In der Bedienungsanleitung? Aber mal ohne Joke, in der Zulassungsbescheinigung Teil1 steht bei mir unten eingetragen "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Ich weiß zwar nicht, wo sie geblieben ist, es interessiert mich auch nicht, aber der Nachfolger meines hinteren Acco ist heute bereits angekommen. Ratzfatz! Reifenbindung hin oder her - schließlich isses wieder ein Brückenstein ...
Wird auf dem alten Kfz-Brief stehen. Auf meiner Zulassungsbescheinigung ist auch keine Bindung ersichtlich, jedoch auf dem Kfz-Schein ist sie eingetragen . Und den haste ja immer bei dir.
Ohne das Bild gesehen zu haben: Die Reifenbindung liegt schon immer schlauchseitig direkt unter dem Ventil. Wer das genaue Aktenzeichen sucht: Battlax BT45 steht an der Flanke des Reifens - somit ist ein Battlax BT45 auch um den Schlauch rum angebunden und ans Ventil verzapft.
Für andere Reifen gilt sinngemäß das selbe.
(Bei Männerreifen kanns aber leichte Negativschwankungen geben - ist aber nicht so schlimm, deren Betreiber sind fahrerisch ohnehin nicht sonderlich anspuchsvoll)
Zitat von der W Jörgdie neuen Papiere gibt es nur bei neuen möppis, die alten Möppis behalten ihre alten paiere
Das ist meines Wissens falsch. Sobald du z.b. was eintragen lässt wird beim "Vorsprechen" auf der Zulassungsstelle Schein und Brief kassiert und du erhältst dafür die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.
Die Reifenbindung kann nach wie vor ausgetragen werden. Ist sie das nicht, gelten die Vorgaben gemäß Betriebserlaubnis. Ziemlich doof gelöst, im dümmsten Fall musst du erst mal beim Hersteller/Händler nachfragen, was du überhaupt montieren darfst.
Falls jemand verlässliche andere Infos hat, bitte korrigieren.
In Antwort auf:die neuen Papiere gibt es nur bei neuen möppis, die alten Möppis behalten ihre alten paiere
Nur solange, bis sich irgendwas ändert, Eintragung, Halterwechsel, Wohnsitzänderung etc. Dann bekommen auch alte Möppis neue Papiere. Meine haben sie auch schon. Der alte Brief wird wieder ausgehändigt. Die Reifenbindung bleibt, wie schon gesagt, bestehen. Austragen lassen kann man sie nach wie vor, das wird auch in Zulassungsbescheinigung vermerkt.
Wenn die Rennleitung technisch auf dem neusten Stand ist, gibt sie in ihren Computer die Schlüsselnummer der W ein und sieht sofort, dass man nur Dunlop TT fahren darf und das das Aufziehen eines BT45 mit Beschlagnahmung des Fahrzeuges und Führerscheinentzug wegen ästhetischer Unmündigkeit zu bestrafen ist.
ich muss also erst zur zulassung, dort bekomme ich TEIL 1 mit der bindung, dann geh ich zum TÜV, hole mir ne austragung, damit wieder zur zulassung und lasse die austragung in TEIL 1 eintragen...
In Antwort auf:. Sobald du z.b. was eintragen lässt wird beim "Vorsprechen" auf der Zulassungsstelle Schein und Brief kassiert und du erhältst dafür die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.
@Willi, voll korrekt. Ist mir letztes Jahr beim Ummelden passiert, Kfz.-Brief eingezogen, dafür Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 erhalten. Gegen Gebühr hätte ich den alten Kfz.-Brief erwerben können .