Das mit den Punkten ist auch so eine Sache, hab mir ja bei Coburg 3 eingehandelt. Der Bulle erklärte mir folgendes und es stand auch im Strafbescheid: Bei Widerholung der selben Tat innerhalb eines Jahres ist der Schein für 30 Tage futsch Also heissts 1 Jahr Füße stillhalten und nicht mehr als 20kmh zu schnell gehn _________________________________________________ ____________________________________ -sei entweder glühend heiss, oder eiskalt, aber niemals lauwarm- __________________________________________
leute ihr seits alle keine echten mopetisten .... die Geraden fährt man mit Hundert (oder entsprechend weniger, wenn weniger erlaubt ist), und in den Kurven gibt man Gas - da wird nicht geblitzt (fast) 26 Jahre Motorradführerschein und noch nie nicht auch nur einen Punkt gehabt ...
ok ok ein paar mal wurde auch ich schon geblitzt - aber nie in den Punkten !! und Wenn dann habe ich nicht gejejammert, sonder es wie ein mann ertragen, schließlich war ich ja schneller als erlaubt - wer gegen die regeln verstößt darf sich nicht wundern wenn er bestraft wird
15 km/h zuviel macht in Norwegen folgendes: - Führerschein weg - nach zwei Jahren DARFST du ihn neu machen, mit Fahrschule, Prüfung und allem was dazugehört - vorher wanderst du aber erstmal für MINIMUM 21 Tage in den Knast - ach ja, 10% deines JAHRESeinkommens darfts du auch noch abdrücken, bzw. wird einfach konfisziert, vor Steuern.
Eigentlich sollte man so was hier im Schlaraffenland gar nicht publik machen, unsere Politiker könnten noch auf falsche Gedanken kommen .....
...und mir wollens die Bußgelder immer "angemessen" erhöhen! Nix Bußgeldkatalog, denn es wird regelmäßig teurer als im Bußgeldkatalog beschrieben! Seltsamerweise sind dies aber nur die Bescheide, die aus Frankfurt hier eintreffen?!
@Ducky
Bist Du Dir mit der Frist von einem Jahr ganz sicher? Diese von mir geschilderte "angemessene Erhöhung" machens deswegen, weil innerhalb von zwei Jahren(!!!) schon einmal ein Bußgeldbescheid ergangen ist!
Gruß Manfred
PS: Achtet genau auf den Inhalt der Anschreiben! Bin schon oft wegen "Formfehler" in den Anschreiben glimpflich davongekommen. Sollte im Anschreiben auch nur eine kleine "Unwahrheit" stehen, dann sofortiger Widerspruch! Mir warf man schon Übertretungen mit meinem "Mitsubishi" vor, hatten zwar das richtige Kennzeichen, doch dieses gehörte zu einem Citroen, also Widerspruch und das Verfahren wurde eingestellt.
In Antwort auf:Also heissts 1 Jahr Füße stillhalten und nicht mehr als 20kmh zu schnell gehn
..nicht mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des vorangegangenen Verstosses, und auch da müssen mindestens 26 km/h netto, soll heissen gemessene Geschwindigkeit minus gesetzl. vorgeschr. 3 km/h gefahren worden sein!!
@guru: in Kurven wird tatsächlich nie geblitzt, da mindestens 30 m gerade Fahrbahn vorhanden sein muss, aber gelasert wird in Kurven....
In Antwort auf:Mir warf man schon Übertretungen mit meinem "Mitsubishi" vor, hatten zwar das richtige Kennzeichen, doch dieses gehörte zu einem Citroen, also Widerspruch und das Verfahren wurde eingestellt.
Hattest Du einen grosszügigen Sachbearbeiter, denn diese Formfehler sind "heilbar"(heisst so), und daher hättest Du eine neue Anhörung bekommen usw...
Wiederspruch bzw. Einspruch kann man übrigens nur gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, niemals gegen ein Verwarngeldangebot, das ist dfas so genannte vereinfachte Verfahren. Verw. kann man ablehenen (passiert schon durch nicht zahlen), dann gibt´s ein Bußgeld (wenn Du zweifelsfrei ermittelt bist)und dann kann mann Einspruch einlegen und dann entscheidet der freundliche Amtsrichter..
