ZitatWenn ich das richtig verstehe, muss ich mir das also nicht von Kawasaki anfordern, sondern der TÜV kann das einsehen?
Der TÜV sollte das im Computer haben. So kenne ich das. Manchmal sind die Prüfer aber etwas unwillig (oder unwissend?). Eigentlich muss das bei Kawasaki auch vorliegen. Ich kann aber nicht sagen, ob sie dir das rausgeben. Am besten mal anfragen.
Richtig, Dekra, GTÜ und KÜS dürfen das auch machen, sind aber vor Ort meist noch nicht so weit. In den neuen Bundesländern war dafür schon immer die Dekra zuständig, so auch in Thüringen bei Dötsch. Dass du die lange Fahrt nicht so gerne machst, kann ich nachvollziehen. Behalte dir diese Möglichkeit halt vor, wenn es bei dir nicht klappt. Der TÜV-SÜD ist halt manchmal etwas bockbeinig - aber letztendlich kommt es auf hauptsächlich den Prüfer und sein "Wollen" an, weniger auf die Organisation.
Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #14Hach, da muß einem Bürokraten doch das Herz aufgehen, bei den ganzen "allerwichtigen Regularien"! Wenn ich das so lese, dann beschleicht mich das Gefühl, daß England mit dem Brexit vielleicht doch nicht "gar so falsch" liegt... Mein Mitgefühl haste jedenfalls und ich wünsch dir viel Glück im Dickicht des "institutionalisierten Irrsinns". Wer prüft eigentlich die "Prüfstellen" oder das "Kraftfahrtbundesamt"? (Mein ja nur, wo sie doch so "sauberen Dieseln" des VW Konzerns in Form der "Betriebserlaubnisse" die Absolution erteilten, aber einem ehemals in Europa zugelassenen Moped wegen "Abgasbestimmungen" nicht?) Schildbürger waren wohl doch eher mit Vernunft gesegnet. Gruß Monti
TÜV Süd hat ja eine dicke Klage wg. des Staudammbruchs im Südamerika am Hals...
TÜV-Zertifizierungen beziehen sich im allgemeinen mehr auf das formale Verfahren als auf die Prüfung der tatsächliche Gegebenheiten,
wie wir hier im konkreten Falle sehen. Ich war froh einen kompetenten Motorradprüfer zu kennen, der Umbauten per Gutachten abnahm, die ich niemals durchgewunken hätte.
Ja, ohne solche Leute geht es nicht. Leider ist mein ehemaliges Netzwerk inzwischen weitgehend zerfallen, schlicht, weil die guten Leute mit Sachverstand schon im Ruhestand sind. Der Nachteil des Älterwerdens ...
Zitat von Falcone im Beitrag #13Aus dieser ABE geht z.B. hervor, dass die Vergaser vom TYP Keihin CVK34 die Bezeichnungen G489 bzw G517 tragen
Verfl***, der verbaute Vergaser Typ Keihin CVK trägt die Nummer G470 Airboxnummer stimmt (immerhin), Auspuff suche ich gerade und habe schon paar Angebote. Teilemarkt und Beratung hier sind echt top
Guten Morgen, ich habe noch eine Frage zu meinem "Fall": In Falcon's Antwort steht "EEC Vehicle Type-Approval Certificate e4*92/61*0010*00", in dem von mir angehängten Datenblatt, welches Kawasaki Deutschland an meinen örtlichen Händler gefaxt hat und meiner vorherigen Antwort angehängt ist, ist e4*92/61*0010*01 zu lesen. Tippfehler oder letzte Ziffer irrelevant? Gruß, Holger
Kein Tippfehler. 00 ist die erste Betriebserlaubnis für die 99er W650. 01 ist dann die folgende zweite BE, die mir aber nicht bekannt ist. Für welches Modell genau bzw. ab wann die gilt, weiß ich nicht. 07 beispielsweise ist die für die Dickachser ab 2004. Es gab also laufend kleinere Nachbesserungen. Wenn du die Blätter hast, könntest du sie mir mal zumailen. Ich kann dann vergleichen. Ich denke aber, das ist irrelevant.
