Was willste dann erwarten ! Die erste Gelbe war OK, die Zweite eher lächerlich. Schiris sind halt doch die wichtigsten Personen aufm Platz
.
He said, "Son,Have you seen the world?Well, what would you say If I said that you could? Just carry this gun, you'll even get paid."I said, "That sounds pretty good."
So, nun hätte ich aber mal ne Frage an unsere Fußballexperten - und zwar zur Regionalliga.
Diese ist ja bekanntlich ab diesem Jahr fünfteilig und nach den verschiedenen Regionen unterteilt - was ist aber nun, wenn aus einer Staffel eine Mannschaft in die Dritte Liga aufteigt aber keine aus dieser Region stammende absteigt - oder eine oder gar zwei Mannschaften ab- aber aus dieser Staffel keine aufsteigt?
Wird dann die Anzahl der in dieser Staffel spielenden Mannschaften im Folgejahr verändert oder muß eine Mannschaft aus bzw. in eine andere(n) Staffel wechseln, damit die Gesamtzahl in der neuen Staffel wieder stimmt???
Schotte (der sich mit dieser Frage aber für heute zurückziehen möchte ... gute Nacht allerseits!)
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Na ja - ich hab halt geadcht wenn ich den Experten (oder halt denen die sich dafür halten) etwas Rotz auf die Backe schmieren dann erhöht das die Bemühungen um eine ausführliche Antwort ...
aber vermutlich gucken die blos alle diese Millionärsspiele ... ... dabei gehts doch erst ab der Vierten abwärts noch um Sport ... na zumindest teilweise ...
aber wenn ich die "zahlreichen" Antworten zum KAWA Dreizylinder so sehe ... also ich glaub das gebündelte Forumswissen wird doch arg überschätzt ...
Seufz ... so sterben Legenden ...
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Zitat von Schotte im Beitrag #4494So, nun hätte ich aber mal ne Frage an unsere Fußballexperten - und zwar zur Regionalliga.
Diese ist ja bekanntlich ab diesem Jahr fünfteilig und nach den verschiedenen Regionen unterteilt - was ist aber nun, wenn aus einer Staffel eine Mannschaft in die Dritte Liga aufteigt aber keine aus dieser Region stammende absteigt - oder eine oder gar zwei Mannschaften ab- aber aus dieser Staffel keine aufsteigt?
Wird dann die Anzahl der in dieser Staffel spielenden Mannschaften im Folgejahr verändert oder muß eine Mannschaft aus bzw. in eine andere(n) Staffel wechseln, damit die Gesamtzahl in der neuen Staffel wieder stimmt???
Es werden Relegationsspiele ausgetragen, gewinnt der höherklassige, dann bleibt alles wie es war, gewinnt der unterklassige, rückt alles nach bzw. runter !
Zitat Aufstieg in die 3. Liga 1. Für den Aufstieg in die 3. Liga können sich in jedem Spieljahr insgesamt bis zu drei Vereine der 4. Spielklassenebene sportlich qualifizieren und aufsteigen. 61 2. Teilnahmeberechtigt an den Aufstiegsspielen sind die Meister der fünf regionalen Ligen sowie der Zweitplatzierte der regionalen Liga „Südwest“. Zweite Mannschaften von Lizenzvereinen sind mit Amateurmannschaften gleich zu behandeln. Die Aufsteiger in die 3. Liga werden in einer Aufstiegsrunde (§ 4 Buchstabe h) der DFB-Satzung) ermittelt. Diese Spiele sind Bundesspiele und Entscheidungsspiele im Sinne von § 11 Nr. 4. der DFB-Spielordnung. Allgemeine Einsatzbeschränkungen für Entscheidungsspiele (insbesondere § 11 Nr. 4. der DFB-Spielordnung) sind zu beachten. Die Aufstiegsrunde wird in drei Spielpaarungen mit Hin- und Rückspiel entsprechend § 46 Nr. 3. der DFB-Spielordnung ausgetragen. Die Spiele werden vom DFB-Spielausschuss ausgelost. Die Paarungen werden aus einem Behälter ausgelost, der alle sechs qualifizierten Mannschaften enthält. Die zuerst gezogene Mannschaft hat im Hinspiel Heimrecht. Der Erstplatzierte der regionalen Liga „Südwest“ darf nicht gegen den Zweitplatzierten dieser Liga spielen. Werden diese Mannschaften gegeneinander gelost, wird die zuletzt gezogene Mannschaft an die zweite Stelle der nächsten auszulosenden Begegnung gesetzt. Werden die beiden Teilnehmer aus der regionalen Liga „Südwest“ als dritte und letzte Begegnung gegeneinander gelost, so wird die zuletzt gezogene Mannschaft mit der zweitgenannten Mannschaft der zuvor ausgelosten Partie getauscht. 3. Die für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga sportlich qualifizierten Vereine müssen zwingend die für die 3. Liga festgelegten wirtschaftlichen und technischorganisatorischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Liegt eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die Nichterfüllung einer Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt sich ein für die Aufstiegsspiele qualifizierter Verein nicht für die 3. Liga der folgenden Spielzeit, rückt die nächstplatzierte Mannschaft der betreffenden regionalen Liga nach und qualifiziert sich für die Aufstiegsspiele. Ein Zulassungsentzug oder eine Zulassungsverweigerung eines Vereins einer regionalen Liga nach Beendigung der Aufstiegsspiele oder die Rückgabe einer Zulassung vor dem ersten Spieltag berührt die Berechtigung der nach der sportlichen Abschlusstabelle für die Aufstiegsspiele qualifizierten Teilnehmer nicht. Wird einem Sieger der Aufstiegsspiele die Zulassung für die kommende Spielzeit nicht erteilt, eine für die kommende Spielzeit bereits erteilte Zulassung für die 3. Liga vor dem ersten Spieltag entzogen oder gibt er sie vor dem ersten Spieltag zurück, so gilt der in den Aufstiegsspielen unterlegene Verein als Sieger der Aufstiegsspiele und für die 3. Liga sportlich qualifiziert. Wird auch diesem die Zulassung für die 3. Liga der kommenden Spielzeit nicht erteilt, die bereits erteilte Zulassung vor dem ersten Spieltag entzogen oder gibt er sie vor dem ersten Spieltag zurück, so vermindert sich die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Vereine der vorangegangenen Spielzeit der 3. Liga entsprechend. 4. Das Recht zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen entfällt für den Verein, der bereits mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der 3. Liga des kommenden Spieljahres teilnimmt. In diesem Fall rückt die nächstplatzierte Mannschaft der betreffenden regionalen Liga nach und qualifiziert sich für die Aufstiegsspiele. 5. Die Regelungen der Nrn. 1. bis 4. gelten für Tochtergesellschaften entsprechend. Muttervereine und Tochtergesellschaften werden im Sinne dieser Bestimmungen als Einheit behandelt. § 56 Entscheidungen über den Auf- und Abstieg 1. Wer gemäß der §§ 54, 55, 55a und 55b für die 2. Bundesliga und die 3. Liga sportlich qualifiziert ist, entscheidet der DFB-Spielausschuss. 2. Wer gemäß der §§ 54, 55, 55a und 55b in die 2. Bundesliga und die 3. Liga aufsteigt, entscheidet das DFB-Präsidium.
He said, "Son,Have you seen the world?Well, what would you say If I said that you could? Just carry this gun, you'll even get paid."I said, "That sounds pretty good."