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Dieses Thema hat 28 Antworten
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 W650/W800 Technik Bereich
Seiten 1 | 2
Holgi01 Offline



Beiträge: 15

09.10.2019 12:17
Vorstellung - und Zulassungsprobleme beim Import-W Antworten

Servus,

lese schon 'ne Weile hier mit und wollte mich auch endlich mal kurz vorstellen. Heisse Holger, bin 51, stamme aus Wiesbaden und lebe von berufswegen her schon länger 'im Exil' in Aalen (in der Nähe von Ulm). Fahre Motorrad seit ich 16 bin.... meine verflossenen: Honda MB8, 2x XL185, XL250, Kawa KLX650, 2x KTM LC4, 2x Harley Sportster (nie wieder!), XR600, XL600R, XR400R aktuell eine Triumph Scrambler Bj. 2006 (Vergaser) und seit Juni d.J. besitze ich noch eine wunderschön erhaltene W650 Bj. 1999 die ich auf etwas abenteuerlichen Wegen aus U.K. bekommen habe. Und so wie es aussieht, werde ich wohl keine deutschen Papiere für das gute Stück bekommen, obwohl sie aktuell gültige britische Papiere und MOT Test (=britischer TÜV) besitzt.
Die frühe Rahmennummer (EZ April 1999 in Japan) stammt aus dem japanischen Nummernkreis (startet direkt mit EJ650Axxxx und nicht EKEJ650A....) und die Argumentation des TÜVs lautet ganz simpel: "Japan hat keine EU Abgasnorm, daher können wir da keine Euro1 Schadstoffklasse hinschreiben also gibts keine Papiere". Ich habe mir nun über meinen Händler (der hat Triumph und Kawasaki, so ein Zufall) eine Bescheinigung von Kawasaki kommen lassen aus der hervorgeht, dass die EJ650 mit "Motortyp/Antrieb: EJ650AE" die EGBE/ABE Nr. xxxx hat. Da auf meinem Motor "EJ650AE" eingeschlagen ist will sich mein Händler die Tage nochmal mit seinem Haus-TÜV'ler unterhalten, macht mir jedoch wenig Hoffnung. Meine Alternativen wären: auf anderen Rahmen umstecken oder schlachten. Beides war so nie geplant, eigentlich würde ich mir das gute Stück gerne ein kleines bisschen modifizieren (Stolle, klein bisschen anderes Heck und Sitz) und dann Spaß damit haben. An dieser Stelle kann ich nur jedem abraten, sich auf Importe außerhalb der EU oder gar U.K. einzulassen (in den U.K. V5 Papieren steht für Fahrzeuge älter 10 Jahe NIE eine Abgasnorm oder Abgaswerte). Zwar schreibt der TÜV-Süd auf seiner Homepage sinngemäß "Fahrzeug aus dem nicht EU Ausland - kein Problem, hierzu gibt es den §21" aber de facto wird das nicht (mehr?) praktiziert. Wenn keine EU Dokumente vorliegen (am liebsten ist denen natürlich die CoC... welche es aber erst ab ca. 2001 von den meisten Japanern gibt) legen die KEINE Schadstoffklasse fest und stellen kein §21 Gutachten aus. Das ist nun der zweite Fall diesbezüglich, den ich habe. Ich hatte das Thema schon mal mit einer Import CB400SS und obwohl ich ein Honda Datenblatt mit Abgaswerten vorgelegt habe, wollte der TÜV das gute Teil keiner Schadstoffklasse zuordnen (wo ist denn da das Problem? Rüssel in den Auspuff, Werte ablesen, mit Datenblatt vergleichen - passt oder passt nicht. Gäbe es hierfür eine CoC, bräuchte man ja den §21 nicht umgekehrt ist der §21 dazu da, nicht CoC Fahrzeuge zuzulassen und wenn dann Schadstoffwerte vom Hersteller genannt sind, sich nicht zu "trauen" nachzumessen und sich darauf zu stützen...). Seufz.

