Wie ist denn inzwischen die Vorgehensweise, wenn KEINE Papiere vorliegen? Wird da nicht eine Anfrage ans KBA gestellt, bevor man neue Papiere bekommt?
Mir ist eben das Wort "gestohlen" durch den Kopf gegangen. Aber das kann ja auch nicht sein, weil der Vorbesitzer das Teil sicher nicht so einfach hätte abmelden können.
Wenn du ein Fahrzeug ohne Papiere hast, ist es immer noch wie früher: Als erstes musst du den rechtmäßigen Besitz nachweisen und erklären, wie die Papiere verlorengegangen sind. Dazu ist in aller Regel eine eidesstattliche Erklärung notwendig. Dann machst du ein Aufgebot beim KBA (oder die Zulassungsbehörde macht das für dich). Wenn es vom KBA "grünes Licht" gibt, also das Fahrzeug weder als gestohlen gemeldet noch andernorts zugelassen ist, fährst zu einer Prüforganisation (im Westen TÜV, im Osten Dekra) und lässt eine HU machen, zu der ein Datenblatt als Grundlage zur Erteilung einer (neuen) Betriebserlaubnis nach §21 StVZO erstellt wird. Dann zur Zulassungsbehörde, die daraufhin die Betriebserlaubnis erteilt und die Zul.Besch I und I ausstellt.
Zitat von neuernick im Beitrag #28was ist ein rechtsmittelfaehiger bescheid?
Ein Bescheid, gegen den man ein Rechtsmittel einlegen wird.
Ma signalisiert dem Hean Beamten, dass ma zur nächsten Instanz zu gehen beabsichtigt, die seinen Bescheid womöglich zerpflücken wird. Deshalb überlegen sich Beamte in solchen Fällen gern, lieber doch dem Untergebenen recht zu geben.
„Wenn eine Gesellschaft gegenüber offen intoleranten Menschen tolerant ist, geht das nicht gut für diese Gesellschaft aus.“ Sir Karl Popper, „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“
Zitat von Falcone im Beitrag #30 Ich finde das sehr seltsam.
Ich auch
Zitat Woher wissen die von einem "Scheunenfund"?.
Die haben bei der Stadt (Dortmund) angerufen da zu der FIN in einer Datenbank ein Vermerk vorhanden ist.
Zitat Woher wissen die von einer Mitteilung an den Vorbesitzer und wie sah die aus? .
wie die aussah weis ich nicht. die info die ich habe: " Das Fahrzeug haette man nicht Zulassen Duerfen, da hat die Stadt DO ein Fehler gemacht. Der Vorbesitzer wurde schriftlich informiert. Er hat das Motorrad abgemeldet, und dabei haette die Zulassungstelle den Brief einziehen Muessen." Zitat ende
Zitat Wieso hätte das Motorrad nicht zugelassen werden dürfen?
warum weis ich nicht. nicht wirklich. es wurde was von einem Eintrag in einer "datenbank" gefasselt. Was ich weis ist das die Erstbesitzerin wohl "vergessen" hat das sie ein Mopped hat und der Brief wohl im Rahmen ihrers Todes "verschuett gegangen ist.
Zitat War das Motorrad schon mal in deinem Landkreis zugelassen?.
Nein
Zitat Hast du noch den ursprünglichen Brief von 1999? .
Nein
Zitat
Ist es nicht einfacher, das Motorrad in einem anderen Landkreis zuzulassen? Oder hast du die Papiere aus der Hand gegeben? .
Zum Zulassen muss ich leider die Papiere aus der hand geben. Ich habe die Wieder. mit mir als "halter und einem "Ungültig" Stempel
Zitat
Irgendwas stimmt da doch nicht. Ein Fahrzeug mit den beiden Zul.Besch. wird normalerweise zugelassen.
Ja da stimmt was nicht. die beamtin murmelte was von "vorbesitzer, verarscht, Zivilrecht" in den Bart. Zur ehrenrettung muss gesagt werden das der verkaeufer nicht der eingetragene Vorbesitzer ist. Und ja ich bin davon ausgegangen das Komplette papiere langen.....
-- volki
Wer Roller fährt hat sein Leben nicht mehr im Griff.
Ja das habe ich frueher im Jahr schon Durchexerziert. Also ich habe alle Papiere beisammen, der Tuev fehlt noch ...
Zitat von Falcone im Beitrag #32Wenn du ein Fahrzeug ohne Papiere hast, ist es immer noch wie früher: Als erstes musst du den rechtmäßigen Besitz nachweisen und erklären, wie die Papiere verlorengegangen sind. Dazu ist in aller Regel eine eidesstattliche Erklärung notwendig. Dann machst du ein Aufgebot beim KBA (oder die Zulassungsbehörde macht das für dich). Wenn es vom KBA "grünes Licht" gibt, also das Fahrzeug weder als gestohlen gemeldet noch andernorts zugelassen ist, fährst zu einer Prüforganisation (im Westen TÜV, im Osten Dekra) und lässt eine HU machen, zu der ein Datenblatt als Grundlage zur Erteilung einer (neuen) Betriebserlaubnis nach §21 StVZO erstellt wird. Dann zur Zulassungsbehörde, die daraufhin die Betriebserlaubnis erteilt und die Zul.Besch I und I ausstellt.
