habe gerade passend zu diesem Thema Post bekommen. Eine kleine Spende für was auch immer. Ich wurde von einem mobilen Radargerät geblitzt, wobei ich weder das Gerät noch den Blitz gesehen hatte. Andersherum hatte ich es schon öfter, d.h. ich sah den Blitz und es kam nix.
bis denn OllZ
P.S. es waren nur 8 km/h zu schnell. Außerdem hatte ich Sonnebrille im Aquarium auf. Dafür riskiere ich kein Fahrtenbuch. -------------------------- 2004'er Modell mit KAT
Falconette und ich sind dieses Frühjahr von vorne geblitzt worden und haben es beide nicht bemerkt!! Angeblich lag ein Beweisfoto vor, mitgeschickt haben sie es aber nicht. Da der Betrag gering war, haben wir bezahlt. Ich selbst bin im Harz am Torfhaus von vorne geblitzt worden und da kam ein schönes dreiteiliges Foto mit Aufnahme vom gesamten Motorrad, vom Motor und vom Gesicht im Helm, erschreckend gut zu erkennen. Zum Glück auch nur eine geringe Überschreitung. Das Blöde war in dem Falle, dass ich wuste, dass ich da bei 80 geblitzt werde und brav 75 gefahren bin. Da ich schon auf das Radargerät geachtet habe, habe ich nicht gesehen, dass nicht 80 sondern 60 angegeben war. Mist ... Wenn von vorne gblitzt wird und es kommt eine Strafzettel mit Aussage vom Polizisten, dann haben sie igendwo versteckt gestanden. Von den fest installierten Starenkästen kommt normalerweise nix - es sei denn, sie blitzen eben beidseitig oder sie stehen irgendwo un gucken zu. Grüße Falcone
vor ein paar Wochen war ich mit dem Auto im Siebengebirge unterwegs, wo die kurvenreichen Bergsträßchen doch gerne mal benutzt werden, um genießerisch Grenzen auszuloten. Die Starenkastendichte ist dort hoch. Ich bin gerade kurz vor einem gewesen (langsam), da ist ein Honda-Fahrer an mit vorbeigezischt mit richtig Kawum und hat deutlich sichtbar dafür gesorgt, vor dem Kasten schon wieder auf der rechten Spur zu sein ==> also in jedem Fall auch die Kontaktstreifen zu befahren. Der provozierte Rotblitz kam auch prompt, offenbar sah sich der Fahrer in absoluter Sicherheit.
Ich schätze, daß die Kiste gut 130 drauf hatte. Erlaubt waren 70. Da wäre einiges fällig gewesen.
eigentlich hab ich mir schon seit längerem angewöhnt, machdem ich innerhalb von zwei Jahren vier Punkte wegen zu schnellem Fahren, gesammelt habe, gesetzeskonform zu fahren. Wenn man sich mal daran gewöhnt hat, klappt es ganz gut. Man genießt die schöne Landschaft, brauch keinen Integralhelm mehr und staunt über den geringen Benzinverbrauch des Fahrzeugs.
Außderdem muß man sich nicht mehr so über vor einem herumschleichende Verkehrsteilnehmer aufregen und die riskant überholen. Man ist selber zu einem herumschleichenden Verkehrsteilnehmer geworden, den andere, wenn sie schneller als erlaubt fahren wollen, überholen müssen. Aber das ist dann denen ihr Problem. Die Radarkontrollen auch.
Gegen Starrenkästen gibt es mehrere Angriffstaktiken.Effektiv ist eine Termitladung auf dem Dach der Kiste, auch nach dem Foto. Schußtechnisch sollte es schon ein Stahlspitzgeschoss sein.Die von Jägern halbherzig verwendete Teilmantelmunition zerlegt sich beim Aufprall. Neulich in der TZ: Ein "Experte" hat versucht den Batteriekasten vom Blitzer mit Benzin zu füllen und zu entzünden. Bei der Verpuffung ist die Tür aufgesprungen und hat ihm den Fuß gebrochen. Ein starkes Abschleppseil um den Kasten und Mithilfe eines Allradwagens den Pinn ein paar Grad aus dem Lot ergibt schöne Wolken und Himmelbilder. Bei uns im Kreis sind die Kisten mal grell Pink lackiert worden.Ist immer noch schön anzusehen. Vor Jahren besuchte ich mal einen Bekannten mit V-Max.Er saß apatisch in der Ecke und murmelte was von Karte weg, weil mit über 180 geblitzt.70 wäre erlaubt.Als ich ihm sagte, dass er nichts zu befürchten hat, weil er vorn kein Nummernschild hat.... sowas von glücklich. Ich glaub der ist nie wieder zu schnell gefahren auf den Schock. Ansonsten :Immer schön den Gegenverkehr grüssen, man ist ja ein freundlicher Mensch.