Also, mal sehen, was draus wird. Gruß, Holger

w-paolo Offline




Beiträge: 25.134

09.10.2019 12:57
#2 RE: Vorstellung Antworten

Grüss Dich, Holger.

Ist leider sehr betrüblich, was Du da so berichtest.
Aber vielleicht lässt sich ja noch etwas retten, und Falcone weiss einen Rat ?

Trotzdem: Herzlich w-illkommen hier bei den Verrückten.

Paule, aus Darmstadt.


PS.
Vielleicht sieht man Dich ja mal am KORNSAND, wäre schön.

Es gibt nur einen Jahrhundert-Reifen !

gerry Offline




Beiträge: 3.938

09.10.2019 14:11
#3 RE: Vorstellung Antworten

Ich denke auch Falcone könnte entsprechenden Rat geben.

Zitat von w-paolo im Beitrag #2
Vielleicht sieht man Dich ja mal am KORNSAND, wäre schön.


Bisschen weit zum Kornsand von Ulm aus.

Gruß Gerry



zzzz

w-paolo Offline




Beiträge: 25.134

09.10.2019 16:32
#4 RE: Vorstellung Antworten

Zitat
...Bisschen weit zum Kornsand von Ulm aus.


Ei wanner doch-awwer aus de Lanndes-Haubdschdadd schdammd !!!

De Paull.

Es gibt nur einen Jahrhundert-Reifen !

Falcone Offline




Beiträge: 112.430

09.10.2019 17:45
#5 RE: Vorstellung Antworten

Erst mal herzlich willkommen, Holger!

Aber leider weiß ich da auch keinen Rat mit einfacher Lösung.
Unterliegen die Fahrzeuge baujahresbedingt schon entsprechenden Abgasklassen, reicht es bei Drittland-Importen leider nicht, einfach die Abgase im Stand zu messen. Es müsste ein kompletter Prüfstandslauf entsprechend der bei dem Baujahr geltenden Fahrzyklen durchgeführt werden. Das lohnt definitiv nicht.
Erst wieder, wenn das Fahrzeug aufgrund des Baujahres ein CoC-Papier hat, ist die Zulassung einfach.
Normalerweise unterliegen aber UK-Motorräder auch den EU-Abgasnormen und haben je nach Baujahr schon die CoC-Papiere bzw waren 99 auch schon EU-konform. Ich gehe davon aus, dass du hier einen Eigenimport besitzt, Umzugsgut eines Japaners oder ähnliches.
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) des TÜV oder der Dekra kann dennoch entscheiden, ob er eine Vollabnahme durchführt und deine W analog einer EU-W650 begutachtet. Solch einen Prüfer muss man aber erst mal finden.
Eventuell könnte eine Nachfrage bei Carlo von www.zweirad-doetsch.de hierbei weiterhelfen. Dort kennt sich ein Dekra-Prüfer mit den W aus.
Es gäbe auch die Möglichkeit, deine W mit Auspuff und Vergaser einer EU-W umzurüsten und diese EU-konforme Umrüstung anhand der ABE zu belegen.
Die aufwändigste Möglichkeit ist natürlich, das Motorad zu zerlegen und alles in einen EU-Rahmen einzubauen. Ein 99er Rahmen wird sich schon finden

Lass mal hören, wie es weitergeht.

Grüße
Falcone

Holgi01 Offline



Beiträge: 15

09.10.2019 19:57
#6 RE: Vorstellung Antworten

Vielen Dank für Eure Antworten.

Richtig, WI wäre nicht weit von Kornsand. Ich bin aber eher selten mit dem Mopped in WI.

