Das ist relativ einfach geregelt. Die einzelne Jugendherberge kann die Zahlungsmodalitäten vorgeben und mit dem Gast entsprechend vertraglich regeln. Falls keine individuelle Regelung erfolgt ist, ist der Gesamtpreis vor Ort zu zahlen. Bei verbindlicher Buchung kann eine Anzahlung i.H.v. 20 % des Gesamtpreises und 30 Tage vor der Anreise die Restzahlung verlangt werden (sofern die JUHE keine anderen Zahlungsmodalitäten vorgibt). Die JUHE selber schreibt, daß vor Ort gezahlt wird, aber eine Anzahlung verlangt werden kann. Wenn natürlich eime große Gruppe zu einem so begehrten Zeitpunkt wie Christi Himmelfahrt Zimmer blockt, kann das natürlich anders vereinbart worden sein.
In den letzten Jahren war es aber auch so, dass die Jugendherbergen eine Anzahlung verlangten. Und soweit ich mich erinnere war das bei den letzten von Jörg organisierten W-Treffen auch so, da wurden nur die Getränkerechnungen am letzten Tag beglichen. Aber wie dem auch sei, Jörg könnte doch einfach mal laut geben und die Unsicherheiten zerstreuen.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.