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Dieses Thema hat 36 Antworten
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Soulie Offline




Beiträge: 29.676

02.05.2022 10:11
Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Moin!
Souline hat ~ 250 Kilometer zu Ärzten, Kliniken etc. in 2021 zurückgelegt.
Also 125 pro Weg.
Mit wieviel Cent muss man die multiplizieren, um sie bei der Steuer anzugeben?
Gugeln hatte nix gebracht, leider.

Grüße
Soulie

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

02.05.2022 10:17
#2 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Wenn ich das richtig erinnere, 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Wobei da noch einiges dazukommen muss, damit überhaupt ein steuerlicher Effekt zum Tragen kommt.

Axel

Falcone Online




Beiträge: 113.817

02.05.2022 14:13
#3 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Ist das Kilometergeld nicht für das Jahr 2021 auf 35 Cent angehoben worden? Ich weiß aber nicht, ob das nur für Fahrten zur Arbeit oder auch für welche zum Arzt gilt. Das sagt dir doch aber dein Steuerprogramm.

Grüße
Falcone

Soulie Offline




Beiträge: 29.676

02.05.2022 15:30
#4 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Mein Steuerprogramm sagt mir leider gar nix.
Ich hab zum ersten mal mit Elster unsere Steuer (mehr oder weniger) erledigt.
Das ging unglaublich fix. Ist wohl ein spezielles Rentner Programm.
Leider hat es auch Macken. So werden Spenden nur für Parteien abgefragt
und andere Institutionen. Flutopfer? Oder wie in diesem Jahr: Ukraine?
Seltsam ...

Tommy Offline



Beiträge: 4.212

02.05.2022 15:54
#5 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Moin,
wieso gibt es für Arztfahrten überhaupt Geld erstattet? Bitte nicht falsch verstehen, ich gönne das gerne jedem. Aber begreifen tue ich so einen Schiet nicht.

Grunz, Tommy!

tom_s Offline




Beiträge: 6.231

02.05.2022 15:54
#6 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

.. einfach mal guggeln..??

Zitat
I Seite 2886) wurde die Entfernungspauschale ab dem Jahr 2021 um 5 Cent auf 0,35 € und ab dem Jahr 2024 um weitere 3 Cent auf 0,38 € angehoben. Die Anhebung gilt erst ab dem 21. Entfernungskilometer und ist bis zum Jahr 2026 befristet.



Gruß
Thomas

tom_s Offline




Beiträge: 6.231

02.05.2022 15:56
#7 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Zitat
Fahrtkosten
In der Regel kosten nicht nur Medikamente oder Behandlungen Geld. Auch die Fahrten zum Arzt oder in die Klinik müssen bezahlt werden. Und auch diese Kosten kannst du absetzen.

Mit den Öffis: Nutzt du öffentliche Verkehrsmittel, kannst du die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung eintragen. Hebe also die Fahrkarten als Nachweis gut auf.
Mit dem Pkw: Fährst du mit dem Auto, kannst du eine Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer absetzen.
Du besuchst einen Spezialisten in einer anderen, weiter entfernten Stadt? Dann kannst du neben den Fahrtkosten auch Ausgaben für Übernachtungen absetzen.



Das ist ein alter Text von der Buhl-Seite, die 30ct sind überholt



Gruß
Thomas

Grisi Offline




Beiträge: 1.392

02.05.2022 16:45
#8 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Kosten durch ärztliche behandlung, auch fahrtkosten, können aber nur abgesetzt werden, wenn diese die zumutbaren Kosten übersteigen, die da wären:

Bis 15340 euro einkommen, unverheiratet 5%, verheiratet 4%
15341 bis 51130, uv 6%, v 5%
Ab 51131, uv 7%, v 6%

Wenn die kosten diese beträge nicht übersteigen kann auch nichts steuerlich geltend gemacht werden.

Im gegensatz zu den fahrkosten für arbeitsweg, kann aber nicht nur der einfache Weg,KM geltend gemacht werden.

Grüße
Grisi

Maggi Offline




Beiträge: 48.774

02.05.2022 16:53
#9 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Wie sieht das denn aus, wenn man einen Angehörigen öfter zu einer 40km entfernten Klinik fahren muss, lässt sich das auch angeben?

--
Blog
Ich springe hoch, ich springe weit,
warum auch nicht, ich hab' ja Zeit.
Frei nach H.E.

Grisi Offline




Beiträge: 1.392

02.05.2022 17:32
#10 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Bei einem angenommenen einkommen von 15000 euro,verheiratet, sind 4% schonmal 600 euro zumutbare kosten, bei 0,35 cent pro kilometer sind das schlappe 1714 KM, also ab dem 1715 km kann man dies dann steuerlich geltend machen

Grüße
Grisi

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

02.05.2022 19:04
#11 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Zitat von Maggi im Beitrag #9
Wie sieht das denn aus, wenn man einen Angehörigen öfter zu einer 40km entfernten Klinik fahren muss, lässt sich das auch angeben?



Bei Angehörigen wird die Sache schon komplexer, weil grundsätzlich nur der Betroffene außergewöhnliche Aufwendungen ansetzen kann, d.h. in deinem Fall, wird wohl nix geben.

Du kannst natürlich z.B. den Lebensunterhalt des Angehörigen sponsorn (mir fällt der steuerliche Begriff gerade nicht ein) und die Aufwendungen ansetzen. Aber auch das sagt dir jedes handelsübliche Steuerprogramm (oder der Steuerberater).

Axel

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

02.05.2022 19:05
#12 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

@Soulie

Welches Programm nutzt du denn?

Axel

Falcone Online




Beiträge: 113.817

02.05.2022 20:01
#13 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Soulie schrieb irgendwas von einem schwarz-weißen Rabenvogel.

Grüße
Falcone

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

02.05.2022 20:52
#14 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Ich fragte nach einem STEUERprogramm, nicht nach der Abgabesoftware

Axel

PS: meines fragt mich nach solchen Dingen.

Buggy Offline




Beiträge: 20.423

02.05.2022 21:06
#15 RE: Einkommensteuer / Außergewöhnliche Belastungen Antworten

Soulie der Sparfuchs,nutzt das Abgabeprogramm als Steuerprogramm.

Gruß
Buggy




Es bleibt auch weiterhin schwierig(Walter Giller)

man darf die Hopfung nie aufgeben...

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