Zitat von TheoWHört mir auf damit. Hinter meinem "Ted" sind die Narren auch schon her um ihn zu einem "Hartz-4-Auto" zu machen.
da musste aber noch mal ran biste da einen "Hartz-4" draus gemacht hast
nur so nebenbei: Letzten Monat schwerer Verkehrs-Unfall, Passant (74) wurde von Auto auf dem Gehweg (!!!) erfasst, das wg. höhere Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkam. Passant wurden beide Unterschenkel amputiert und liegt bis heute noch im Krankenhaus.
Heute wieder Artikel in der Zeitung, Zitat: Der Mercedes (300 PS), mit dem der 27-Jährige den Unfall in Mülheim verursachte, ist auf seine Lebensgefährtin zugelassen. Beide leben von Hartz IV. Das Sozialamt untersucht, warum sie sich das hochwertige Auto leisten konnten. Die Behörde ermittelt wegen Verdachts auf Sozialbetrug.
Ist ein Einzelfall und soll bitte nicht verallgemeinert werden.
Gruß Wolli
" Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben." (Ben Furmann)
In Antwort auf:Der Mercedes (300 PS), mit dem der 27-Jährige den Unfall in Mülheim verursachte, ist auf seine Lebensgefährtin zugelassen. Beide leben von Hartz IV.
Ja, habe ich gelesen. Der 27-jährige soll ein Nordafrikaner mit langem Vorstrafenregister sein. Ich vermute mal dass Hartz IV nur ein Nebeneinkommen von den beiden ist.
Zitat von TheoWJa, habe ich gelesen. Der 27-jährige soll ein ... mit langem ... sein. Ich vermute mal dass Hartz IV nur ein Nebeneinkommen von den beiden ist.
Habe dies bewusst in meinem Beitrag außen vor gelassen, von wegen Vorurteile gegen Mitbürger anderer Staatsangehörigkeit und Vorbestafte. Die Ausnutzung von sozialen Leistungen (Krankengeld, ALG, Hartz-4) gibt es hier wie da.
um jetzt keinen falschen Zungenschlag hier herein zu bekommen, es geht ja jetzt alles seinen Gang. Er muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten und danach wird die Stadt Köln prüfen, ob die Abschiebung in seine Heimat ansteht. Zitat: "Wir prüfen seinen ausländerrechtlichen Status einschließlich der Möglichkeit einer Ausweisung." und „Wir müssen das Ergebnis der Hauptverhandlung abwarten und in unsere Entscheidung einbeziehen",
Von Schadenregulierung ist da in dem Zeitungsartikel noch keine Rede, na Gerichtsverhandlung abwarten. Dann Zivilklage des älteren Herrn auf Schadensersatz, Schmerzensgeld Aber da ist ja kaum Hoffnung, beim Fahrer/Halter ist nix zu holen und die Versicherung wird nicht so ohne weiteres beigeben. Für den älteren Herrn wird das ganz bitter, zumal er bis dato seine kranke Frau pflegt.
Wenn sie den Fahrer tatsächlich abschieben, wie soll es dann seine Verpflichtung erfüllen (nach dem Bericht zu urteilen, hat es bereits 30 Ermittlungsverfahren gegeben)
Man kommt schon bei solchen Vorfällen auf eigenartige Gedanken.
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