In Antwort auf: Bei so Sachen hat mir ein Rechtsanwalt auch noch nie wirklich geholfen. Meist wurde die Sache nur ins unendliche gezogen, hatte viel rennerei und löhnen musste ich doch ohne Rabatt.
Aaaah, da spricht mir doch jemand mal wieder so richtig aus der Seele.
Viel Glück mit Deinem Mißgeschick. Auf Existenzgefahr wegen Führerscheinentzug würde ich nicht unbedingt gehen, weil das - wenn es durchkommt - nur mit wirklich satten Geldausgleich vonstatten geht. Beim Motorradl ist das eh ziemlich aussichtslos.
Ein früherer Kollege von mir hat auf Existenzgefährdung gemacht, weil der als Vertriebsmann das Auto brauchte. Er war an einer Baustelle auf der BAB zu schnell gefahren. Wieviel genau, weiß ich nicht, aber es war kräftig und hätte für längere Zeit Lappenentzug bedeutet.
Man hat ihm vor Gericht dann zugestanden, den Lappen zu behalten, aber er mußte 650 DM berappen. Das war Anfang der 90er.
Da ist ein Wahlmonat ohne Schein vielleicht doch etwas günstiger. Über Weihnachten kannst dann frei saufen, weil Du ja nicht fahren darfst
In Antwort auf: Mit dem Bußgeld könnte ich ja leben, hab aber jeden Tag 60km zur Arbeit und zurück.Müsste morgens mit dem Rad durch den Wald um den ersten Zug um 5.30 Uhr zu kriegen.Hab ich mal wieder toll hingekriegt.Vieleicht nehme ich mir in der Zeit dann Urlaub
kann ich dir nachfühlen hatte vor 2Jahren mal den Schein weg (87 Innerorts) hatte dann auch einen Monat frei, habe aber danach gehört dass man das auch beim ersten mal und wenn man keine Punkte hat in Doppeltes Bußgeld Umwandeln kann. (ob es stimmt weiß ich nicht)
In Antwort auf: habe aber danach gehört dass man das auch beim ersten mal und wenn man keine Punkte hat in Doppeltes Bußgeld Umwandeln kann
Stimmt.
Ein Freund von mir mit CBR 1000 fuhr bei erlaubten 130 km/h mit ca. 250 km/h über die BAB. Nachweisen konnte man ihm aber nur 205 km/h, weil der ihn mit Video verfolgende Omega nicht mehr schaffte.
Er beantragte auch doppeltes Bußgeld statt Führerscheinentzug und es wurde ihm gewährt. Beruflich war er nicht auf den Führerschein angewiesen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften, 52 km/h zu schnell und Toleranz schon abgezogen: 175,00 Euro + 25,60 Euro Gebühren, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.
Innerhalb geschlossener Ortschaften, 52 km/h abzüglich 4 km/h Toleranz entsprechend 48 km/h zu schnell: 125,00 Euro + 25,60 Euro Gebühren, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Außerhalb geschlossener Ortschaften, 52 km/h zu schnell und Toleranz schon abgezogen: 150,00 Euro + 25,60 Euro Gebühren, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Außerhalb geschlossener Ortschaften, 52 km/h abzüglich 4 km/h Toleranz entsprechend 48 km/h zu schnell: 100,00 Euro + 25,60 Euro Gebühren, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Es ist durchaus möglich, bei Ersttätern das Fahrverbot zugunsten einer höheren Geldbuße auszusetzen. Allerdings würde ich eine Verdopplung nicht akzeptieren. Und man muss meist auch begründen, WARUM man zu schnell gefahren ist (Opa im Krankenhaus, Frau in den Wehen o.Ä.)
das letzte Mal, als ich geblitzt wurde, fuhr ich mit mein Motorped vonne Arbeit nach Hause. War schön spät, Wetter sah nicht gut aus, als ab und los.
Dann extra die Hauptstraße gemieden wegen Verkehr, dann fängt es doch noch an zu regnen, gar nicht mal wenig, so plötzlich. Was macht man? Man gibt Gas! Wer will schon naß werden 3 Kilometer von zuhause weg. Dann blitzt es auch noch, ich denke "Scheiße" n Gewitter und gebe noch eins drauf. Warte auf den Donner......
Daaaaannnnn allerdings geht vor mir die rote Kelle und da wußte ich auch, woher der Blitz kam. 1987 wurde noch mit weiß geblitzt.
Ja, und ähh, dann wurds doch ziemlich sehr teuer. Der Führerschein blieb aber.
Wie ich das heute mache, ohne geblitzt zu werden, weiß ich selber nicht. Es kann schon mal sein, daß statt der 50 die 51 auf der Uhr steht.
In Antwort auf: dann fängt es doch noch an zu regnen, gar nicht mal wenig, so plötzlich. Was macht man? Man gibt Gas!
