Keine Ahnung --> mag schon sein. Ich koennte mir aber vorstellen das es fuer Guzzi auch eine gibt. _________________________________________ Umwege erweitern die Ortskenntnisse
In Antwort auf: was ABE hat braucht nicht eingetragen zu werden
falsch, lieber Jörg. ABE und Verwendungsliste, dann ist keine Eintragung mehr nötig, ausser bei nicht fahrzeugspezifischen Teilen, dann brauchts nur die ABE (z.B. Zusatzscheinwerfer etc.). Wie Thomas weiter oben schrieb, hatten die alten Konis mit schwarzer Feder ABE und eine entsprechende Verwendungsliste, die natürlich unsere W nicht enthielt, daher die Prozedur 2003 beim TÜV Rheinland.
ok ok war etwas fahrig ausgedrückt ... ABE für das fahrzeug an das es gebaut wird
(ausser natürlich scheinwerfer und blinker und andere teile haben die an jedes möppi dürfen - die haben dann aber auch keine gedruckte ABE zum mitführen, sondern ein entsprechendes Prüfzeichen auf dem Teil selber)
ein Raucher, man glaubt es kaum, verpestet einen ganzen Raum. ein Säufer schafft, soviel ich weiß, nur zwei Meter im Kreis