Hi, vielen Dank für die Aufklärung. Nein, ich habe keine Einsicht in diese Blätter. Mich hätte in erster Linie selbst interessiert, ob da noch andere Vergasertypen drin stehen bei nachfolgenden Versionen. Ich versuche, meinen TÜVer zu "überreden", ob er mit "Keihin CVK34" schon zufrieden sein kann. Diesen habe ich gem. Datenblatt Kawa Europe drin und CVK steht auch auf dem Gaser drauf, 34 wäre ja der Durchmesser, oder? Die Nummer seitlich links stimmt dann nicht bei mir. So wie ich das sehe, wäre ein "deutscher" CVK34 G489 bzw G517 schwer zu beschaffen. Gruß, Holger
Ja, 34 ist der Durchmesser. Aber warum sollte ein deutscher Vergaser hier in Deutschland schwer zu beschaffen sein? Es gibt doch genügend W-Gebrauchtteile auf dem Markt. Ich hoffe dennoch, dein TÜV-Prüfer ist einsichtig und ist mit CVK34 zufrieden. Würde die Sache für dich deutlich leichter machen. Versuche doch mal, deinen Händler zu überreden, dir Kopien der Blätter zu überlassen - oder die Datei.
So, was lange währt wird endlich gut. Mein TÜV'ler hatte mich letztlich an "datenblatt@tuev-sued.de" verwiesen, ich sollte mit denen doch mal klären, ob es für meine Rahmennummer vielleicht ein Datenblatt gäbe (keine Ahnung, warum er nicht selbst seinen Kollegen anrufen konnte/wollte - egal). Nach meiner Email Anfrage dort hat mich dann ein ziemlich sachverständiger Mensch zurück gerufen und genau das gesagt, was Falcone hier schon geschrieben hat. Er sagte so ziemlich wortwörtlich "da muss doch Ihr Prüfer vor Ort nur in die e4*92/61*0010*00 rein schauen und die Nummern abgleichen - die Arbeit kann ich ihm von hier aus nicht abnehmen" und er hat mir das mit Motornummer, Vergasertyp, Airboxnummer und Auspuffnummer so bestätigt.
Nachdem mir hier über das Forum dann eine originale Auspuffanlage mit Nummer leihweise (coole Sache!!) zur Verfügung gestellt wurde, musste ich 'ne ganze Weile auf einen TÜV-Termin zum §21 warten, da der Prüfer erst krank, und dann im Außendienst war. Ich hatte ihm im Vorfeld von besagtem Telefonat und Nummernabgleich berichtet und er meinte, wenn die Nummern so stimmen, wäre das kein Problem. Nagut.
Vorgestern war es dann soweit. GOTTSEIDANK war er mit CVK34 beim Vergaser zufrieden, wobei das CVK ja drauf steht und die "34" anhand des Außendurchmessers abgeschätzt wurde. Er hätte sich durchaus auch noch an der falschen Schlagzahl aufhängen können (soll: G497.... ist: G470). Die übrigen Nummern stimmten ja, dank Auspufftausch, alle. Die fehlende "E" Markierung auf den Blinkergläsern hat er großzügig toleriert, da die Dinger ja ganz offensichtlich im richtigen Takt und sehr hell blinken. Ein fehlendes Typenschild ging als geringfügiger Mangel durch - da hatte ich vor lauter "Aufregung" gar nicht mehr dran gedacht. Eine Schrecksekunde (für mich) war dann, dass der Motor bei ausgeklapptem Ständer nicht aus geht, wenn man den Gang einlegt (so ist das bei Honda und meiner Triumph). Er meinte dann nur "fahren Sie mal los" und -plopp- war die Mühle aus :-) also alles gut. Es musste dann noch eine Ausnahmegenehmigung §70 für die nur 12-stellige Rahmennummer zusätzlich ausgestellt werden ("Rahmennummern sind hierzulande 17 stellig" - Zitat). ASU hatte sie mit Bravour bestanden (gerüchteweise galten 1999 in Japan bereits strengere Normen als in Europa) und am Ende des Tages ging ich mit einem dicken Packen an abgestempelten Papieren und €169 ärmer und völlig durchgeschwitzt aus der TÜV-Filiale raus und habe das gute Stück wieder in den Hänger geladen. Gestern, beim Gang zur Zulassungsstelle, diskutierten die Damen dann eine ganze Weile über meinen Packen an TÜV Unterlagen, aber es gab dann außer €89 an Gebühr keine weiteren Überraschungen mehr. Es stehen die abgeglichenen Nummern nun in der Zulassungsbescheinigung mit drin (sinngemäß Vergaser CVK34, LuftfitlerNr. AuspuffNr, Motortyp EJ650AE) aber das steht genau so ja auch in der o.g. EG-ABE drin - so what?
Das Ding ist nun also zugelassen! Einen ganz herzlichen Dank an alle, die hier mit diskutiert haben und an den Auspuffverleiher :)