Falcone, was Du schreibst ist schon richtig mit den Testzyklen. Dann sollte das aber fairerweise auf der TÜV-Süd Homepage so vermerkt sein, dass sich ein Privatmensch sicherlich keinen §21 mehr leisten kann bzw. zwingend mit einem kostspieligen Prüfstandlauf verbunden ist. Ob das Fahrzeug sonst technisch einwandfrei ist (klassischer §21), spielt inzwischen scheinbar nur noch eine untergeordnete Rolle, *hauptsache* die Emissiosangabe ist nur korrekt. Weiterhin bin ich auch der Meinung, dass es hier einen Bestandsschutz geben müsste: das Fahrzeug wurde IN DER EU zugelassen. Die EU Zulassung war übrigens erst 2018 und nicht '99. Folglich hätten die dortigen Behörden die Emissions-Sache regeln müssen. Ist nicht passiert, eine Zulassung ist trotzdem erfolgt und damit ist das Ding nun mal in der EU und darf dort bewegt werden. Vermutlich könnte man über das Regierungspräsidium hier eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Aber was für ein Aufwand. Vielleicht bringt die von mir erwähnte Bescheinigung "Antrieb/Typ EJ650AE" mit zugehöriger ABE-Nr. was. Man sollte hier nicht vergessen, dass die Japaner auch Abgasnormen haben, und diese meines Wissens nach zu der Zeit schon "strenger" als die Euro1 Norm war. Ist denn Motor, Vergaser, Auspuff des EU-Modells tatsächlich anders als in Japan? In dem ebenfalls von Kawasaki bereit gestellten Datenblatt zu dieser Rahmennummer (Hubraum, Leistung) stimmen diese Daten zumindest mit dem EU Modell überein.

Bisher konnte ich keinen '99er Rahmen ausspähen :(

3-Rad Online



Beiträge: 34.494

09.10.2019 20:19
#7 RE: Vorstellung Antworten

So, jetzt aber.

Ich hab noch einen Rahmen. Kann nur gerade die Zulassungsbescheinigung Teil eins nicht finden.

Holgi01 Offline



Beiträge: 15

10.10.2019 07:01
#8 RE: Vorstellung Antworten

Moin, habe Dir ne PN geschrieben

Falcone Offline




Beiträge: 112.430

10.10.2019 08:35
#9 RE: Vorstellung Antworten

Zitat
Ist denn Motor, Vergaser, Auspuff des EU-Modells tatsächlich anders als in Japan? In dem ebenfalls von Kawasaki bereit gestellten Datenblatt zu dieser Rahmennummer (Hubraum, Leistung) stimmen diese Daten zumindest mit dem EU Modell überein.



Ich gehe davon aus, dass der Motor nicht anders ist, bei Auspuff und Vergaser könnte das schon anders aussehen. Beim Vergaser kann die Düsenbestückung anders sein, ggf auch die Bezeichnung. Beim Auspuff gehe ich davon aus, dass der für Europa eventuell eine andere Prägung aufweist. Da ich aber nur die deutschen Unterlagen habe, kann ich das nicht mit Gewissheit sagen. Du kannst mir ja mal deine Unterlagen mailen, die du von Kawa bekommen hast, dann kann ich vergleichen. Vielleicht auch ein Foto von der Prägung des Auspufftopfes.
Japan hat zwar auch strenge Abgasnormen, aber andere Messverfahren. Es kann also Abweichungen geben.

Grüße
Falcone

Holgi01 Offline



Beiträge: 15

10.10.2019 20:18
#10 RE: Vorstellung Antworten

Hi nochmal,
anbei die von Kawasaki Deutschland erhaltenen Dokumente. Das Bild wurde von Kawasaki Deutschland an meinen Händler gefaxt. Hier steht "Antriebsmaschine/Typ Kennzeichnung: EJ650AE" mit der EGBE/ABE Nr. und auch bei Fahrzeug-Typ: EJ650A. Beides steht so auch in meinen britischen Papieren und auch mein Motor trägt die EJ650AE.. Schlagzahl. Der TÜV würde m.M.n. also kein Riskio eingehen, neue Papiere auf Basis der vorliegenden Dokumente auszustellen, da es ja nicht willkürlich geschieht, sondern Nachweise eingeholt wurden sowie das Fahrzeug bereits amtlich in der EU zugelassen ist. Seis drum. Das zweite Dokument wurde mir so 1:1 von Kawasaki Europe Niederlande zugestellt. Mein Auspuff schaut 1:1 aus wie der "deutsche" Typ, hat jedoch überhaupt keine Prägung. Wäre jetzt nicht so das Problem, die Töpfe noch umzustecken. Gruß, Holger

