Dieser Fall (Falsche Bereifung) ist im Bußgeldkatalog nicht vorgesehen. Es gibt da Paragrafen zur Mindestprofiltiefe, zur Winterreifennutzung und zu Mischbereifung, aber nichts zu falscher Reifengröße. Es dürfte aber die Tatbestandsnummer 319606 greifen: "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt." bezogen auf §19 StVZO. Und das sind dann 90 Euro und ein Punkt.
Alle Eintragungen Tüv Nord und um die Tkc80 hat sich die Dekra gekümmert... Kurze mini Probefahrt alle Daten verglichen und gut wars...53Euronen und fertisch... Klasse... Hin und zurück 120km hat sich gelohnt und noch viel wichtiger ich hab keinen nassen Bopes bekommen.