Immer wieder überraschend, unsere Freunde vom Technischen Überraschungsverein ...
Die Reifen an Anjas W-Gespann waren fällig. Da waren noch die originalen Solreifen drauf, ich glaube es waren Roadattec (sind bereits entsorgt). Ich habe also Gespannreifen bestellt, (3.50-19 und 4.00-18) und montieren lassen. Damit ist Anja dann zum TÜV gefahren, die HU war auch dran, mit der Bitte die Gespannreifen einzutragen.
Geht nicht !
Warum? Nunja, das Gespann hat laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Spalte T eine Höchstgeschwindigkeit von 178 Km/h eingetragen, soviel dürfen die Reifen nicht. Eintragung ginge nur, wenn der Prüfer ein Gutachten incl. Fahrprobe erstellt, das wäre aber sehr teuer ...
das Rad vom Beiwagen (laut Papieren übrigens ein Velosolex-Beiwagen einen Gespannreifen hat, interessierte nicht - der ist ja eingetragen .
Auch der hinzugezogene Oberprüfer ließ sich nicht überzeugen, jetzt kommen wieder die 100/90-19 und 130/80-18 drauf, und die TÜV-Welt ist wieder in Ordnung.
Da ist entweder beim Gespanngutachten, oder bei der Straßenverkehrsbehörde geschlampt worden. Wenn das Gutachten noch existiert, dort nachschauen. Der Prüfer testet die Höchstgeschwindigkeit mit Beiwagen. Liegt bei der W dann meist so um die 130 km/h und das wird dann eingetragen. Such dir einen Prüfer der Ahnung hat, oder noch besser, geh zum Warnke.
Zitat...such dir einen Prüfer der Ahnung hat, oder noch besser, geh zum Warnke...
Hätte/würde ich, aber Anja hat die Faxen dicke. Jetzt sind die Räder beim Reifenmontierer und kriegen die gewünschten Größen. Die neuen Gespannreifen kommen dann irgendwann auf mein Gespann, da war die Eintragung ja kein Problem.
Da würde ich mir auf jeden Fall mal einen Prüfer suchen, der das austrägt, gerade beim Gespann ist das extrem lästig, wenn man nicht dauernd illegal unterwegs sein will.
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