-- volki
Wer Roller fährt hat sein Leben nicht mehr im Griff.
Zitat von neuernick im Beitrag #28rechtsmittelfaehiger bescheid?
Sozusagen ein „schriftlicher Verwaltungsakt“: du kriegst auf deinen Antrag (zB Arbeitslosengeld,Bauantrag,Steuererklärung) eine schriftliche Antwort inclusive Begründung und Widerspruchsbelehrung. Da müssen sie sich besser wappnen und können nicht nur einfach „nö“ sagen.😉
ich war da erstmal "sehr verwundert" und war erstmal nicht im Montimodus (Wasser ist trocken nachts ist es hell, in der Sahara liegt schnee und immer ist alles Falsch und gegen mich) sondern sehr verwundert.
Das selbstbewusstsein mit dem mir ein "Sie Brauchen CoC Papiere und alles geht schnell, Die bekommen sie beim Hersteller" und das vorherige "noeeeeeee CoC papiere gibt es fuer alles seit mitte der neunziger, und selbst wenn eine eg erlaubnis...... " (da wusste ich nichts von ungueltig) gab mir das Gefuehl das das "erstmal" nur nerviges gerenne und papierkram ist
danke zu den ausfuehrungen der Rechtsmittelbelehrungen.
-- volki
Wer Roller fährt hat sein Leben nicht mehr im Griff.
Wenn jetzt wo auch immer her eine COC vom Himmel gefallen wäre, wäre das ganze Täteräää (also die Stadt Dortmund hat Fehler gemacht, der Brief ist ungültig, da steht was in der Datenbank usw.) kein Problem gewesen?
Ich würde die mal höflich mit der Tatsache konfrontieren, dass es keine COC gibt und ebenso höflich fragen, was du denn jetzt tun kannst, um dieses schöne Motorrad auf deinen Namen anzumelden.
Wenn das nichts bringt, würde ich damit drohen, das große Geschütz in ihr Wohnzimmer zu rollen (Drohung = rechtsmittelfähiger Bescheid). Aber: Erst dann, wenn wirklich nichts voran geht.
Zitat von Falcone im Beitrag #32 erklären, wie die Papiere verlorengegangen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Eigentlich habe ich die Papiere nicht verloren. Diese wurden von den freundlichen Mitarbeitern der Zulassungsstelle durch das Aufbringen eines Stempels ungülitg gemacht.
Hm, Volki, so, wie du das jetzt ausführlich beschrieben hast, sieht es erst mal nicht sonderlich gut aus. Ich würde da jetzt auch erst mal kein "großes Geschütz" auffahren. Irgendwelchen Mist wird der Vorbesitzer schon gemacht haben, sonst würden die nicht so reagieren. Vermutlich eine Zulassung ohne nachgewiesene Besitzverhältnisse oder Ähnliches. Im ersten Schritt würde ich daher mal freundlich nachfragen, was zu tun ist. Du hast ja den Auftrag bekommen, ein CoC-Papier beizuschaffen (was ich allerdings nicht logisch finde, weil es ja am Sachverhalt nichts ändert), dem du nicht nachkommen kannst, weil es das 1999 für die W noch nicht gab. Das musst du denen klar machen und brav fragen, wie denn jetzt nun weiter vorzugehen ist. Es kann ja nicht sein, das ein Fahrzeug nicht zugelassen werden kann. Sie müssen dir ja eine Begründung dafür liefern und dir die Möglichkeit geben, eventuelle Unklarheiten auszuräumen. Dazu musst du sie aber kennen. Also noch mal hin gehen und ein bisschen hilflos tun.
Zitat von Falcone im Beitrag #42 Also noch mal hin gehen und ein bisschen hilflos tun.
Danke, das hatte ich auch vor . tue ja nicht nur Hilflos, ich bin es auch. Nicht voellig, Dank euch, aber ein wenig doch. Es beruhigt mich allerdings auch das ich einen Plan b in der hinterhand habe ...
Auch glaube ich sehr an das schallen aus dem Wald so wie man reinruft ;)
Ich werde euch auf dem Laufenden Halten
-- volki
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Zitat von neuernick im Beitrag #21...der haette so nicht zugelassen werden duerfen. ... da haette der schein schon ungueltig gemacht werden muessen
Nochmal zum Denken: Die Zulassungsstelle lässt ein Fahrzeug zu, dass so nicht hätte zugelassen werden dürfen! Fehler Nummer 1! Nun teilt man das dem Halter mit. Der kommt brav und meldet wieder ab. Man vergisst aber, den Brief ungültig zu machen. Fehler Nummer 2! Aus den beiden Sachverhalten und der Tatsache, dass die jetzt eine COC verlangen, schließe ich, dass die den ominösen Brief (besser die Zulassungsbescheinigungen) damals neu ausgestellt haben, ohne dass alte Dokumente oder ein Abnahmeschein vorlagen. Woher hat man nun die Daten, um das Teil anzulegen? Weiß man, ob das Motorrad in einer deutschen Scheune gefunden worden ist? Vielleicht kommt das Ding ja z. B. aus Frankreich und man hat die Daten aus der carte grise genommen und ins System gehauen. Später ist dann aufgefallen, dass das soo ja nicht rechtens sein kann. Das wäre eine Möglichkeit, warum mit einer COC plötzlich alles gut wäre...