Hallo Pupsi, das war gleich NACH Coburg, kurz vor Bad Rodach....
@Jörg: Keule und ich hattens aber eilig, wir sind bei Bamberg von der Landstrasse runter, die Strecke Bamberg - coburg kann man TON-UP fahren, d.h. Keule und ich sind "geglüht" so zwischen 130-160kmh. Können nur froh sein, dasse uns da nicht kassiert haben.
Nach Coburg, kurz vor Bad Rodach hamse uns dann geschnappt, ich wäre 130kmh gefahren, was auch stimmte. 4 hamse abgezogen blieben leider exact 26kmh zu schnell. Bulle meinte das kost 50€. Was auch stimmte, nur addierten die Schweine mal eben schnell 20 Euro "Für die Kosten des Verfahrens" dazu (was für ein Verfahren????? für den Brief etwa???) und 5,07€ für den Eintrag von 3 Punkten ins Flensburger Kto. (aha, den Eintrag muss ma jetzt au bezahlen, großartig!)
Summarum warens also nicht 50 sondern 75,07, das darf man getrost gallopierende Inflation nennen.
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In Antwort auf:woher kennst Dich denn dermassen gut aus? Du wirst doch nicht...
sieht wohl so aus..
In Antwort auf:Was auch stimmte, nur addierten die Schweine mal eben schnell 20 Euro "Für die Kosten des Verfahrens" dazu (was für ein Verfahren????? für den Brief etwa???) und 5,07€ für den Eintrag von 3 Punkten ins Flensburger Kto. (aha, den Eintrag muss ma jetzt au bezahlen, großartig!)
50 € Bußgeld, 20€ Bearbeitungsgebühr, 5,60€ PZU, der bescheid der an dich gesandt wird muss per PZU (Postzustellungsurkunde) zugestellt werden, und da die Zustellung Folge deines Ordnungswidrigen Verhaltens* ist musst du die Zustellung selbst zahlen!!! Ist so über den Bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geregelt!!
@ruhri: naja, man kanns sichs auch zurechtlegen, wie man grade will....20 Euro für eine Zustellung ist eine Zumutung, aber der Kloane Mann zahlt ja. Ich habs beglichen und bringe mir grad selber Disziplin bei. Jetzt im Herbst will ich eh nit mehr so rasen jetzt genieß ich lieber die frische Luft und die Farben der Natur.
Nur mitn Auto muss ich jetzt aufpassen. Passiert blitzschnell, dass ma mal wieder bei guter Musik bissl zuviel Gewicht aufn Gasfuß gibt.... _________________________________________________ ____________________________________ -sei entweder glühend heiss, oder eiskalt, aber niemals lauwarm- __________________________________________
Ich bin ein ganz lieber Zeitgenosse und winkte -als Fußgänger auf dem Trottroir stehend- den auf der Straße fahrenden Fahrzeuglenkern freundlich zu. Dieses Winken veranlasste nun die Fahrzeuglenker in die Bremse zu gehen und die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten. Das ist doch eine effektive Maßnahme zur Gefahrenabwehr!
Dieses Tun wurde allerdings abrupt von einer unfreundlichen Dame in einer "Pseudouniform"(keine Beamtin wohlgemerkt!) zu Unterbinden versucht!
Ok, meine freundlichen Fahrzeuglenkergrüße fanden ca.100m vor einem versteckten Radarwagen statt...
Die Pseudouniformierte wollte die Polizei rufen, wenn ich die Autofahrer weiterhin vor der mobilen Verkehrsüberwachung warnen würde.
Darf man jetzt schon nicht mehr freundlich sein und meinen "Bekannten" auf offener Straße zuwinken? Zu der "Dame" war ich dann allerdings seeeehr unfreundlich.
Jetzt aber zu der Frage, die sich durch diese Begebenheit stellt:
Haben die zur Verkehrsüberwachung eingesetzten Personen überhaupt polizeiliche Befugnisse, dürfen diese mich einfach am "Winken" hindern, evtl. einen Platzverweis geben? Was soll diese "Pseudouniform"?