Interessant ist die Aussage, dass die Reifenbindung auch für Motorräder laut StVZO abgeschafft sei. Entsprechendes kann ich in der StVZO nicht finden. In der StVZO steht vielmehr klipp und klar und unmissverständlich, dass die Reifenbindung für Motorräder weiterhin besteht (§36, Erläuterung 4). Der Typ hätte nur mal in die StVZO schauen müssen und sein ganzer Sermon hätte sich in Rauch aufgelöst.
Ja, ich habe mich auch ziemlich geärgert. Bei so einem Vertreter eines großen Motorradreifen-Spezialisten sollte zumindest mal das Basiswissen stimmen. Sein ganzes Konstrukt baut auf der schon mal irrigen Annahme auf, dass es die Reifenbindung für Motorräder in Deutschland nicht mehr gibt. Alles, was danach folgt, ist daher zumindest wackelig, aber zum Teil auch schlicht falsch.
In dem verlinkten Artikel bezieht er sich auf 97/24/EU, den es gar nicht gibt. Es gibt 92/23/EWG (RiLi für mehrspurige Fahrzeuge) und es gibt 97/24/EG, die RiLi für die Genehmigung von Reifen für Krafträder. Auf diesen bezieht sich die StVZO und begründet über fast eine ganze Seite Text, dass das spezielle Fahrverhalten von Motorrädern im Sinne der der zu gewährleistenden Verkehrssicherheit bedingt, an der Reifenbindung festzuhalten.
Das müsste man dem Schwätzer mal zukommen lassen, weil sie in anderen Motorradforen nicht so gut informiert werden wie wir hier und den Schmarren am Ende noch glauben.
Irgendwie komme ich grade durcheinander. Auf Facebook wird grade behauptet, daß bei ausgetragener Reifenbindung trotzdem nur Reifen mit Herstellerfreigabe für das Modell verwendet werden dürfen. Ist doch Quatsch, oder? Dann muß ich ja nichts austragen lassen. Da bin ich doch nur noch an die Dimension gebunden, oder etwa nicht.
Ja, das ist quatsch. Wenn in der Zul.Besch. steht, dass keine Reifenbindung besteht oder wenn da erst gar keine eingetragen ist (und im CoC-Papier oder in der ABE auch nicht!), dann besteht auch keine (mehr). Dann zählt nur noch die eingetragene Reifendimension.
Ich habe mal eben in der Zulassungsbescheinigung von Dagmars SR nachgeschaut. Da steht inzwischen auch der Satz mit der Reifenfabrikatsbindung. Nicht das es mich jetzt groß interessiert (als die SR zugelassen wurde gabs diesen Blödsinn, soweit ich weiß, noch gar nicht). Im Alten Brief steht auch nichts drinn. Mir kommt es so vor als ob die Strassenverkehrämter das jetzt Standardmässig in die Zulassungsbescheinigung mit reindrucken.
Egal ob es eine Reifenbindung für das entsprechende Modell gibt oder nicht.
In den Fahrzeugbriefen findet sich keinerlei Hinweis zu Reifenbindungen, in den Fahrzeugscheinen werden bei 2 Motorrädern nur die Reifengrößen aufgeführt. Selbst bei der vor kurzem zugelassenen RE keine Reifenbindung. Nur die W800 tanzt aus der Reihe. Ihre Bindung im Schein lautet TT100. Jetzt kleb' ich auf den Dingern fest....
Oder bei einer anderen Reifenmarke mit den Größen eine Freigabebescheinigung des Herstellers besitzen. Kohle und Zeit auf'm Amt versenk' ich nich' für's Austragen.