bei dieser Sonderregelung ging es um Besitzstandswahrung, um nichts anderes. Wenn ein Fahrzeug das als Neufahrzeug exportiert wurde, gebraucht aus dem Ausland zurück kommt, war das ja bei der Wiedervereinigung nicht in der DDR zugelassen.
Ich fände es übrigens nicht einmal verwerflich, wenn die Simsons als Kleinkraftrad zugelassen werden müssten. Wenn der alte DDR Führerschein für die Dinger mit dem alten West 4er Führerschein gleichgesetzt wird sehe ich da kein Problem bei der Besitzstandswahrung. OK, dann wären es nicht die Supercoolen (weil schnellen) Mokicks, sondern die schwachbrüstigen (und hässlichen) Kleinkrafträder - wo ist das Problem? Ja, natürlich weiß ich wo das Problem ist, viele von den Möhren hätten ein Problem durch den TÜV zu kommen - wo Mokicks ja nicht hin müssen.
das die 45 km/h schwachsinnig sind und 50 km/h für alle Mokicks viel sinnvoller wäre ist dann ein ganz anderes Thema.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Ja, an die Sonderregelung der Besitzstandswahrung hatte ich nicht gedacht. Das ist natürlich ein Argument. Wenn man aber nun gemein ist, dürfte diese nur für den Besitzer gelten, der das Mokick schon während DDR-Zeiten besessen hat ... Aber es ist ja genaugenommen keine Besitzstandswahrung, die es im Zulassungsrecht meines Wissens gar nicht gibt, sondern die Beibehaltung einmal festgelegter Zulassungsbedingungen.
Zitatsondern die Beibehaltung einmal festgelegter Zulassungsbedingungen.
auch da greift das nicht für die damals exportierten Neufahrzeuge.
zu der Besitzstandswahrung gehört ja auch das ein Vererben oder Weiterverkauf möglich sein muss - sonst wird ja aus dem Gebrauchsgegenstand ein Ausstellungsstück bzw. Müll.
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auf welcher rechtlichen Grundlage hat es in den 90er Jahren eigentlich die S53 mit 60 km/h und Mokickzulassung gegeben???? Hat man da einfach nicht hingesehen?
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