Dateianlage:
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DATA SHEET EJ650-A1.pdf
Angefügte Bilder:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
 w650DatenKawa.jpg 
Sprinter7 Offline




Beiträge: 3.270

11.10.2019 07:44
#11 RE: Vorstellung Antworten

Ich würde zum Ummelden direkt zu einer Zulassungsstelle gehen.*) Warum zum TÜV? Bei Kawasaki Europe bekommst Du eine CoC ausgestellt. Du hast zudem bereits eine europäische Zulassung.
Damit hast Du alles Benötigte in der Hand.
Die Reifenbindung lässt sich noch nachträglich ändern/erweitern.
Good luck!

* Bei meiner niederländischen W800 haben die kurz nachgeschaut, ob sie auf Daten einer anderen W800 zurückgreifen könnten - zufälligerweise fanden sie die meiner Erstmaschine - die konnten sie dann übernehmen und gut war's. Die CoC Papiere habe ich mir dann nachträglich besorgt.

Gruß!
Sprinter

Holgi01 Offline



Beiträge: 15

11.10.2019 08:16
#12 RE: Vorstellung Antworten

Nein, ich hatte bei Kawasaki Europe nach der CoC gefragt und da hieß es, zu diesem Rahmen/Baujahr (1999) gibt es noch keine CoC. Alles, was ich von denen kriegen konnte, war das o.g. Datenblatt. Einfach zur Zulassungsstelle gehen funktioniert auch nicht, weil ich eine gültige HU benötige. Der britische "MOT Test" wird hier nicht anerkannt. Also bleibt mir der Weg zum TÜV nicht erspart, und die können keine HU machen, weil das Ding keine Papiere hat und somit beisst sich die Katze selbst in den Schwanz...

Falcone Offline




Beiträge: 112.430

11.10.2019 09:06
#13 RE: Vorstellung Antworten

Ja, so ist der Werdegang. Die erste Serie hat noch kein CoC. Das funktioniert also so nicht, wie Sprinter vorschlägt.
Eine HU alleine reicht da ja auch nicht aus, denn du brauchst ja eine Begutachtung zur Erstellung einer Betriebserlaubnis.

Dennoch ist möglicherweise der TÜV, den du aufgesucht hast, ein wenig zu unflexibel. Sie halten sich zu exakt an den Vorschriften fest. Dagegen ist schlecht was zu sagen, sie sind genau genommen im Recht.
Wie oben schon beschrieben und wie vom TÜV auch begründet, stört man sich an den nicht EU-konformen Emissionen (Abgase/Geräusche).
Von Kawasaki hast du ja das ausführliche Datenblatt bekommen.
Das ist zwar ganz schön, aber aus diesem Datenblatt gehen zwar alle für Werkstätten notwendigen technischen Daten hervor, aber nicht unbedingt das, was der TÜV bezüglich der Abgas- und Geräusch-Emissionen gerne sehen möchte. Die Daten sagen ja nichts über die verwendeten Bauteile und deren Kennzeichnung aus. Da war bei Kawasaki vielleicht der Lehrling mit der Beantwortung deiner Anfrage betraut worden
Hilfreich ist für dich die EU-ABE, ausgestellt in den Niederlanden mit der Nummer e4*92/61*0010*00.
Aus dieser ABE geht z.B. hervor, dass die Vergaser vom TYP Keihin CVK34 die Bezeichnungen G489 bzw G517 tragen und dass der Auspuff mit KHI K 388 gekennzeichnet ist
Ebenso geht daraus hervor, dass der EU-Luftfilterkasten die Bezeichnung KHI 118 trägt.
Zudem sind alle, aber auch alle Bauteile genau und mit Zeichnung beschrieben, so dass der TÜV jede Abweichung sofort erkennen kann.
Wenn du also diese drei Bauteile auf Nummerngleichheit überprüfst und bei Abweichung gegen europäische Teile auswechselst (beim Auspuff ist das ja schon als notwendig erkannt), sollte der TÜV-Sachverständige ja anhand der ABE erkennen, dass es keine Abweichungen mehr gibt.
Die ABE (korrekte Bezeichnung ist "EEC Vehicle Type-Approval Certificate e4*92/61*0010*00") kann jede TÜV-Stelle auf ihrem Computer abrufen.

