrer ist. Sie hat ihm ihren neuen Führerschein gezeigt und gefragt, ob sie wirklich solche Laster fahren dürfe. Er hat es bejaht, aber ein paar Fahrstungen empfohlen - natürlich in seiner Fahrschule
Find ich lustig, die Vorstellung, daß meine Daria mitm Laster durch die Gegend fährt.
Ich bin als junger Mensch LKW bis 7,49 to (so war das früher) gefahren, bei Speditionen.Hat schon Spaß gemacht - besonders den Kurzhauber, der eigentlich viel mehr wiegen durfte, aber der für die "Nur-Klasse-3-Fahrer" abgelastet worden war. Weniger Spaß hat der Streß gemacht, den man unweigerlich bekommt, wenn man sich halbwegs an die gesetzlichen Vorgaben bezgl. Lenkzeiten, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Reichweiten halten will (kleine Speditionen haben oft nur eine Konzession für den max. 50 Km im Umkreis erlaubten Nahverkehr - da fährt man dann schonmal mit einer Verpackungsmaschine von Bielefeld nach Wiesbaden und ist dann bei Kontrollen auf "Privatfahrt" unterwegs). Zu Standortbescheinigungen oder gar Ladungssicherungsmaßnahmen hat damals schonmal garkeiner der Herren Arbeitgeber was gesagt.Da war der Traum vom Kapitän der Landstraße schnell ausgeträumt . Eigentlich hätte ich trotzdem gern den großen LKW-Schein gehabt, aber selbstfinanziert war der schon immer ein teures Vergnügen. Heute isses mittlerweile egal - in meinem Alter werde ich eh keins der größeren Fahrzeuge mehr fahren, und ob ich die erhöhten Anforderungen überhaupt noch erfüllen kann (Sehtest z.B. - der ist für Kl. C aufwärts schon anspruchsvoller ), ist auch noch nicht 'raus.Aber Spaß macht's schon mit so 'nem Auto. Auch die Anhängerzieherei (und vor allem die -drückerei, rückwärts ) - ist eine reine Übungssache.
In Antwort auf:...schwarz auf rosa...
Wieso rosa, den gibt's doch nicht mehr, den Schweinchenführerschein!Oder meinst Du den neuen - könnte man auch als teilrosa bezeichnen.Vielleicht sollte man mal eine Rosaexpertin dazu befragen ... ansonsten dann noch mein Foto aus den grauen Lappen ('71) - hatten wir schonmal, aber extra für die jungen Leute:
edit meint, irgendwie klappt's nicht mit der angehängten Datei ... muß doch Imageshack wieder einspringen:
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Die Fähigkeit eines Lebewesens, Schaden zu stiften, ist proportional zu seiner Intelligenz. Der Mensch hält auch hier die Spitze. Konrad Lorenz
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In Antwort auf:besonders den Kurzhauber, der eigentlich viel mehr wiegen durfte, aber der für die "Nur-Klasse-3-Fahrer" abgelastet worden war.
Ja, das habe ich auch gemacht. Damals war die Rolandsmühle in Bremen abgebrannt und ich bin zweimal wöchentlich die Strecke Salzgitter-Lebenstedt - Bremen gefahren um Maschinenbau-Ersatzteile hinzubringen. Immer mit Ziegelstein auf dem Gaspedal des alten Benz-Kurzhaubers, weil das gas so schwer ging, dass es einen Krampf im Bein einbrachte. 10 Mark die Stunde war ein guter Lohn.
In Antwort auf:Ihr solltet lieber Eure "Lappen-Fotos" hier reinstellen.
So besser ?
mein tatsächliches Alter wird durch diesen Führerschein etwas verschleiert. Es ist leider nicht die Erstausstellung, weil ich die mal verloren habe . Auf dem allerersten war ich erst 16 und noch richtig pausbäckig.
By the way:
bis wann muß man eigentlich diesen rosa Schwulenführerschein haben?
In Antwort auf:Zu Standortbescheinigungen oder gar Ladungssicherungsmaßnahmen hat damals schonmal garkeiner der Herren Arbeitgeber was gesagt.Da war der Traum vom Kapitän der Landstraße schnell ausgeträumt
Hi,
das Motto meines Vaters: "Ein Kleinlaster, der nicht überladen ist, fährt unwirtschaftlich!"
Leider hat sich daran heute nichts geändert.
Gruß
Wännä
(der auch schon so einige Überladungseskapaden hinter sich hat )