Fährst dann auch nicht mehr in die Schweiz? Wann ist "das Vergehen" denn in der Schweiz verjährt, wann kannst denn wieder rüber, falls...? Nun immer einen riesigen Bogen ums diebische Bergvolk fahren?
Gruß Monti
„Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.“ Loriot
Haste keine Angst, daß sie dich an der Grenze wegen des ehemaligen Vergehens zur Rechenschaft ziehen, dich nicht mehr aus der Schweiz ausreisen lassen, bis das Vergehen "gesühnt" ist?
Gruß Monti
„Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.“ Loriot
2006 wurde ich unterhalb vom Säntis mit 90 km/h geblitzt....60 waren erlaubt. Die 60 waren 3 km zuvor vor einem kurvigen Waldstück angeschrieben....arg viel mehr wären auch bei einigermaßen normaler Fahrweise gar nicht drin gewesen .....zwischen 2 Waldeinheiten wurde Landstraße kerzengerade für einige hundert Meter....links und rechts nur Wiese und da wurde ich mit unwahrscheinlichen 90 km/h geblitzt Über die Motivation genau an dieser Stelle einen gut versteckten Blitzer aufzustellen braucht man wohl kein Wort verlieren..
Da ich als Bodenseegegendbewohner doch oft genug in der Schweiz war kam für mich das ignorieren nicht in Frage
3 Monate Fahrverbot in der Schweiz pünktlich zu Saisonbeginn von Mai bis Juli 2007 500 Franken an die St.Galler Gerichtsbarkeit 250 Franken an die St.Galler Strassenverkehrsbehörde 200 völlig überflüssige Euro für die Rechtsberatung durch einen Schweizer RA
Ich geh mal davon aus das es in den vergangenen 13 Jahren nicht billiger wurde