Meine Empfehlung ist dann noch, zu überlegen, ob es nicht ganz sinnvoll ist, die Prüfstelle zu wechseln. Zum Beispiel über die Firma Dötsch in Thüringen.

(Ich verschiebe den Beitrag mal ins Technikforum und gebe ihm eine Titelerweiterung, denn das ist ja ein Thema, das vielleicht auch mal für andere interessant sein könnte. Admin)

Grüße
Falcone

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

11.10.2019 09:18
#14 RE: Vorstellung - und Zulassungsprobleme bei Import-W Antworten

Hach, da muß einem Bürokraten doch das Herz aufgehen, bei den ganzen "allerwichtigen Regularien"!

Wenn ich das so lese, dann beschleicht mich das Gefühl, daß England mit dem Brexit vielleicht doch nicht "gar so falsch" liegt...


Mein Mitgefühl haste jedenfalls und ich wünsch dir viel Glück im Dickicht des "institutionalisierten Irrsinns".
Wer prüft eigentlich die "Prüfstellen" oder das "Kraftfahrtbundesamt"? (Mein ja nur, wo sie doch so "sauberen Dieseln" des VW Konzerns in Form der "Betriebserlaubnisse" die Absolution erteilten, aber einem ehemals in Europa zugelassenen Moped wegen "Abgasbestimmungen" nicht?)
Schildbürger waren wohl doch eher mit Vernunft gesegnet.




Gruß
Monti

„Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.“ Loriot

Holgi01 Offline



Beiträge: 15

11.10.2019 10:30
#15 RE: Vorstellung Antworten

Falcone, das ist wohl die kompetenteste Antwort, die ich je in einem Forum bekommen habe, vielen Dank!!!!!
Ich werde am Montag, wenn ich wieder daheim bin (Veterama Wochenende :) ), die Nummern überprüfen. Bzgl. Auspuff muss ich dann aber wohl die Töpfe tauschen.

Zitat von Falcone im Beitrag #13
Die ABE (korrekte Bezeichnung ist "EEC Vehicle Type-Approval Certificate e4*92/61*0010*00") kann jede TÜV-Stelle auf ihrem Computer abrufen.

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich mir das also nicht von Kawasaki anfordern, sondern der TÜV kann das einsehen?

Zitat von Falcone im Beitrag #13
Meine Empfehlung ist dann noch, zu überlegen, ob es nicht ganz sinnvoll ist, die Prüfstelle zu wechseln. Zum Beispiel über die Firma Dötsch in Thüringen.

Das ist leider nicht so einfach. Zwar gehe ich zwecks HU schon lange nicht mehr zu dieser Prüfstelle, sondern zur DEKRA. DEKRA und Co. dürfen ja auch seit diesem Jahr den §21 machen. Fragt man aber danach, heisst es seit Anfang des Jahres nur "dürfen wir zwar, machen wir aber nicht, weil unser Personal noch geschult werden muss". Zuletzt habe ich vor 4 Wochen danach gefragt. Und mit dem Anhänger von mir aus nach Thüringen... da bin ich gerade (noch) nicht verzweifelt genug, behalte das aber im Hinterkopf.

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