ich denke es gibt da eine Baujahr-Beschränkung des Krad für Ochsenaugenblinkerumbau.Soll heissen, dass die Ochsenaugen ohne hintere Blinker nur an Motorrädern bis zu einem bestimmten Baujahr zugelassen werden. Ich glaube bis Bj. 1988......Weis es aber nicht mehr genau. An meiner SR Bj.88 wurden sie aber noch vom TÜV eingetragen (sogar an einem Clip-on Lenkerstummel)
Grüße PeWe Freue Dich mit mir, es ist traurig sich alleine zu freuen.
In Antwort auf: Der TÜV müsste dann aber sehr wohlwollend sein ... bei unklarer Lage den zuständigen TÜV mal telefonisch zu nerven ...
ich meine sogar HINFAHREN und zwar VOR dem umbau (mit genauen vorstellungen und prospekt von den teilen die man anbringen will) und alles genau durchquatschen 1. fühlen die sich dann gebauchpinselt und lassen ehr fünfe gerade sein und 2. erlebt man kein bösen überaschungen.
ich persönlich würde zur sicherheit zwar immer hinten auch blinker dran lassen, aber ich weiß das es mindestens eine W gibt die ganz legal nur Ochsaenaugen hat
ein Raucher, man glaubt es kaum, verpestet einen ganzen Raum. ein Säufer schafft, soviel ich weiß, nur zwei Meter im Kreis
Diesem Irrglauben bin ich auch aufgesessen. Es gibt lediglich eine Begrenzung in der Art der Zulassung. Nach deutschem Recht sind Hellas ohne hintere Blinker zugelassen (dank an BMW die genau diese Teile schonmal original verbaut haben), nach europäischem Recht sieht die Sachlage schon wieder anders aus. Allerdings gibt es da lt. Aussage eines TÜV-Mokels in Bremen auch wieder eine Möglichkeit. Aber wenn es denn dann losgeht würd ich lieber vorher noch mal Kontakt zum TÜV vor Ort aufnehmen. Kellermänner oder Tigereyes waren mal ganz kurze Zeit bei einigen TÜV-Stellen ohne hintere Zusatzblinker einzutragen. Falls nicht ausdrücklich das Nümmerchen der Hellas sondern nur allgemein Lenkerendenblinker eingetragen haben, kann man "relativ" gefahrlos auf die o.g. umrüsten. Kann aber auch Ärger geben. Ich spreche dabei jetzt auch noch aus eigener Erfahrung, die hab ich nämlich schon machen müssen.
Also ich sag mal was...Kellermänner vorne gehen eh nur, wenn die Lenkerkröpfung weniger als 10 grad beträgt und dann gilt es trotzdem nur für vorn. hinten hab ich die micros von kellermann verbaut, gemäss dem Motto, die Blinker müssen "nur" beim "blinken" gesehen werden...sonst können sie fast unsichtbar sein.Ich gebe mal die Argumentation des gegnerischen Anwalts zu bedenken..."Mein Mandant hätte den Unfall vermeiden können, wenn der Motorradfahrer vorschriftmässige Blinker montiert hätte. Insofern ist dem Motorradfahrer eine erhebliche Mitschuld anzulasten"!
Fazit: Ey, ich war echt authentisch 50th-Style, aber meine Fresse is jetzt platt, das Mopped is kaputt und das Bein is auch noch ab...und Mitschuld hab ich auch noch....
nene...
Also um dieses Sicherheitsrisikos willen verbau ich lieber auch noch Blinker hinten, aber so dezent wie möglich. Möglichkeiten gibt es dazu genug.
RE: Lenkerendenblinker antworten In Antwort auf: ...Wie siehts mit dem Kellerman aus, Stilbruch ...
Ist schon sehr selten, dass einer seine Fragen selbst beantwortet...
Ja, Stilbruch !
mal kurz zu Dir......
Stilbruch auf der W ist ganz klar......
mit Integralhelm fahren....
und jetzt komm mir keiner hier mit Sicherheit..... bislang haben sich hier nur die Integralhelmfahrer als auf "die Fresse gelegt" geoutet... was belegt..... ......... ....
Kellermänner, mächtiger Stilbruch, hatten wir aber schon geklärt dachte ich. Die Problem gehen ja auch noch weiter. Die stvzo schreibt einen Mindesabstand vor, das EU-Recht nicht. Ich habe schon wegen einem Satz Blinker x-mal mit den Graukitteln telefoniert. Das ist echt nicht einfach und wenn schon Lenkerendenblinker dann ohne hintere Blinker und die klassischen Hellas. Diese Miniblinker sind zwar zugelassen, aber nur nach EU-Recht, nicht jedes Mopped vor Bj. 2000 ist nach EU-Recht zugelassen und außerdem sind diese Miniblinker so dicht beieinander, daß es da vor Gericht echt schwierig werden könnte.
ich hab hinten auch miniblinker montiert mit leicht unterschrittenem mindestabstand, hat die dekra bei der hu dieses jahr nicht die bohne interessiert.
Was hast denn fürn Bj.? Das Bike natürlich, nicht Du. Es kann ja auch sein, daß Du eine Zulassung nach EU-Recht hast, dann ist das ja auch richtig. Im Übrigen sind sich die TÜVell meist ja selber nichtmal einig. Was ich in Bremen eingetragen kriege kann in Bayern schon zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Ist nicht mir, aber weitläufig Bekannten passiert. Ich hab mir meinen TÜV ausgesucht und mit dem spreche ich Umbauten vorher ab. Das klappt eigentlich ganz gut.