In Antwort auf:Motorrad-Zivilpoliszisten? Gibt`s sowas auch?
Yepp, im Kreis Borken ist eine blaue K1100 LT unterwegs, die soll sogar aus dem Gegenverkehr herausblitzen können!
Gruß der WWerner, immer zu schnell unterwegs ....................................................................... W650 Nr:4670 Bj.08/99; 61750 km tendenz steigend
ganz wichtig ist auch, daß man sich bei einer Anschuldigung eines Vergehens die Beweismittel(Foto) zeigen lässt! Mir hat man vor einiger Zeit vorgeworfen, daß ich als Fahrer eines Taxis unangeschnallt gefahren sei und davon ein Front- und ein Heckfoto als Beweismittel existierten. Als Hinweis muß ich noch hinzufügen, daß ich mich in einem Taxi nicht anschnallen muß, sobald ein Fahrgast mit im Wagen sitzt! Ist man nur als Fahrer alleine im Taxi unterwegs, so gilt die Anschnallpflicht! Warum auch immer???
Diese Anschuldigung kam mir aber total "Spanisch" vor und ich legte schriftlich Widerspruch ein. Nach etlichem hin und her rief ich dann auch mal auf dem Regierungs-Präsidium an und erkundigte mich nach der Sachlage. Die überaus unfreundliche "Dame" erklärte mir auf meinen Hinweis "ich sei schließlich im Taxi besetzt unterwegs gewesen und müsste mich demnach nicht anschnallen", daß ich meinen Fahrgast wohl im Kofferraum transportiert hätte!
Das ließ ich nicht auf mir sitzen und forderte Einsicht in die Beweismittel, denn letztendlich kann man mir ungesehen ALLES vorwerfen...
Einige Tage später fand sich dann ein Uniformierter vor meiner Haustüre ein und hatte einen ganzen Ordner mit diesem einen Vorfall gefüllt dabei!
Die Frechheit dabei war aber das Beweismittel! Auf den Fotos war tatsächlich das besagte Taxi von vorn und von hinten zu sehen, aber vom Innenraum gar nichts! Kein Fahrer, kein Fahrgast, nichts...
Hab den Polizisten dann mal gefragt, ob diese Vorgehensweise nicht a bisserl seltsam sei und wieviele der Geblitzten anstandslos und ohne Murren , vor allen Dingen ohne beweisbaren Verstoß (!!!) der Zahlungsaufforderung nachgekommen sind...
Bekam natürlich keine Antwort, doch das Grinsen dieses Beamten sprach Bände!
Seit dieser Zeit widerspreche ich allen Anschuldigungen und bis dato hatte ich damit (und der nötigen Ausrede) immer mal Glück!
In Antwort auf: & A muss die Obrigkeit beweisen (z.B. mit Foto oder durch persönliche Anwesentheit eines Beamten mit Laserpistole) wer gefahren ist!
Für A kann ich dem NICHT zustimmen. Da die österreichischen Radarfotos prinzipiell über den Lenker keinen Aufschluss bringen ( da von hinten ), muss der Zulassungsbesitzer im Falle einer sog. Lenkererhebung ( unter der Androhung drakonischer Strafen ) den Lenker des Fzgs. bekanntgeben. Das eröffnet natürlich die Möglichkeit, dass sich gutmütige Opis für die Enkerln "opfern". Die Lenkererhebung wird allerdings nur angewandt wenns um mehr als reines Geldeintreiben geht ( also bei Vormerkungs- und Deckelweg - Delikten ).
Die Schätzerei "geschulter" Exekutivorgane wird übrigens nach wie vor ernstgenommen . Die Laserpistolengschichten stehen, da die Dinger keine rechtskräftigen Fotos fabrizieren, im Range einer Schätzung ...