Ich hatte eine Kurze unterredung mit der Zulassungstelle.
ich Fange mal von hinten an: die brauchen ein Datenblatt oder ein COC Papier. dann kann ich die Zulassen. hintergrund ist Folgender In Dortmund (Zulassungsbehoerde) hat wohl ein Mann und eine Frau gearbeitet die Gemeinsam zulassungen fuer Fahrzeuge ausgestellt haben fuer die es keine "grundlage zur zulassung " gibt. Deshalb Stehen "erstmal alle Fahrzeuge die von den fraglichen Personen bearbeitet wurden" und generalverdacht. Da das Motorrad in einer "scheune" (ich hatte den Eindruck das ist ein Gattungsbegriff fuer Fahrzeuge die von Besitzern vergessen wurden, und keine Papiere mehr haben ) "gefunden" wurde (und der von Falcone beschriebene Prozessund keinerlei Historie bekannt ist wird ein Papier gebraucht um zu beweisen das es legal zugelassen werden kann.
Auf gut deutsch: da hat ein mitarbeiter Massenhaft US karren zugelassen die halt nix auf europaeischen Strassen zu suchen haben. und bei dem Mopped hat er halt mal als beifang auch nicht darauf geachtet. der Vorbesitzer wurde schriftlich darueber informiert und hat als reaktion das mopped abgemeldet. und an jemanden weiterverkauft. der hat es mir angeboten, weil zu jung, zu japanisch und nicht original genug, und ich wuesste doch sicher was damit anzufangen.
Ich werde versuchen das Papier beizubringen.
Da ich sicher was vergessen habe, gerne nachfragen ...
Es stellt sich allerdings Folgende Frage. das Mopped hat die nummer aa00595x und ich habe aber noch einen Rahmen mit der nummer aa00010x (mit Brief) Soll ich umruesten ?
-- volki
Wer Roller fährt hat sein Leben nicht mehr im Griff.
Bevor du dir die Arbeit eines Umbaus machst, würde ich bei Kawasaki anfragen, ob es möglich ist, dir ... a) ein CoC-Papier auszustellen (was ich nicht glaube) oder b) sie dir bestätigen, dass diese W ABE-konform ist. Dazu können sie eine Kopie der Typgenehmigung (ABE) e4*92/61*0010*00 beglaubigen und beilegen. Das wäre der übliche und legale Weg, die Konformität eines Fahrzeuges nachzuweisen.
Zitat von Falcone im Beitrag #32Wenn du ein Fahrzeug ohne Papiere hast, ist es immer noch wie früher: ... fährst zu einer Prüforganisation (im Westen TÜV, im Osten Dekra) und lässt eine HU machen, zu der ein Datenblatt als Grundlage zur Erteilung einer (neuen) Betriebserlaubnis nach §21 StVZO erstellt wird. Dann zur Zulassungsbehörde, die daraufhin die Betriebserlaubnis erteilt und die Zul.Besch I und I ausstellt.
Zitat von neuernick im Beitrag #47Moin die brauchen ein Datenblatt
Öhhhmmm... Ich würde mal zum TüV fahren, wo die HU gemacht worden ist und fragen, ob die das von Martin und der Zulassungsstelle erwähnte Datenblatt ausstellen. Ich denke, daskostet zwar wieder, aber die brauchen ja die HU nicht nochmal zu machen und so könnte es schnellergehen, wie wenn man noch mit Kawa rumeiert. Oder sehe ich das falsch?
Du bringst da was durcheinander. Ein Datenblatt wird ja nicht benötigt, da die Daten ja vorhanden sind. Benötigt wird eine Konformitätsbescheinigung, also eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug mit der FIN den EU-Zulassungsbestimmungen entspricht. Das ist entweder die ABE oder das CoC-Papier. Da es 99 noch kein CoC für die W gab, muss es die o.a. ABE sein.
naechste woche werde ich noch mal nachfrafgen ob der Dortmunder Sperrvermerk raus ist.
geloest wurde das durch die Hilfe eine sehr netten und Kompetenten Verkaeufer. Der hat bei Kawa eine Bescheinigung bekommen das das Mopped der EG typ nummer entspricht.
will jemand eine W mit weniger als 2000 Km Kaufen ?
-- volki
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