Ich stehe an der großzügig bemessenen Ausfahrt einer Tankstelle und möchte nach rechts in den fließenden Verkehr einbiegen.
Situation A: Das Motorrad steht rechtwinklig zur Fahrbahn. Ich blinke rechts, weil ich ja nach rechts einbiegen möchte.
Situation B: Das Motorrad steht bereits parallel zur Fahrbahn. Rechts blinken erscheint mir jetzt unsinnig, weil ich mit dem Fahrzeug beim Einbiegen quasi einen Spurwechsel nach links vornehme.
Frage: Falls in Situation B tatsächlich links geblinkt werden muss, welches ist dann der Grenzwinkel des Motorrads zur Fahrbahn, ab welchem die Blinkrichtung gewechselt werden muss?
(Ist keine konstruierte Frage, sondern eine, die mir immer wieder - speziell auf längeren Fahrten - begegnet.)
Gibt es da eine Regel? Mich wundert ja nichts, aber die ist mir zumindest nicht geläufig. So von Gefühl her würde ich die Grenze bei etwa 45 Grad ziehen.
normalerweise sollte am Schnittpunkt der Ausfahrt Boxengasse bereits die zweite Fahrstufe eingelegt sein !! quasi um sich zügig in den fließenden Verkehr einzufädeln ......
ZitatWer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Bedeutet für mich, solange du dich noch nicht auf der Straße befindest, sondern parallel daneben, musst du blinken und zwar nach links. Alles was nicht parallel ist, würd ich nach rechts blinken, wobei ich dir nicht sagen kann, bis zu welchem Grenzwinkel. Das entscheidet Frau nach Gefühl.
Zitat von Brundi im Beitrag #5Naja, §10 StVO regelt es.
ZitatWer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Bedeutet für mich, solange du dich noch nicht auf der Straße befindest, sondern parallel daneben, musst du blinken.
Deine persönlichen Schlussfolgerungen scheinen mir aber schon zieeemlich gewagt, wenn ich das so sagen darf. Außerdem entspricht "nicht parallel" einem Grenzwinkel von null Grad.
Zitat von Brundi im Beitrag #5Alles was nicht parallel ist, würd ich nach rechts blinken, wobei ich dir nicht sagen kann, bis zu welchem Grenzwinkel.
Nicht gewagt, sondern gesetzeskonform. Schließlich ist das Ausfahren aus einem Grundstück erst beendet, wenn sich das Kfz in den fließenden Verkehr endgültig eingeordnet hat.
Vielleicht sollte man anders an die Sache rangehen, dann stimmt es auch so ziemlich wieder mit der "lückenlosen Gesetzgebung": Der Gesetzgeber geht vom Auto aus. Wenn also ein Auto an einer Ausfahrt steht, auch an einer sehr breiten an einer Tanke, dann steht es ziemlich rechtwinklig, muss also noch rechts blinken. Wenn ein Auto in die Situation kommt, sich parallel zur Fahrbahn zu befinden, dann ist es entweder auf einer Einfädelspur und muss wie bei einem Fahrspurwechsel links blinken oder es steht am Straßenrand und muss zum Einfädeln ebenfalls links blinken. Analog sollte man sich also mit dem Motorrad verhalten. Beim Rausfahren an einer Tanke blinkt man also rechts und biegt nach rechts auf der Fahrspur ein. Eigentlich gibt es die oben beschriebene "schräge" Situation nämlich gar nicht. Brundi hat also recht. Demnach wäre rechts blinken richtig und sich so schräg stellen, dass man links blinken könnte, wäre falsch, solange keine Einfädelspur vorhanden ist. In der Praxis sieht es natürlich etwas anders aus, wie wir wissen.