bei dieser Sonderregelung ging es um Besitzstandswahrung, um nichts anderes. Wenn ein Fahrzeug das als Neufahrzeug exportiert wurde, gebraucht aus dem Ausland zurück kommt, war das ja bei der Wiedervereinigung nicht in der DDR zugelassen.
Ich fände es übrigens nicht einmal verwerflich, wenn die Simsons als Kleinkraftrad zugelassen werden müssten. Wenn der alte DDR Führerschein für die Dinger mit dem alten West 4er Führerschein gleichgesetzt wird sehe ich da kein Problem bei der Besitzstandswahrung. OK, dann wären es nicht die Supercoolen (weil schnellen) Mokicks, sondern die schwachbrüstigen (und hässlichen) Kleinkrafträder - wo ist das Problem? Ja, natürlich weiß ich wo das Problem ist, viele von den Möhren hätten ein Problem durch den TÜV zu kommen - wo Mokicks ja nicht hin müssen.
das die 45 km/h schwachsinnig sind und 50 km/h für alle Mokicks viel sinnvoller wäre ist dann ein ganz anderes Thema.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Ja, an die Sonderregelung der Besitzstandswahrung hatte ich nicht gedacht. Das ist natürlich ein Argument. Wenn man aber nun gemein ist, dürfte diese nur für den Besitzer gelten, der das Mokick schon während DDR-Zeiten besessen hat ... Aber es ist ja genaugenommen keine Besitzstandswahrung, die es im Zulassungsrecht meines Wissens gar nicht gibt, sondern die Beibehaltung einmal festgelegter Zulassungsbedingungen.
Zitatsondern die Beibehaltung einmal festgelegter Zulassungsbedingungen.
auch da greift das nicht für die damals exportierten Neufahrzeuge.
zu der Besitzstandswahrung gehört ja auch das ein Vererben oder Weiterverkauf möglich sein muss - sonst wird ja aus dem Gebrauchsgegenstand ein Ausstellungsstück bzw. Müll.
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auf welcher rechtlichen Grundlage hat es in den 90er Jahren eigentlich die S53 mit 60 km/h und Mokickzulassung gegeben???? Hat man da einfach nicht hingesehen?
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Auf der rechtlichen Grundlage des Einigungsvertrages. Da hat man sogar sehr genau hingesehen und festgestellt, dass die Mokicks mit der Klasse 5 in der BRD nur 50 fahren durften und in der DDR 60 km/h. Und die Vertreter der DDR haben sich für ihre Bürger eingesetzt, damit dieses Recht beibehalten wurde und die bis dato in der DDR zugelassenen Kleinkrafträder auch künftig unter deren Zulassungsbedingungen fahren können. Und so kam es, dass die in der DDR erstzugelassenen Kleinkrafträder in ganz Deutschland ab 16 Jahren mit dem damaligen Führerschein Klasse 5 gefahren werden konnten und 60 km/h schnell sein durften. Das wurde dann bei der späteren Klasse M beibehalten, die ansonsten die erlaubte Geschwindigkeit wieder auf 45 km/h runterstezte.
Zitat von Falcone im Beitrag #10Da hat man sogar sehr genau hingesehen und festgestellt, dass die Mokicks mit der Klasse 5 in der BRD nur 50 fahren durften und in der DDR 60 km/h.
Dass Mokicks mit Klasse 5 in der BRD 50km/h fahren durften, bekam ich nicht mehr mit. Als ich sie in den 70ern fuhr, durften sie nur 40km/h schnell sein. Ein Schwalbefahrer seinerzeit in der BRD, die gab's vereinzelt damals auch, fuhr ihnen locker mit 60(+)km/h davon, wenn sie nicht getunt waren, was natürlich keiner machte, ähem.
Ab 1. Januar 1981 galt 50 km/h, davor 40 km/h - ab ca. 2000 dann Klasse M mit 45 km/h. EU-weit vereinheitlicht. Die Fahrzeuge genießen auch hier den sog. Bestandsschutz, je nach Erstzulassungsdatum.