Zitat von Falcone im Beitrag #7Erweiterte HU, Vollabnahme oder wie auch immer das im Volksmund heißt, ist schon seit Jahren abgeschafft.
Was ist denn von dieser Aussage zu halten? Ich zitere mal aus dem von @thomasH verlinkten Text des TÜV Nord:
"Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist."
Das hatten wir schon mehr als einmal und ist nicht totzukriegen. Erstaunlich, dass so was beim TÜV zu lesen ist, wobei das Nachfragen nicht ganz falsch sein muss. Das resultiert daher, weil vom KBA mal bekannt gegeben wurde (so um die Jahrtausendwende), dass die Daten dort nur für sieben Jahre gespeichert werden. Ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht. Kann sein, dass man heute auch darüber hinaus speichert, ist sogar sehr wahrscheinlich. Wenn du also ein Fahrzeug hast, zu dem kein Brief oder keine Zul.Besch. mehr besteht und die Daten dann weder bei der Zulassungsstelle noch beim KBA gespeichert sind und abgerufen werden können, so muss tatsächlich eine neue Betriebserlaubnis nach §21 StVZO erstellt werden. Solange aber die fahrzeugspezifischen Daten noch verfügbar sind, sei es als Brief, Zul.Bescheinigung, Datensatz bei Zulassungsstelle oder KBA, besteht die Betriebserlaubnis weiter und das Fahrzeug kann alleine durch eine HU wieder zugelassen werden. Diese ominöse 7-Jahre-Regelung gibt es so also nicht.
Beispielsweise konnte ich problemlos einen Traktor von 1959 zulassen, dessen neuer Brief 1993 erstellt wurde, der aber damit nie zugelassen war. Das Vorhandensein des fahrzeugspezifischen Datensatzes reichte aus, nur eine HU war notwendig.
So ich war beim tuev, alles fein und alles schoen, (die sieht ja aus wie neu)
nun wollte ich die Zulassen und auf der Zulassung wurde wegen fehlender CoC Papiere die zulassung verweigert.
Hintergrund:
Das sei ein Scheunenfund, der haette so nicht zugelassen werden duerfen. das sei dem Vorbesitzer Mitgeteilt worden.... der hat die abgemeldet und da haette der schein schon ungueltig gemacht werden muessen ( ziemlich viele Konjunktive ) Ich soll ein COC Papier besorgen dann kann man die zulassen. Der anruf bei Doetschen ergab : 1999 gab es noch kein CoC Papier die suche im Forum ergab das selbe.
Ich bin mal gespannt
"eigentlich" habe ich keine Lust das gelumpe in einen Neuen Rahmen zu bauen
-- volki
Wer Roller fährt hat sein Leben nicht mehr im Griff.
Was passiert denn normalerweise mit "Vor 99 Fahrzeugen"? Vollabnahme! Oder? Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass man dann einen Wisch vom TüV braucht und dann einen neuen Brief bekommt. Wenn man denn nicht schon einen hätte...
Zitat von Falcone im Beitrag #22Dienststellenleiter sprechen - zumindest der muss wissen, dass es 99 noch gar keine CoC-Papiere gab.
Die Dame hat einem Kollegen gegenueber deutlich gemacht das es CoC schon in den Neunzigern gab.
ich werde morgen noch mal nachfragen (mit dem wissen das es CoC fuer die W ab 2003 gibt, das ich heute frueh noch nciht hatte) wenigsten habe ich ein "an der Warteschlange vorbei" wisch ... fuer das eine mopped...
Ruecksprache mit meinem Lieblingsfrickler ergab den Vorschlag das ich den "ersatzrahmen" nehmen sollte
-- volki
Wer Roller fährt hat sein Leben nicht mehr im Griff.
ZitatWas passiert denn normalerweise mit "Vor 99 Fahrzeugen"? Vollabnahme! Oder?
Ich hatte doch schon geschrieben, dass es eine Vollabnahme nicht mehr gibt. Normalerweise wird ein Fahrzeug zugelassen, wenn Zul.Besch. I und II und eine gültige HU vorliegen. Dazu noch eine Versicherungsbestätigung und der Ausweis. Das ist alles. Bei einem Fahrzeug, das bereits schon mal in Deutschland zugelassen wurde, muss das CoC-Papier NICHT vorliegen. Das braucht man nur bei einer erstmaligen Zulassung in Deutschland.
ZitatDas sei ein Scheunenfund, der haette so nicht zugelassen werden duerfen. das sei dem Vorbesitzer Mitgeteilt worden.... der hat die abgemeldet und da haette der schein schon ungueltig gemacht werden muessen ( ziemlich viele Konjunktive ) Ich soll ein COC Papier besorgen dann kann man die zulassen. Der anruf bei Doetschen ergab : 1999 gab es noch kein CoC Papier die suche im Forum ergab das selbe.
Ich finde das sehr seltsam. Woher wissen die von einem "Scheunenfund"? Woher wissen die von einer Mitteilung an den Vorbesitzer und wie sah die aus? Wieso hätte das Motorrad nicht zugelassen werden dürfen? War das Motorrad schon mal in deinem Landkreis zugelassen? Hast du noch den ursprünglichen Brief von 1999?
Ist es nicht einfacher, das Motorrad in einem anderen Landkreis zuzulassen? Oder hast du die Papiere aus der Hand gegeben?
Irgendwas stimmt da doch nicht. Ein Fahrzeug mit den beiden Zul.Besch. wird normalerweise zugelassen.