In Antwort auf:verläßlich weiß ich : wenn man abmeldet, behält man erst mal noch den Brief
Richtig, und den alten Schein auch. Dafür gibt es keine Abmeldebescheinigung mehr.
Und wenn du wieder zulässt, gibt es die neuen Zulassungsbescheinigungen 1 und 2. Wenn du mit diesen abmeldest, behältst du sie wieder beide und beim Wiederzulassen wird eine neue ZBS 1 ausgestellt.
Die Zulassungsbehörden sind angewiesen, den alten Fahrzeugbrief auszuhändigen, wenn auf die ZBS umgestellt wird.
Du brauchst jetzt auch keine 18-Monats-Frist mehr einhalten zum Wiederzulassen. Egal, wie lang das Fahrzeug abgemeldet ist, kannst du einfach eine neue HU und AU machen und wieder zulassen. Die HU und AU kannst du bei allen anerkannten Prüforganisationen machen lassen, natürlich auch in Werkstätten. Wenn du noch eine gültige HU hast, kannst du einfach so wieder zulassen.
Dein Kennzeichen geht beim Abmelden verloren. Wichtig bei Wunschkennzeichen. Es wird wieder frei für andere.
Zwischen vorübergehender Stilllegung (mit Kennzeichenreservierung bis 18 Monate) und endgültiger Stilllegung wird nicht mehr unterschieden.
ich muss also erst zur zulassung, dort bekomme ich TEIL 1 mit der bindung, dann geh ich zum TÜV, hole mir ne austragung, damit wieder zur zulassung und lasse die austragung in TEIL 1 eintragen...
na, dann mal los.
Nein, du gehst erst zum TÜV und holst dann die neuen Zulassungspapiere. Die Austragung wird dann mit vermerkt.
@ Wolli Die alten Papiere müssen ohne zusätzliche Kosten ausgehändigt werden. Jedes Landesministerium hat eine entsprechende Anweisung an die Zulassungsbehörden herausgegeben. Das wurde vom Bund-Länder-Fachausschuss so festgelegt, damit der Fahrzeugbesitzer die Möglichkeit hat, alte Eintragungen nachzuweisen. Eine Gebühr dafür ist nicht rechtens. Du kannst dagegen vorgehen. Der Brief ist dein Eigentum. Sie müssen ihn dir auch jetzt noch aushändigen.
In Antwort auf:der Rest zählt zur "Reifendiskussion
Na ja, ob diese Diskussion schon so weit ist, wage ich in Anbetracht so manch süddeutscher Kommentare zu bezweifeln.
Schliesslich will jede Diskussion reifen.
Paulle.
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In Antwort auf:ch muss also erst zur zulassung, dort bekomme ich TEIL 1 mit der bindung, dann geh ich zum TÜV, hole mir ne austragung, damit wieder zur zulassung und lasse die austragung in TEIL 1 eintragen...
@ Windi, Fabrikatsbindung austragen lassen kostet beim TÜV 19,30 €. Du mußt das Mopped nicht zum TÜV mitnehmen, nur die Papiere. Der freundliche Herr hinterm Tresen erstellt dann einen Bericht und eine Bescheinigung. Mit diesen gehst Du dann zur Zulassungsstelle. Solltest Du das Fahrzeug bereits zugelassen haben, bevor Du beim TÜV warst, wirds teuer. Du bekommst nämlich bei jedem neuen Eintrag, den Du machen läßt, neue Papiere. Das kostete bei mir 25,00 €. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht dann drin: Zu 15.1 / 15.2 : Ohne Reifenfabrikatsbindung, Aufl. VuH gleicher Reifenhersteller.
In Antwort auf:Gegen Gebühr hätte ich den alten Kfz.-Brief erwerben können .
WAAAAAAAAAAAS Die spinnen die Römer! Hier in B bekommst Du den alten Brief entwertet und kostenneutral in die Hand gedrückt! Die wollen sich von Amts wegen nicht mit unnötigem Altpapier rumschlagen So geschehen bei meiner W und bei der Sachs der Dame des Hauses! Gruß vom Beschenkten
Oh Mann, Achim: Sooo ein ästhetisches Rücklicht. Und dann: Sooo ein un-ästhetischer Reifen.
DU entäuschst mich schwer.........................................................
Paulle.
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