>Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Die GTÜ-Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.<
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"
In Antwort auf:Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Und warum geht das dann bei dir nicht???
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
Leutz, das ist doch ganz einfach. AU und HU dürfen alle machen. Wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt, dürfen auch alle Eintragungen machen. Wenn das Gutachten jedoch die Abnahme und Eintragung durch einen aaS vorschreibt (amtlich anerkannten Sachverständigen), dann darf das nur durch den Inscheniöhr beim TÜV (alte Bundesländer) oder dekra (neue Bundesländer) geschehen. Reifen, die eine Freigabe haben, brauchen überhaupt nicht eingetragen werden, nur reifen die keine Freigabe haben - dann wiederum nur vom TÜV. Auch alle Anbauteile, die eine ABE haben, brauchen nicht eingetragen werden (falls die ABE nicht etwas anderes vorgibt, was es auch gibt).
Alle Klarheiten beseitigt?
Monty hat jedenfalls jemanden erwischt, der sich in seinen Job scheinbar nicht auskennt.
Ich habe gerade bei der GTÜ in Stuttgard angerufen. Der Herr am Telefon hat mir erklärt,das jetzt auch alle anderen Prüforganisationen eintragungen machen dürfen. Das Monopol von Tüv und Dekra in den neuen Bundesländern bestehe nicht mehr.
Was stimmt den jetzt?????
Verwirt grüßend, Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
Der meint die Eintragungen, die aufgrund von beiliegenden Gutachten gemacht werden. Wenn du also eine Bremsleitung, eine Scheibe oder einen Nummernschildhalter mit Gutachten kaufst, darf das jede der Organisationen eintragen. Wenn du aber eine Sitzbank kaufst oder einen Alu-Tank, bei dem nur ein Gutachten über die Materialfestigkeit beiliegt, dann darf das nur der TÜV eintragen, genauso bei eine Eintragung eines Seitenwagens. Falls sich das nicht in den letzten Wochen geändert hat und ich das nicht mitbekommen habe (was ich kaum glaube), dann ist das immer noch so.
dann hat er mir mit der Reifeneintragung in die Papiere Schwachsinn erzählt?
Wenn ich demnach Reifenfreigaben speziell für die W (von Kawasaki selbst) und auch noch zusätzlich von den Reifenherstellern (Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen an Kawasaki-Krafträdern) habe, welche von einem aaS gegengezeichnet wurden, dann muß ich diese Reifen nicht extra nochmal in die Papiere eintragen lassen?
Habe hier vorliegen:
A) von der Kawasaki Motoren GmbH ein Schriftstück, unterzeichnet von H.Uffelmann (Technischer Dienst /Homologation) und von einem Dipl.-Ing. Münk (a.a.S.)
B) von Metzeler/ Pirelli ein Schriftstück, unterzeichnet von C.Casper und S.Fischer (beide Product Process), aber kein Hinweis auf einen amtlich anerkannten Sachverständigen.
ABE / EG BE Nr. e4*92/61*0010 W 650 EJ 650 A Ausf.C
Felgengrösse 2.15 - 2.75 100/90-19M/C 57H TL Lasertec Front 100/90-19M/C 57H TL Sport Demon Front
130/80 V 18M/C (66V)TL Lasertec 130/80-18M/C 66V TL Sport Demon
Wie ich gerade den Schriftstücken entnehme ist eine Eintragung in die KFZ-Papiere nicht erforderlich!
Austragung der Reifenbindung wär natürlich besser...
Gruß Monti
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Monti, wenn du eine Reifenfreigabe hast, die du übrigens auf den Seiten der Reifenhersteller runterladen kannst, dann musst du die nur mitführen und nix eintragen lassen. Aber für den BT45 gibt es leider diese Freigabe nicht, dann muss der entweder explizit eingetragen werden (wie es Bruno macht) oder ein Sachverständiger muss die Reifenbindung austragen.
meine W hat die Hauptuntersuchung bestanden. M-Lenker und vorderer Bremsschlauch wurden eingetragen.
Mehr schreibe ich nicht -nur soviel-, denn mein "Feindbild" wurde mal wieder bestätigt!
Kostenpunkt: 89,60 Euro für eine völlig sinnbefreite Bürokratie!
Gruß Monti
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In Antwort auf:Aber für den BT45 gibt es leider diese Freigabe nicht, dann muss der entweder explizit eingetragen werden (wie es Bruno macht) oder ein Sachverständiger muss die Reifenbindung austragen.
Kennt zufällig jemand einen solchen Sachverständigen in der Nähe von Magdeburg??? Leider habe ich von meinem Händler, die Auskunft erhalten, das deren Prüfer wohl den BT 45 nicht einträgt. Wie läuft das denn beim Austragen der Reifenbindung? Sind da Schwierigkeiten zu erwarten? Austragen wär mir eh lieber, da ich vorn noch den Acco draufhabe. Habe ich mit dieser Kombination überhaupt eine Chance vor dem strengen Auge der Dekra oder fliege ich da gleich vom Gelände??
Zitat von Duck Dunn@Schotte: als Mopettenfahrer solltest Du wissen, das in Schland zwei verschiedene Reifen nicht erlaubt sind!
Nicht ganz richtig. Im Fahrzeugschein meiner Clubbi steht zb. nur die Reifengröße - sonst nix. Ich darf also mischen wie ich will, solang die Größe stimmt. Es gibt hier auch Ws mit ausgetragener Reifenbindung, die lediglich die Einschränkung "vorne und hinten gleicher Hersteller" haben. Vorne Acco und hinten BT45 ginge also, da beides Bridgestone. Daß es alles andere als sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Bei den meisten Prüforganisationen wird man jedoch den Eintrag "vorne und hinten gleicher Hersteller und Typ" bekommen. (falls überhaupt die Austragung durchgeführt wird, siehe auch diesen Link)
Wobei ich mit dieser Einschränkung gut leben kann.
edit meint noch, daß es bei dem im Link ersichtlichen Fahrzeugschein von Bernd Fritz wohl auch Mecker beim "Mischen" geben kann, da explizit eine Reifenpaarung verlangt ist.