Zitat von W-iedehopf im Beitrag #54Besser du zahlst. Es sei denn du fährst nie wieder in die Schweiz.
Nie wieder warat übertrieben. Vollstreckungsverjährung in der Schweiz is 5 Jahre, wenn eine andere Strafe ausgesprochen wurde. Das gilt eigentlich für Straftaten und ned für Verkehrsdelikte, aber länger als fünf Jahre kann die Frist für solche ned sein.
Zitat von Brundi im Beitrag #53Aber du musst das nicht zahlen..Die Schweiz kann das nicht eintreiben. Auch wenn die Buse für Schweizer Verhältnisse fast noch preiswert ist.
Grüße Brundi
Ja, Schwein gehabt. 1km/h mehr und es wären 220 Euros fällig gewesen.
Ich denke, in der Schweiz ist alles deutlich teurer als bei uns. Dafür sind die Löhne und Gehälter entsprechend höher. Bei den Geschwindigkeitsübertretungen darfs dann halt noch ein bisschen mehr sein.