Na, das iss erstmal ne Ecke kniffliger.
Zunächst einmal sind Motorennummern seit 1972 nicht mehr in den Fahrzeugpapieren eingetragen, vorher waren sie das !
Von daher gesehen ist es erst einmal kein Problem, nen baugleichen Motor da reinzuhängen. Nun fängts erst an. Wenn die Drosselung nachträglich war, wenn also in den Papieren zunächst die offene Version eingetragen war, welche durch Begutachtung durch den TüV nachträglich gedrosselt wurde, genügt m.E. ein Austrag vom TüV. Einfach hin, Drossel iss nicht mehr drin, iss nun offen, und gut.
Wenn es allerdings werksseitig war, wirds diffiziler. Da würde ich als erstes mit nem TüV-Sachverständigen klären, ob er die Umtragung ohne Firlefanz macht, oder ob er eine Bestätigung des Herstellers haben will, ob dieser Motor eben auch in diesem Fahrgestell verbaut worden ist. Kann nämlich sein, das damals bei den PS-schwächeren Versionen auch schwächeres Fahrwerk und schwächere Bremsen verwendet wurden.
Dann würd ich checken, ob der Hersteller dafür überhaupt ne Freigabe erteilt. Wenn nicht, würde ich es gehen lassen, denn mit dem hubraumstärkeren Motor ist für das Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen. Damit auch der Versicherungsschutz für den Fall des Abflugs. Und das würd ich bei nem Mopped nie riskieren, zu schnell biste Krüppel und kriegst wegen so nem Scheiß keinen Cent.
Im Übrigen, wenn es auch keine Steuerhinterziehung ist, 500ccm sind übrigens aber keine 5000 , dann isses in jedem Fall Fahren ohne Versicherungsschutz, evtl. sogar Versicherungsbetrug, Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr ohne die erforderliche Betriebserlaubnis und Verstoß gegen die StVZO. Da würd ich lieber die Finger von lassen. Besonders heute, wo sie mittlerweile heiße Bullen auf sowas drauf ansetzen. Wie gestern gerade in RTL II gesehn.