Ich habe da "so eine W" und brauche mal ein wenig erfahrung von Tuevauskennern.
Zu Zulassung 1 und 2 habe ich noch einen Brief bekommen vom 23.11 2017 in dem eine Hauptuntersuchung nach Pragraph 29 StVZO durchgefuehrt wurde. Auserbetriebsetzung war am 1.12.2017
Das Hu Ergebniss Zeigt erhebliche Maengel, und Plakette nicht erteilt (hipster Reifen und kein Rueckstrahler)
meine Frage: kann ich damit eine "normale" tuevpruefung machen? oder muss ich noch was "besonderes" beachten, bzw eine besondere Pruefung absolvieren?
Wie komme ich zum tuev? auf dem Haenger ist eine Moeglichkeit, aber, habe ich mit dem Konstrukt Zeitstress?
transport zum tuev ist das geringste Proplem, Ich bin eher neugierig ob ich eine Normale HU mache und gut ist, oder ob ich eine erweiterte machen muss ... :)
Wenn die HU nicht bestanden wird, hat man einen Monat Zeit, das Moped zur Nachuntersuchung vorzuführen. Der Monat ist rum, also machst du eine ganz normale HU.
Edit meint, du solltest dir das hier mal anschauen. Da ist eigentlich alles beantwortet!
Eine Außerbetriebsetzung/Stilllegung hat sicher nicht stattgefunden, sondern wohl nur eine ganz normale Abmeldung. Du hast ja noch Zul.Bescheinigung I und II vorliegen. Mit der ZulBesch.I musst du einfach nur zur HU, egal bei welcher Prüforganistation. Es gibt dazu keine Zeitvorgabe oder Frist. Es gibt nur eine Art von HU. Erweiterte HU, Vollabnahme oder wie auch immer das im Volksmund heißt, ist schon seit Jahren abgeschafft. Wenn du einen bestehenden Versicherungsschutz hast, also dir die Deckungszusage deiner Versicherung vorliegt, kannst du auch mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug direkt zur HU oder zur Zulassungsstelle fahren, allerdings muss dazu das Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.
Zitat von Falcone im Beitrag #7 Es gibt nur eine Art von HU. Erweiterte HU, Vollabnahme oder wie auch immer das im Volksmund heißt, ist schon seit Jahren abgeschafft.
Mit der Abschaffung der Rückdatierung der Gültigkeit der HU hat der TÜV den sogenannten erweiterten Prüfaufwand eingeführt.
Bin beispielsweise mit meiner Mille GT, 11 Monate zu spät zur Prüfung. Ich musste 20 % mehr an Gebühren zahlen. Die Prüfung selber hat aber genauso kurz gedauert wie immer
Deswegen bleibt eine HU aber immer noch eine HU. Die sogenannte Vollabnahme nach 1,5 Jahren gibt es nicht mehr, eine erteilte Betriebserlabnis erlischt nicht mehr nach einer gewissen Zeit. Lediglich die Gebühren sind höher, wenn man überzieht, damit die Prüforganisationen nicht der Armut anheim fallen.