Zitat von Hobbywieso wurde der denn ungültig gestempelt Jörg ??
mir war schlicht und ergreifend das Risiko zu groß in spanien keinen mitwagen zu bekommen mit dem alten unleserlichen Lappen, oder kannst du die erweiterung auf Klasse drei entziffern ???
Zitat von Hans-PeterIch bin mal einen 7,5 to Laster mit einachsigem Auflieger rückwärts gefahren, ein sehr zweifelhaftes Vergnügen. Der fährt nämlich hin wo er will...
hast du mal mit einem 2-achsanhänger versucht - das ist noch viel übler !!! ich hab auch ehrlich nicht vor demnächst mit sowas durch die gegend zu fahren ... hat mich nur überrascht, das ich dürfte
In Antwort auf:War da nicht irgendwas mit den 7,5 Tonnen, wenn man sich den Schein auf so ein Kärtchen transferieren lässt?
Der neue Führerschein ändert nichts an deiner einmal erworbenen Fahrerlaubniss. Er fügt aber auch keine Rechte hinzu. Nur die alte Klasse 2 ist dann beschänkt auf das 50. Lebensjahr. Wenn ich mich recht erinnere, mußt du dann einen Sehtest machen (alle 2 Jahre ?) um ihn weiter zu behalten.
Jörg´s 12 T Eintrag gilt für einen 7,5 Tonner mit Einachsanhänger mit bis zu 12 Tonnen Gesammtgewicht. Das durfte er mit seinem alten Führerschein auch.
Gruß Norbert, der die neue Karte auch schon hat, weil sie so schön in die Brieftasche paßt.
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
Jörg kann nur dann einen Sattelzug fahren, wenn dieser höchstens eine zGM von 7,5 t hat. Weiß nicht obs sowas überhaupt gibt. Der Rest gilt für Gliederzüge.
Die ärztliche Untersuchung gilt auch für (edith sagt), für CE in der beschränkenden Weise! Besitzer. Also ab 50 alle 5 Jahre hin!
Schätze mal Jörg wird am 06.11.2012 50!
Gruß,
Chris
Glück ist nicht, wenn man alles tun kann, was man will, sondern wenn man alles will was man tut.