Macht man das? Mir hat man beigebracht, dass bei beginnendem Regen die Strassen am rutschigsten sind, weil jetzt der Staub zu Schmiere wird. Wenn´s dann länger geregnet hat, ist er weggewaschen, aber bis dahin: Fuß ...äh... Hand vom Gas.
In Antwort auf: ...bei beginnendem Regen die Strassen am rutschigsten...
Das kann ich leider bestätigen...
das Foto entstand aber ein paar Tage später - da war's wieder trocken und schön !
Heute Morgen,auf einer Ausfallstraße (Tempo 70 erlaubt) kommt mir doch eine eigenartige Fuhre entgegen:ein kleiner Roller mit einem wahrhaft leibhaftigen Polizisten in Bikerkluft darauf,langsam dahinschleichend,dicht am Mittelstreifen.Die Füße beide am Boden - als ich vorbei bin,dreht er um und fährt mir nach! Ein paar hundert Meter weiter sehe ich rechts am Straßenrand seine Kollegen mit dem Lasergerät stehen,daneben die Polizei-BMW und einen behelmten Jugendlichen mit traurigem Gesicht.Den müssen sie wohl mit mehr als der bauartlich genehmigten Höchstgeschwindigkeit erwischt haben und gleich mal getestet haben,was die Kiste so hergibt,vermute ich mal...
PS:ich fahre übrigens (meist) nie viel mehr als 10 % über dem Limit - das kostet dann (auch meist) garnix...
Life is pretty boring when you take yourself too seriously!
Ob das so rechtlich in Ordnung war, einfach mal so die Maschine nehmen und eine V-max-Messung machen? Na, die Herren in Grün haben manchmal auch seltsame Anfälle von Wichtigkeit und Macht. Manchmal, nicht immer und auch nicht Alle.
Dirk ................................................ Vierzylinder sind Mist! Im Motorrad sind es zuviele Zylinder, im Auto zu wenige!
In Antwort auf: ...ob das so rechtlich in Ordnung war...
Hab' ich mich auch gefragt!Die Alternative währe aber sicher Beschlagnahme und Sachverständigengutachten gewesen,denke ich.
In Antwort auf: ...die Herren in Grün haben manchmal auch seltsame Anfälle von Wichtigkeit und Macht...
Das kann ich (bzw. mein Sohn) allerdings auch bestätigen:als der (damals noch jünger - so um die 20) mal mit seinen Kollegen nach Feierabend auf dem großen Parkplatz an der Uni 'rumlungerte,haben sie die ganze Bande mal eben so razziamäßig kontrolliert - inclusive kurzzeitige Handyabnahme und Durchsuchen der gespeicherten Telefonnummern nach verdächtigen solchen...
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Sehr geehrter Herr Pilger, Ihnen wird zur Last gelegt,am 22.07.2005,um 17:51 in Hagen,Selbecker Straße,Höhe HsNr.:2 Am Hirsch Fahrtrichtung Eilper Straße mit dem Fahrzeug vom Typ VOLKSWAGEN-VW,amtliches Kennzeichen EN-.. ..,folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 24 usw.usf. ...begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 Km/h.Zulässige Geschwindigkeit:50 Km/h;Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz):69 Km/h §41 Abs.2,§49 StVO;§24 StVG;11.1.4 BKat
Dazu ein Foto meines sehr gut zu erkennenden,äußerst mürrischen Gesichts mit dem Untertext:
Das war an dem Tag,als ich meine W geschrottet hatte.Die Zahlungsaufforderung ging natürlich zuerst an den Halter des von mir geliehenen Autos - der hat dann zurückgeschrieben,wer damit gefahren ist - ich wurde angeschrieben und habe Alles zugegeben und gelobt,es nicht wieder zu tun,und nun kommt folgende Rechnung:
1. Geldbuße 40,00 Euro 2. Gebühren 20,00 Euro 3. Auslagen (§ 107 Abs. 3 OWiG) 5,60 Euro zu zahlender Gesamtbetrag 65,60 Euro
Ham' die 'n Arsch auf?
Was soll das mit den Gebühren?Ich hätte sofort bezahlt,wenn die Idioten mir gleich 'ne Zahlungsaufforderung mit der Befragung mitgeschickt hätten!
Sackgesichter,Halsabschneider,Wegelagerer... da lob' ich mir die Freunde und Helfer,die einen gleich anhalten - mit denen kann ich wenigstens reden!
PS: Ach ja - und ganz hinten unten auf der Rückseite noch ganz klein grau unterlegt:
Allgemeine Hinweise:
Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides werden 01 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.
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Das wird's wohl sein...hätte mein Kumpel gleich für mich bezahlt oder mir den Schrieb sofort gegeben und ich hätte gezahlt,wäre es wohl einfacher (und billiger) gewesen... ich hab' schon die Dame vom zuständigen Ordnungsamt angemailt,erwarte aber nicht,das da noch was bei 'rauskommt...
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